Beim Leasen kann einem der Gedanke nach dem Wiederverkaufswert doch völlig abgehen.
Nicht beim (Privatleuten am häufigsten angebotenen) Restwertleasing. Da wird nämlich i.d.R. beim Vertragsende die Differenz zum tatsächlichen Marktpreis (i.d.R. Schwacke) vom Kunden nachgefordert und/oder ein vorgefertigtes Rückgabeprotokoll angefertigt, bei dem der Kunde wie einer da steht, der gerade einen Totalschaden abgeliefert hat.
Variante 2 (nicht selten mit 1 kombiniert) hatte ich selber vor längerer Zeit (ca. 16 Jahre) mal. Restwertleasing vertraglich abgeschlossen, Wagen zurückgegeben, blauäugig zum exakten (dummerweise) Rückgabetermin beim Händler aufgekreuzt und Wagenrückgabe durchgeführt. Da gab es eine Checkliste mit z.B. allen Karosserieteilen. Jedes mit zwei Boxen zum Anhaken: "schadenfrei" oder "beschädigt". Damit ging's denn auch los:
Ein Kratzer im Kotflügel (nach 3 Jahren): beschädigt. Einer in der Tür: beschädigt. Einer in der Alufelge: beschädigt. Und so weiter... Langer Prozedur kurzer Sinn: ca. 4900 DM Nachzahlung (für einen eher kleinen Sportwagen der Nicht-mal-zwei-Liter-Klasse, die Rechnung käme dann in 1-2 Wochen.
Der Wagen stand erstklassig am Hof. Auf dem Papier war praktisch alles beschädigt. Auf meinen Einwand, dass ja wohl jeder sehen könne, dass das Fahrzeug bestens erhalten sei und die "Two-Choice-Protokollierung" kaum wirklichkeitsgetreu sei, hieß es, man habe nun mal kein anderes Formular.
Ich könne aber gerne einen eigenen Gutachter hinzuziehen. Gut, wollte ich. Die Kosten wären natürlich mein Problem. Auch gut, von mir aus. Den Wagen könne ich aber nicht mitnehmen; immerhin sei der Vertrag ja soeben ausgelaufen. Ich könne letzteren - zu unverschämten Konditionen - verlängern. Wollte ich nicht. Der Gutachter könne gerne auf den Hof kommen, man habe aber bereits einen Käufer (komisch, eben wäre doch noch eine Vertragsverlängerung möglich gewesen...) - das wäre also alles sehr schwierig. Muss ich noch erwähnen, dass ich - damals! - nicht rechtsschutzversichert war?
Fazit: zähneknirschend das Geld nachgezahlt. Des Deutschen zweitliebste Freizeitbeschäftigung, nämlich vor Gericht rumstreiten, ist sowieso nicht so mein Ding. Seitdem habe ich allerdings - zumal es einigen Kumpeln ähnlich ergangen ist - etwas gelernt: zumindest als Privatmann Finger weg vom (Restwert-)Leasing!
Mag sein, dass man das heutzutage kulanter handhabt; immerhin will die Automobilindustrie ja auch Fahrzeuge absetzen. Und mit der Firma haben wir solche Probleme sowieso nicht; bei stets gut 14 Fahrzeugen im Pool eines einzigen Händlers hütet sich der, solche Touren mit uns zu fahren. Vielleicht macht er das dann statt dessen mit Privatkunden, die sich nicht so wehren können, damit die Kalkulation im Ganzen wieder stimmt - mir ist das wurscht.
Aber Leasing als Finanzierungsform für Privatleute, ohnehin deren teuerste Variante, stehe ich seitdem höchst skeptisch gegenüber. Und wegen der Variante 1 (Bezugnahme auf den aktuellen Marktwert bei Rückgabe) macht eine Ausstattungsliste mit Blick auf den Wiederverkaufswert IMO durchaus Sinn.