"Also Bekanntgabe war vor zwei Wochen wie lange muss ich noch warten bis ich wo anders hin gehen kann und es Ihm dann in Rechnung stellen kann ?"
Sobald du zu einer anderen Werkstatt gehst, ist der Verkäufer aus der Nummer heraus.
Zur Not schriftlich per Einschreiben und Rückschein darauf hinweisen und um einen zeitnahen Reparaturtermin bitten.
Der Verkäufer darf 2x nachbessern, vorausgesetzt es handelt sich hier um eine Gewährleistung / Sachmangelhaftung und nicht um einen Verschleißschaden.
Vielleicht nennst du uns mal den Mangel - das könnte bei der Beantwortung auch schon helfen. War dieser Mangel denn vielleicht auch TÜV relevant bzw. hat dein Wagen 2 Jahre neuen Tüv bekommen, oder handelt es sich hier vielleicht einfach nur um irgendwelche Geräusche beim fahren....
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