Beiträge von bobel

    Oh je.
    Bevor Ihr eine neue Scheibe einbauen laßt und dann wieder nicht ins Fahrzeug kommt, setzt mal jemanden ins Fahrzeugt und probiert bitte zuvor nochmals an den vorderen Türen, ob bei der Türgriffbetätigung von außen sich das Fahrzeug sofort wieder abschließt.
    Wenn ja, dann ist der Microschalter vom Türschloß defekt - dann muß das Türschloß erneuert werden. Hatte ich mal an einem bisherigen T1 Modell an der Fahrertür und an dem noch verbleibenden T1 im November sogar mal an der Beifahrertür (da hatte sich sogar der VW Teileonkel gewundert).

    Es muß bei Euch natürlich nicht auch diese Ursache vorliegen, könnte es aber vielleicht.

    Dann auch mal unbekannter Weise gute Besserung für den Sohnemann und hoffentlich ist ihm nicht all zu viel passiert.

    Ich habe einen Touareg in 2015 gegen einen neuen Q7 ausgetauscht, welchen 2 TF Mitglieder auch schon in natura erleben durften bzw. auch mal probegefahren sind. Bereut habe ich es seitdem keine Minute. Es sind schon Unterschiede vorhanden (natürlich auch im Preis). Von der 8 stufigen Tiptronic bin ich richtig begeistert, besonders bei Anhängerfahrten. Nur nutze ich diesen hauptsächlich für längere Fahrten mit dem Anhänger, wo ich dann incl. Ladung meistens über 3t. hinterhängen habe. Aber ansonsten hänge ich auch immer noch an meinen alten Touareg / T1

    Einen Tiguan hatte ich mir mal im September 2007 als Zweitwagen bestellt (es war der erste mögliche Bestelltag - somit noch keine Chance gehabt, ihn mal live zu sehen oder mal hereinzusetzen) - doch mir war der Tiguan als er dann ende 2007 ausgeliefert wurde persönlich viel zu klein (ein Golf V auf Stelzen), so das dieser nach einem Jahr beim Verkauf noch keine 10 TKM gelaufen hatte, wovon ich selber max. 20% gefahren bin und mein alter Touareg in diesem Zeitraum fast weitere 80TKM drauf bekommen hat. Der neue Tiguan wird wohl etwas größer werden, doch wer längere Zeit einen Touareg gefahren hat, wird sich allein schon platzmäßig im Tiguan nicht wohlfühlen, ist aber nur meine persönliche Meinung. Wenn eine Nummer kleiner, dann wie gerade hier auch schon von jemanden vorgeschlagen wurde , eher einen Q5 - da ist der Größenunterschied nicht so extrem.

    Ein ähnliches Problem habe ich schon seit längerer Zeit an einem meiner Fahrzeuge (bei dem V6 benziner - aber ohne Hybrid, ging bei es mir bei ca. 85TKM los). Allerdings bleibt die Motorkontrolleuchte nach dem löschen aus. Bei jedem 2. Motor starten ist die Lampe wieder an, wird dann von mir jedesmal selbst gelöscht.
    Auch bei mir wird immer Nockenwellensensor Bank 2 angezeigt. Wir haben die Sensoren mal quer getauscht, doch der Fehler ist nicht zur Bank 1 mitgewandert.
    Die Nockenwellensensoren befinden sich hinten am Ende des Motors (zur Frontscheibe hin). Oben die Motorabdeckung abnehmen und schon kommt man gut daran - nur noch den Stecker zuvor abziehen - möglichst aber im kalten Zustand machen, sonst könnte jemand mit wenig Erfahrung sich ein paar heiße Arme / Finger holen.
    Ich habe bereits mehrere VW Händler / Zentren wegen dem Problem aufgesucht. Man möchte mir überall für nicht wenig Geld die Steuerkette wechseln, worauf ich nicht wirklich Lust habe, da VW sich absolut nicht beteiligen möchte (über 5 Jahre alt) - bis einem Alter von 5 Jahren hätte ich mit großzügigen 30% rechnen können, trotz VW Scheckheft (bisher bin ich mit dem Problem aber über 30TKM ohne Probleme gefahren).

    Ich drücke dir aber mal die Daumen, dass es bei dir vielleicht ein kostengünstiger Fehler vorhanden ist.

    VW hat nicht ohne Grund den Hybrid Verkauf seit Mai 2015 für die USA und den europäischen Markt eingestellt, es kann nicht nur allein an dem Anteil von nur ca. 0.3% des Hybrid gelegen haben.

    Eine Frage zwecks Ausbau der Zündspulen am 3,2 V6 Benziner, sind die Zündspulen nur gesteckt so das man sie nur abziehen muss oder gibt's da ein Werkzeug zum Ausbau?

