Muss man die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung mitführen?

  • Servus,

    [...]Desweiteren würde ich gerne wissen ob ich eine Kopie des EWG Zettels mitführen soll, falls mal eine Polizeikontrolle ansteht. Im FZG Schein steht ja nur die 17´ Felge drin.[...]



    ist natürlich gut, wenn man eine dabei hat, ist aber nicht notwendig. Und niemals das Original mitnehmen!
    Die EWG-Übereinstimmungserklärung gehört nicht zu den mitzuführenden Unterlagen. Lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I ist den Beamten auf Verlangen vorzuzeigen.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist im Feld "K" die Nummer der EG-Typgenehmigung eingetragen (die so ganz zufällig identisch mit der der EWG-Übereinstimmungserklärung ist:zwinker:) und wenn nun eine Verkehrskontrolle stattfindet, dann sollten/können die Beamten anhand dieser Nummer sämtliche Daten der EWG-Übereinstimmungserklärung abrufen :top:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Morgen,

    in meinem Schein stehen auch nur die 17er, bin aber mit den 20ern VW Felgen übern TÜV gefahren ohne Probleme.

    Gruß
    Eric

    Einmal editiert, zuletzt von juma (21. Oktober 2009 um 22:06) aus folgendem Grund: Titel angepasst, Thema verschoben

  • Moin,
    der Tuev kann auch in seinem System die EG Genehmigung nachsehen, die Polizei bei der Kontrolle vor Ort nicht. Das kann mit Unannehmlichkeiten bzw zusaetzlichem Aufwand fuer Dich verbunden sein, die Korrektheit nachzuweisen...

    gruss
    marco

    7L GP V6TDI ** sold **
    7P V6 TDI, R-Line+ & TerrainTech 🏔😎
    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)

  • Morgen,
    das stimmt, nachprüfen kann das die Polizei an der Kontrollstelle nicht...
    Über das System sind lediglich die ursprünglich in der Zulassungsbescheinigung I
    eingetragenen Felgen nachprüfbar, wenn man diese vergessen hat.
    Die vergessene EG-Typengenehmigung bringt meistens nur eine Kontrollaufforderung, d.h.
    man muss ca. 14 Tage später zur Polizeidienststelle kommen und die passende TG vorzeigen.
    Praktisch das gleiche, wie bei einem kaputten Licht etc.

    Wesentlich teurer und unangenehmer wirds, wenn der Reifen schon z.B. Schleifspuren aufweißt...
    also wenn der Reifen aufgrund seiner Größe im Radkasten beim Einlenken schleift. Glaubt mir, hat es alles schon gegeben. :wand:
    Ich weiß aber nicht, bei welcher Felge/Reifen-Kombination dies beim Touareg auftritt.
    Sollte dies der Fall sein, wird das Fahrzeug vor Ort stillgelegt und die Weiterfahrt untersagt!

  • Servus,

    Morgen,
    das stimmt, nachprüfen kann das die Polizei an der Kontrollstelle nicht...
    Über das System sind lediglich die ursprünglich in der Zulassungsbescheinigung I
    eingetragenen Felgen nachprüfbar, wenn man diese vergessen hat.
    Die vergessene EG-Typengenehmigung bringt meistens nur eine Kontrollaufforderung, d.h. man muss ca. 14 Tage später zur Polizeidienststelle kommen und die passende TG vorzeigen.[...]



    nein, das ist nicht korrekt. :denker:
    Habe eben nochmals sicherheitshalber bei Polizei und beim TÜV Süd angerufen, der mir das vorher bereits Geschriebene bestätigt hat.
    Mitzuführen ist der Teil I und sonst nichts. Die Polizei bzw. die kontrollierende Behörde ist in der Beweispflicht, dass die gefahrene Rad-/Reifenkombination nicht freigegeben ist. Wenn sie bei einer Kontrolle nicht in der Lage ist, darf sie ein Fahrzeug auch nur dann stilllegen, wenn offensichtliche Mängel zutage treten. Sie dürfte das Fahrzeug nicht einmal bei Nutzung nicht freigegebener Rad-/Reifenkombinationen stilllegen, wenn sie davon ausgehen muss, dass ein Eintrag/eine Abnahme erfolgreich sein würde.
    Man wird auch nicht aufgefordert, die Bescheinigung zu bringen, sondern im Zweifelsfall muss sich die kontrollierende Behörde die e-Nummer notieren, die Personendaten aufnehmen und dann wird sie sich bei Vorliegen einer nicht eingetragenen Rad-/Reifenkombination danach mit dem Eigentümer des Fahrzeugs in Verbindung setzen.

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Ich denke, du hast mich da falsch verstanden. Wir sprechen, glaub ich, im Großen und Ganzen vom gleichen! :zwinker:


    ...Wenn sie bei einer Kontrolle nicht in der Lage ist, darf sie ein Fahrzeug auch nur dann stilllegen, wenn offensichtliche Mängel zutage treten.



    das hab ich doch geschrieben? offensichtliche Mängel = Schleifspuren am Reifen


    ...Sie dürfte das Fahrzeug nicht einmal bei Nutzung nicht freigegebener Rad-/Reifenkombinationen stilllegen, wenn sie davon ausgehen muss, dass ein Eintrag/eine Abnahme erfolgreich sein würde.



    genau, nur wenn "offensichtliche Mängel" auftreten. Ansonsten keine Stilllegung - aber Mängelbescheid bzw. Kontrollaufforderung.


