Beiträge von TKreg

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    Hallo Kurt,

    danke für Deinen Hinweis. Ich werde mit einem anderen Händler über die Anschlussgarantie reden.
    Zur Rechtsschutzversicherung: Ich habe bisher in meinem kurzen Leben(60J) noch keinen Prozess geführt, wenn es ein Problem gab, dann hat mann das gelöst.
    In diesem Fall wäre es aber eindeutig von Vorteil gewesen, aber das zu erreichende Ergebnis( Minderung steht inkeinem Verhältnis zum Aufwand. Eine Rückwandlung wäre nur schwer zu erriechen gewesen, da ich bereits 24.000 km mit dem Auto gefahren bin.
    Dazu kommt, dass ich sehr zufrieden mit dem Auto bin, auch wenn die Menüführung so manche Herausforderung bereit hält:=). Da war ich durch die verschiedenen Audis schon zu verwöhnt.
    Trotzdem, der Dicke ist so richtig ein Auto nach meinem Mass und auch für meine Zwecke.
    Vielen Dank für die hilfreiche Anteilnahme.
    Toni

    So, jetzt ist der Fall abgeschlossen. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und ab jetzt würde es für mich wegen der Höhe des Streitwertes richtig teuer. Ich habe jetzt einen Rückzieher gemacht. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge. Mein Standpunkt ist zwar immer noch derselbe, aber für mich steht das maximal erreichbare Ergebnis in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand. Meine Anwältin würde natürlich gerne weitergehen, aber ohne Rechtsschutzversicherung ist das Risiko zu groß.
    Mit dem Auto an sich bin ich sehr zufrieden und das andere habe ich für mich abgehakt.
    Danke an all diejenigen, die sich mit Ihrem Rat beteiligt haben.

    Hallo Markus,
    Nein es ist kein EU-Importfahrzeug. Ich glaube dem Verkaufsleiter nicht, dass er von nichts wusste. Wenn das Fahrzeug seit Mai 2008 im Besitz des Autohauses war, wird er es wissen oder er macht den falschen Job. Ich bin selber im Vertrieb und handel mit Medizintechnikprodukten, da weiß ich genau, welche Geräte seit wann in meinem Besitz sind. Witzigerweise bekam ich eine halbe Stunde später vom Service einen Anruf.Es ging um den Garantiefall, man wolle mit mir einen kurzfristigen Termin für die Beseitigung des Fehlers vereinbaren. ( dabei bekommen sie dann ja auch das Serviceheft in die Hände) Und dass, obwohl ich ja für morgen einen festen Termin hatte. Das ganze Procedere ruft in meinem Bauch ein ganz eigenartiges Gefühl hervor, als wenn da noch irgend etwas stinkt. der ADAC hat mir heute eine eindeutige Stellungnahme und Grundsatzurteile dazu geschickt. Der ADAC geht von arglistiger Täuschung aus.
    Na ja, wir werden ja sehen, wie das Gericht entscheidet. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
    Liebe Grüße
    Toni

    Hallo, hier mein Update: heute habe ich schriftlich Kontakt mit der Geschäftsführung des Autohauses aufgenommen. Heute Nachmittag erhielt ich einen Anruf vom Verkaufsleiter. Er hat sich entschuldigt und mich gebeten, das Serviceheft vorbeizubringen.
    "Seine Geschäftsführung hätte sich dafür eingesetzt, dass das Datum der Erstzulassung auf den 27.01.210 geändert würde. Jetzt habe ich einen Termin beim Anwalt, das kommt mir doch merkwürdig vor, dass man mal soeben den Lebenslauf eines Autos ändern will.
    Auch wenn man mir "helfen will", die volle Garantie zu erhalten. Das Auto bleibt ja immer noch ein Altes. Und ich will mir auch nichts vergeben. Ganz werkwürdiges Gefühl.

    Danke auch für Eure Anteilnahme.

    Tkreg:confused:

    Vielen Dank für die schnelle Reaktion. Ja es ist ein offizieller VW-Händler. Außerdem stand das Fahrzeug in dem Gebäude für Neufahrzeuge. Für Gebrauchtfahrzeuge hat er eine separate Halle. Ich habe schon 2 Audi A6 in Folge bei ihm gekauft bzw. geleast. Das Fahrzeug war mit dem Neupreis und einem Hauspreis ausgezeichnet, so dass ich den Eindruck hatte, wegen des anstehenden Modellwechsels war dieses Fahrzeug tageszugelassen und reduziert. Ich fühle mich getäuscht, weil zu keinem Zeitpunkt irgend etwas über das wahre Alter des Fahrzeuges gesagt oder dokumentiert wurde. Wenn ich das Auto heute wieder verkaufen wollte, erwarte ich einen finanziellen Nachteil, der nicht durch den gewährten Nachlass aufgefangen wird.

    Ich habe im Februar einen Touareg mit 300 km und angegebener Erstzulassung 27.01.2010 als 'Gebrauchtfahrzeug gekauft. Ich ging davon aus, dass es sich um eine Tageszulassung gehandelt hat. Im Angebot und Vertrag steht Erstzulassung 27.01.2010.
    Jetzt habe ich einen Servicefall gehabt und mir wurde vom gleichen Händler mitgeteilt: Keine Garantie mehr. Inbetriebnahme 22.05.2008 Jetzt meine Frage: Ist das zulässig? Wer hat einschlägige Erfahrung?

    Weiß jemand, ob man den Speicher erweitern kann. Nach 999 Einträgen bricht das System die Aktualisierung immer ab. Ich habe aber 1700 Kontakte, mit denen ich regelmäßig telefonieren muss. Wenn man bedenkt, was so ein Auto kostet und dass die meisten geschäftlich genutzt werden, ist das schon ein Witz. Hat jemand eine Idee?
    :confused: