Zitat von HeinzHallo Andreas,
als nicht gewerbetreibender, aber umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler ist nach meinem Verständnis dein Fahrzeugverkauf immer noch ein "unternehmerisches Geschäft", oder wie die Klausel auch immer heisst. Selbst Ärzte (nicht gewerbetreibende, nicht umsatzsteuerpflichtige Freiberufler) sind doch inzwischen von diesem Unfug betroffen. Zumindest zwei, die ich kenne, sind nach ihrer Prüfung dieser Meinung und verkaufen Ihre Fahrzeuge auch nicht mehr privat.
gruß
Heinz
Oh Mann, oh Mann - seht ihr da selber noch durch?? Da kann ich ja von Glück reden, dass ich als "nicht Gewerbetreibender und nicht umsatzsteuerlicher Nichtfreiberufler" - sprich Arbeitnehmer (ob das immer so gut ist, sei dahin gestellt) - mein Auto ganz "normal" verkaufen kann.