    Ja, die sind nur gesteckt. Es gibt einen speziellen Schlüssel dafür, sieht aus wie ein T mit Griff, unten sind 2 Haken drunter welche unter der Zündspule sich einhaken, damit wird die Zündspule herausgezogen.

    Aber es geht auf eigene Gefahr auch ohne den Schlüssel.

    Entweder Stecker abziehen und mit Kombizange vorsichtig hochziehen oder mit einem Schraubendreher heraushebeln - nur dann unbedingt aufpassen, dass beim aushebeln drumherum nichts zerstört wird.
    Wenn man es noch nie gemacht hat, sollte man es aber lieber sein lassen, da viele die Zündspulen beim herausziehen incl. Gegenkontern beschädigen oder beim heraushebeln drumherum noch mehr Schaden anrichten.

    Moin, den Zusammenhang mit der Batterie verstehe ich nicht!:confused:

    Vielleicht zu wenig Spannung :zwinker:

    Beim 1. V6 TDI ende 2004 wurden bei dem Symptom direkt immer die Batterie unter dem Fahrersitz gewechselt, auch wenn der Wagen wie bei mir damals erst 2 Monate alt war und knapp 3 TKM gelaufen hatte - war Vorgabe lt. VW Leitfaden im PC.

    Bei meinem 3. Touareg, ein V6 TDI FL welcher zu dem Zeitpunkt fast 200 TKM gelaufen hatte, habe ich dann die Battterie selber gewechselt und alles war wieder gut. Auch hier wurden kurz zuvor bereits beide Brenner von VW gewechselt (Schweinchenrosa), so das ich diese Fehlerquelle ausschließen konnte. Zum Glück war es nicht wieder das Steuergerät.

    Bei meinem ersten Touareg V6 TDI aus 12/04 haben die VW Leute Anfang 2005 nach ca. 3000KM zuerst die 2.te Batterie unter dem Fahrersitz getauscht. Danach wurden die Brenner getauscht (auch ohne Besserung) und zum Schluß bei ca. 8000Km schließlich beide Birnen und noch ein Steuergerät. Die Kosten wurden damals von VW komplett übernommen, da der Wagen gerade erst 2 Monate alt war, als das Problem mit dem flackern erstmalig auftrat. Der Serviceleiter hat immer nur im PC herumgesucht und mit Wolfsburg telefoniert - diesen Fehler kannte er damals wohl noch nicht.
    Danach war aber Ruhe.

    Ein paar Jahre später an einem weiteren Touareg T1 FL habe ich beim selben Problem nach einem Batteriewechsel unter dem Fahrersitz Ruhe gehabt.

    Vielleicht mal die Batterie unter dam Fahrersitz tauschen.

    Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, doch deine Preisvorstellung wird sich weder hier im Forum noch in den beiden großen Automobilbörsen realisieren lassen.

    Mal zum Vergleich: Wir haben anfang Oktober einen fast identischen Touareg von einer sehr guten Freundin verkauft - allerdings mit dem normalen schwarzen Leder, zusätzlich aber noch mit der Luftfederung, mit Keyless Access und noch ein paar weiteren Extras, die 19 Zöller Sommerreifen waren wie neu / die wurden erst alle vier im August erneuert, dafür hatten ihre 17 Zoll Winterräder aber nur noch ca. 3mm Profil. Der Touareg war aus EZ:12/2006, unfallfrei, hatte 204 TKM gelaufen und aus 2. Hd (der 1. Besitzer war ich :D ), lückenloses VW Scheckheft und neuen TÜV für 9500.-€. Er war ca. 3 Wochen lang bei den beiden großen Autobörsen für 9900.-€ Brutto / incl. MWST inseriert. Wenn Anrufe kamen, nur was ist letzte Preis oder kann man den nicht auch ohne MWST kaufen usw. . Der neue Besitzer (hat eine eigene Schreinerei) war der 1. ernsthafte Interessent, welcher ihn dann auch sofort als Unfallersatzfahrzeug (u.a. auch wegen der ausweisbaren MWST.) für sein Unternehmen gekauft hat . Für unter 10000.-€ gibt es bereits einige vergleichbare in den Börsen - nur vielleicht nicht mit eurer Lederfarbe.

    @ touaregrookie: Schön das du gelacht hast :top:

    und Glückwunsch zur Entscheidung, den Touareg doch zu behalten. So schlimm ist die Parkplatzsuche mit einem Touareg auch nicht - da gibt es ganz andere Problemfälle.

    da kann man mal sehen: in 1 1/2 Jahren nur € 4.000,00 verloren, der Dicke ist halt ein wertstabiles Auto :victorious:

    Nun ja, für den Preis muß man erst einmal jemanden finden. Vor 1 1/2 Jahren mit knapp 20TKM weniger wäre er zum damaligen Preis eigentlich einfacher als zu den jetzigen Vorstellungen zu veräußern gewesen.
    Das Angebot an gebrauchten Touareg II ist mittlererweile erheblich größer geworden und die Preise zeigen auch bereits seit einiger Zeit deutlich immer mehr in einer speziellen Richtung (nach unten). Die ganzen Leasingrückläufer, welche in letzter Zeit in den Markt einfließen, drücken die Preise deutlich nach unten.

    Für viele Interessenten hat er meiner Meinung nach 2 Nachteile:
    1) keine AHK - die benötigen bestimmt 90% aller Touareg Gebrauchtwagenkäufer
    2) keine MWST - Gewerbetreibende kaufen nur mit MWST, bzw. auch die Leute aus den Drittländern. Der klassische private Gebrauchtwagenkäufer kauft sich häufig entweder einen Jahreswagen, einen TouaregII bis max 50TKM oder einen Touareg II mit über 50TKM, dafür aber nur bis max 30000.-€. Es soll natürlich aus Ausnahmen geben.

    Ist aber nur meine persönliche Meinung :zwinker:

    Ok, kenne den Passus nicht, bei mir in Österreich gibt es das nicht. Die Frage ist halt ob dieser Punkt auch beim EUGH stand halten würde bzw. ob das schon jemand dort hin gebracht hat.

    MfG

    Hannes

    Dafür ist es noch zu neu, irgendwann ende Mai bzw. anfang Juni gab es diese Änderung.

    Bei Euch in Österreich gibt es zudem eh irgendwelche andere Regelungen beim gebrauchten KFZ Verkauf. Bei einigen Autohäusern / Autohändlern in Deutschland (besonders oft in Bayern) kann man öfters auf deren eigener Homepage lesen:
    Wichtiger Hinweis:
    "Diese Internet-Werbung und Website ist nicht gerichtet an Kunden aus den Ländern Österreich und Dänemark, aus Rechtsgründen müssen wir von unserer Internet- Werbung Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt in diesen Ländern ausnehmen. Selbstverständlich sind wir unabhängig davon bereit, rechtsgeschäftlich auch mit diesem Personen in Kontakt zu treten, bitten in diesem Fall jedoch um Ihre direkte Kontaktaufnahme."

    Soweit ich mich erinnern kann, läßt dagegen das österreichische Bundesrecht auch keinen Gewährleistungsausschluß bei einem Verkauf von Privat an Privat nicht zu, was eigentlich auch gegen EU Recht verstößt.

    So, und jetzt wünsche ich Euch ein sonniges Wochenende, bevor wir hier ganz vom Ursprungsthema abgleiten.

    Das kann schon in der AGB stehen, allerdings gilt hier trotzdem das EU-Recht vor den AGBs, daher ist die Klausel unzulässig (genauso wie manche Händler beim Verkauf an Private komplett die Gewährleistung auschließen wollen, das ist ebenso nicht möglich, außer man verkauft den an Firmen und Händler weiter). Allerdings macht die Beweisumkehr eine Gewährleistungsforderung im zweiten Jahr schon teilweise recht schwierig!

    MfG

    Hannes

    Es ist richtig das ein Händler gegenüber einer Privatperson die Gewährleistung und Sachmangelhaftung nicht ausschließen kann / darf. Falls der Händler es macht, hängt er sogar die 24 Monate drin.
    Lt. EU Recht dürfen Autohäuser / KFZ Händler die Gewährleistung auf 12 Monate beschränken - ist so auch in den Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Stand 03/2008 hinterlegt.

    Auf Grundlage einer kürzlichen aktuellen höchstrichterlichen Rechtssprechung (im 2. Quartal 2015), wurde eine neue Zusatzvereinbarung getroffen, dass beide Parteien vereinbaren, dass die Regelung in Abschnitt VI. Sachmangel Nr.1 aufgehoben und durch folgende ersetzt wird:
    Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.

    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages i nAusübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftungsansprüche.

    Die in Satz 1 und Satz 2 geregelten Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungsfrist gehören. Für diese ansprüche - wie für alle anderen Schadenersatzansprüche - gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen sowie die Regelungen in abschnitt VII Haftung.

    Weitergehende ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

    Die Regelung in Abschnitt VI. Sachmangel Nr.5:
    5. Abschnitt VI. Sachmangel gilt nicht für ansprüche auf Schadensersatz, für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII. Haftung.
    entfällt.

    Diese Zusatzvereinbarung müssen beide Parteien jetzt unterschreiben. Somit ändert sich immer noch nichts an 12 Monaten, außer der Verkäufer / Autohaus bzw. der Autohändler vergißt diese neue Zusatzvereinbarung sich unterschreiben zu lassen, welche natürlich auch im Kaufvertrag erwähnt werden muß und der Käufer dieses im Kaufvertrag mit seiner Unterschrift auch bestätigt.