    ...Man wird auch nicht aufgefordert, die Bescheinigung zu bringen, sondern im Zweifelsfall muss sich die kontrollierende Behörde die e-Nummer notieren, die Personendaten aufnehmen und dann wird sie sich bei Vorliegen einer nicht eingetragenen Rad-/Reifenkombination danach mit dem Eigentümer des Fahrzeugs in Verbindung setzen.



    das hat der TÜV-Süd gesagt? die Polizei denke ich nicht...

    gruß,
    Seb

  • Servus,

    [...]das hat der TÜV-Süd gesagt? die Polizei denke ich nicht...



    doch, auch die. Da auch die Polizei sich an die rechtlichen Gegebenheiten zu halten hat. Ich musste aber erst noch auf einem anderen Revier nachfragen, da derjenige im ersten deutlich von meiner Frage überfordert war :zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Hallo,

    Die Probleme haben wir in Ö nicht.

    Da sind im Zulassungsschein alle Spielvarianten von Bereifungs- und Felgendimensionen eingetragen. :top:

    :winken:

  • Hallo,

    bei mir hat unsere Zulassungsstelle einen zusätzlichen Zettel mit den Felgen und Reifenkombinationen an die Zulassung dran geheftet.
    Und das ist nicht nur bei dem Dicken so, sondern bei allen meinen Fahrzeugen.

    Gruß Jekyll & Hyde

  • Servus,

    H[...]Zulassungsstelle einen zusätzlichen Zettel mit den Felgen und Reifenkombinationen an die Zulassung dran geheftet.[...]

    kannst du den mal einscannen und uns hier als Bild zur Verfügung stellen?
    Ist da ein Dienststempel-Abdruck drauf?

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Um mir und den Ordnungshütern Zeit und eine nervenaufreibende Diskussion zu ersparen, habe ich eine Kopie dabei. Bisher wurde ich aber noch nie nach etwas gefragt... weil ich mit dem Dicken noch nicht aufgehalten wurden. :D
    Kommt sicher vom cruisenden Fahrstil, zu dem der Dicke verleitet...

    Gruß Sven

  • Um mir und den Ordnungshütern Zeit und eine nervenaufreibende Diskussion zu ersparen, habe ich eine Kopie dabei. Bisher wurde ich aber noch nie nach etwas gefragt... weil ich mit dem Dicken noch nicht aufgehalten wurden. :D
    Kommt sicher vom cruisenden Fahrstil, zu dem der Dicke verleitet...

    Gruß Sven

    Ich glaube eher weil die 19 oder 20 Zoll felgen beim Treg aussehen wie 16 zoll!!!:lach:

  • ...Sehen aus wie 16Zoll Räder? Na du bist ja drauf... :D Hast du schon mal darüber nachgedacht was du der 17Zoll Fraktion damit sagst?? Denen hast du gerade schwer ein den Unterleib getreten :eek: bildlich gesprochen... :lach:

    Gruß Sven

  • ...Sehen aus wie 16Zoll Räder? Na du bist ja drauf... :D Hast du schon mal darüber nachgedacht was du der 17Zoll Fraktion damit sagst?? Denen hast du gerade schwer ein den Unterleib getreten :eek: bildlich gesprochen... :lach:

    Gruß Sven

    Hy Sven,

    war ja nur nen spaß:lach: habe aber auch die 17 Zoll Canyon im Winter drauf und finde die auch super, die Pure Eleganz:top:

  • Na sicher war das nur Spaß. So habe ich das auch verstanden. Aber sag mal, mit 17 Zoll im Winter musst du dich ja fühlen wie in einem tiefergelegten Rennboliden :Applause:
    Also 18 Zoll hätte ich bei dir mindestens vermutet, im Winter :denker:

  • Na sicher war das nur Spaß. So habe ich das auch verstanden. Aber sag mal, mit 17 Zoll im Winter musst du dich ja fühlen wie in einem tiefergelegten Rennboliden :Applause:
    Also 18 Zoll hätte ich bei dir mindestens vermutet, im Winter :denker:

    Witzbold:Applause: Nein ich finde die 17 Zoll mit den Pirelli nicht viel kleiner als die 20 Zoll mit Sommerreifen, lass es mal 5-8cm max.!!!

  • Das würde ja bedeuten, dass der Reifen mehr Schein als Sein wäre...
    Und Alex, für 5-8cm mehr wurden Männer und ihre Autos schon verlassen
    :lach: :lach:[ ......]


    Nein die Felgen sind mehr als Schein! Ich habe sie mal dranngehalten wirklich kaum ein Unterschied. Wo bist du den mit deinen Gedanken:lach:!

    So nun zum Thema zurück:zwinker:

  • Servus,

    [...]Anhang von meiner Zulassungbescheinigung[...]

    danke fürs Einstellen! :guru:

    Diese "Lösung" ist eine Insel-Lösung deines Zulassungskreises. Ist wohl die Ausnahme und auch rechtlich gesehen, nicht notwendig...


    [...]
    das hat der TÜV-Süd gesagt? die Polizei denke ich nicht...

    [...]
    doch, auch die. Da auch die Polizei sich an die rechtlichen Gegebenheiten zu halten hat. Ich musste aber erst noch auf einem anderen Revier nachfragen, da derjenige im ersten deutlich von meiner Frage überfordert war :zwinker:

    habe jetzt zur Sicherheit auch noch mal in meiner Zulassungsstelle angerufen. Auch die Antwort des Leiters fällt in die gleiche Schublade.
    Mitgeführt werden muss nur der Teil I.
    Es ist dann Sache der kontrollierenden Behörde an die gesuchten Informationen zu gelangen. Deswegen steht die e-Nummer im Teil I.
    Der Leiter empfiehlt aber, eine Kopie mitzuführen, jedoch niemals das Original. Dies erstickt jegliche Diskussion im Keim...zumindest, wenn man eine Rad-/Reifenkombination fährt, die dort aufgeführt ist...:D

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.