[...] Bin jedenfalls sehr gespannt auf deinen weiteren Bericht, wie sich das im Fahrbetrieb bewährt und auch was der TÜV dazu meint. [...]
Hallo zusammen
So, heute bin ich also beim TÜV vorstellig geworden .... alles TOP.
Nach ca. einer Stunde der Begutachtung, einigen Telefonaten des Gutachters zum TÜV Hannover und etlichen Becher Kaffee kam es dann zu einer positiven Entscheidung.
Begründung:
Ist ein Anbauteil an einem PKW nur unter Verwendung von Werkzeug zu lösen, so gilt diese Anbauteil zum Fahrzeug gehörend und bedarf einer ABE oder Einzelabnahme durch eine Sachverständigen.
Da mein Reserveradträger nun mit Schrauben und einer Klemmvorrichtung an der Hängerkupplung montiert ist, würde dieses also zum Fahrzeug gehören und wäre somit Eintragungspflichtig.
Nicht so bei einer annehmbaren Kupplung, da sich diese ohne Werkzeug annehmen lässt.
Somit ist der Halter kein Fahrzeugteil im eigendlichem Sinne, sonder Ladung.
Für diese ist der Fahrzeugführer alleine Verandwortlich.
Ein Wiederholungskennzeichen muß montiert werden, welches Nachts beleuchtet sein muß. (mit E-Zulassung - kein Eigenbau)
Eine Wiederholung der Fahrzeugbeleutung (Bremmse, Blinker und Schlußlicht) ist nicht nötig, da die Beleuchtung am Fahrzeug im Winkel von 45° selbst mit angebautem Reserverad nicht verdeckt wird.
Da ich nun schon mal da war, wolle ich dann auch gleich die Frontwinde eintragen lassen.
Aber auch dieses ist nicht nötig, da keine vorstehenden, scharfkantigen Teile vorhanden sind und sich die Abmessung des Fahrzeuges nicht geändert hat, das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Achslast nicht überschritten wurde.
Somit ist lediglich eine Eintragung der gewechselten Federbeine (vom V8) vorgenommen worden
Alles in allem waren etwa 2 Stunden Zeitaufwand beim TÜV, 54 Euro für das Gutachten der Federbeine und 5 Euro Kaffegeld zu verzeichnen.
Fahrverhalten und Geländetauglichkeit wird am kommendem Wochenende im "Mamut-Park-Stadtoldendorf" erprobt.
Bericht folgt ...
Hier noch ein paar Bilder