Servus,
[...]Desweiteren würde ich gerne wissen ob ich eine Kopie des EWG Zettels mitführen soll, falls mal eine Polizeikontrolle ansteht. Im FZG Schein steht ja nur die 17´ Felge drin.[...]
ist natürlich gut, wenn man eine dabei hat, ist aber nicht notwendig. Und niemals das Original mitnehmen!
Die EWG-Übereinstimmungserklärung gehört nicht zu den mitzuführenden Unterlagen. Lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I ist den Beamten auf Verlangen vorzuzeigen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist im Feld "K" die Nummer der EG-Typgenehmigung eingetragen (die so ganz zufällig identisch mit der der EWG-Übereinstimmungserklärung ist) und wenn nun eine Verkehrskontrolle stattfindet, dann sollten/können die Beamten anhand dieser Nummer sämtliche Daten der EWG-Übereinstimmungserklärung abrufen