Beiträge von freakman88

    Hallo Annakin,

    zu deinen Absichten eine Wandlung durchzuführen ist Folgendes zu sagen. Es muss immer ein erheblichen Mangel bestehen, der trotz zweimaliger Nachbesserung nicht beseitigt werden konnte, nur dann könnte es eine Rückzahlung des Kaufpreises geben. Zu bestimmten Verbesserungen am Fahrzeug ist zu sagen, dass es eine Rückzahlung nur geben kann, wenn das Auto sich dadurch tatsächlich im Wert gesteigert hat und nützlich ist. In dessen könnte der Kaufpreis plus Ersatz von vergeblichen Aufwendungen verlangt werden.

    Gruß freakman88

    hey User,

    dein Ärger über die Probleme mit dem Fahrzeug sind gut zu verstehen. Beim erheblichen Mängeln am Fahrzeug besteht immer auch die Möglichkeit innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsschluss noch vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Beurteilung ob der Fehler erheblich ist, muss notfalls dann in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt werden. Sollte der Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden, so ist der Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen und herauszugeben.

    Gruß freakman88