Hallo,
ich möchte das Thema "doppelte Bremsleuchten" naochmal aufgreifen:
Demnächst rüste ich meinen auch um, will es aber erwas "feiner" machen, mit folgendem Hintergrund:
Wenn die inneren Leuchten zusätzlich als Bremsleuchten aktiviert werden, erlischt-genau genommen- die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies wird auch der Grund sein, warum kein:) diese Umrüstung macht: Es wird dann gegen §53d StVZO
verstossen (dort steht etwas über Mindestabstand von Bremsleuchte zur Nebelschlussleuchte). Wenn es gaaanz dumm hergeht, du fährst mit NSL, und dir knallt einer hinten drauf, und der behauptet dann noch, er nicht bemerkt, dass du gebremst hast....hast du die Arschkarte.
Ein weiterer Punkt ist der Leitungsquerschnitt zum Bremslicht, das ist erstaunlich, was da heute selbst in den teuren Kfz ab Werk verbaut wird...erinnert mich an die Kabel der Spielzeugeisenbahn, absolut null Reserve für zusätzliche Verbraucher.
Ich mach es trotzdem, bin ja Praktiker: Ein Relais mit Diode wird mit dem Bremslicht und mit der NSL verbunden, den Strom für die zusätzlichen Bremsleuchten hole ich von der Steckdose rechts im Kofferraum.
So werden die Leitungen nicht zusätzlich belastet, und es funktioniert so:
Im Normalfall leuchten alle Bremsleuchten. Sollte die NSL eingeschaltet sein, fällt das Relais ab, und die Inneren Bremsleuchten bleiben dauerhaft aus.
Trotzdem ist das ganze nicht ganz legal, aber zumindest bleiben im Betrieb die Abstände Bremslicht-Nsl gewahrt.
PS: Ich habe ein altes Heft SSP Touareg, dort ist die äussere Leuchte als Schlusslicht, und die innere als Bremslicht bezeichnet...war also bei VW irgendwie mal anders geplant, oder Export-Ausführung.
Gruss Husky