...sollte das Fahrzeug geleast sein, musst Du das wohl so machen.
Ist es aber Dein Eigentum, kannst Du Dir den Schaden in Geld erstatten lassen und das so instandsetzen lassen, wie Du möchtest. Zumal bei Karosserieschäden eine spezifische VW Garantie ja nicht unbedingt erforderlich ist.
Gebrauchtteile halte ich zumindest im Blechsektor für unkritisch, da sieht man, was man bekommt. Bei Technik ist das anders.
Bis Februar (....oder länger) warten fände ich auf jeden Fall nicht so toll
Viel Erfolg
Achim