    PS: Die Beweisumkehr tritt bereits auch schon nach 6 Monaten ein und als Käufer hat man zu 99% von dem Tag an meist schlechte Karten gegenüber dem gewerblichen Verkäufer, wenn beim Kauf keine seperate Reparaturkostenversicherng zusätzlich abgeschlossen wurde

    Die gesetzliche Gewährleistung gilt im EU-Raum für 24 Monate, wobei die Beweisumkehr nach 6 Monaten eintritt. Jedoch gibt es teilweise Händler, die bis zu 24 Monate Garantie auf Gebrauchtwagen freiwillig anbieten .
    Hannes

    Die 12 bzw. 24 Monate Garantie ist keine Garantie (die immer noch häufig benutzte Bezeichnung von Gebrauchtwagengarantien gibt es gesetzlich seit ein paar Jahren nicht mehr) sondern eine zusätzliche kostenpflichtige Reparaturkostenversicherung, welche auch nur anteilig am KM - Stand Kosten übernimmt. Es soll aber Händler geben, die diese bereits in den Verkaufspreis zuvor mit einrechnen - wirkt bei privaten Käufern teilweise seriöser :D

    Die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten wird eigentlich von allen KFZ Händlern / Autohäusern auf 1 Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden eingeschränkt. Steht in sämtlichen Kaufverträgen bzw. in den AGB´s, welche die Fahrzeugkäufer unterschreiben.

    Das ist neu Dietmar.

    Bei meinen ersten beiden Touaregs, die meine Mutter für mich gekauft hat :zwinker: war das noch nicht der Fall.

    Wir haben im Januar noch mit einem Bekannten einen Touareg Neuwagen bestellt - auch mit zusätzlichen Behindertenrabatt - doch der VW Händler bestand bei den mind. 50% auf das zusätzliche G, was auch vorlag.

    Da der Touareg aber gewerblich gekauft wurde, kam der Behindertenrabatt nicht zur Anwendung. Der Touareg war mit einem guten Nachlaß + einer netten Prämie vom Preis mehr als Interessant. Auf dem Kaufvertrag wurden die Nachlässe direkt abgezogen und das Fahrzeug mit Hauspreis betitelt.

    Bei BMW gab es vor nicht all zu langer Zeit beim X5 eine versteckte Prämie, da gab es das Sportpaket incl. Vollleder mal gratis, was weit über 4000.-€ ausmachte. Da hatten die BMW Verkäufer leichtes Spiel, den Nachlaß hochzuschrauben bzw. die Leasingrate herunterzuschreiben., da die meisten gewerblichen X5 Käufer dieses Paket ordern.

    Ein nachvollziehbares Serviceheft (am besten noch von VW) ist für mind. 95% der Touareg Käufer ein großes Kaufkriterium. Ohne Serviceheft fallen mind. 95% der möglichen privaten Interessenten heraus - der läßt sich dann meistens nur noch über den Preis an einen Exporthändler verkaufen.
    Der defekte Stellmotor für die Defrostklappe läßt sich bei den momentanen Wetterbedingungen auch nicht gegenüber einem Käufer verheimlichen.

    Mit der V11 Version bin ich bisher immer gut in Kroatien (mehrmals im Jahr) ganz gut zurechtgekommen. Eine neue Umgehunhsstraße im Bereich Zadar war kürzlich nicht eingetragen, doch dort ist alles so gut beschildert, so das es keine Probleme gab. Im Gebiet von Rijeka gab es auch zwei neue Straßen, welche noch neu und nicht eingetragen waren ,doch dort fährt der normale Touri eh nicht her. Somit habe ich mir bisher auch verkniffen, die V12 Version zu kaufen.

    didip: Das ist schon richtig, aber meistens kleinere Straßen in Neubaugebieten oder mal die eine oder andere Umgehungsstraße, welche aber meistens auch eine längere Bauzeit haben.

    Marderschaden glaub ich nicht wirklich - die Wasserschläuche sind nicht unbedingt die bevorzugte Knabbernahrung. Die bevorzugen meist die Kabel zu den Zündkerzen / Zündspulen.
    Wie schon vom User coala erwähnt, gehe ich auch zu 95% von einem defekten Abgasrückführkühler aus - diese sind bem V6 TDI reihenweise defekt (teilweise schon bei unter 50TKM). Pfützen wirst du auch keine finden, da das Wasser verdampft.
    Habe ich auch schon bereits 2x gehabt.

    Oranienburger Straße bei einem Händler, welcher scheinbar nur mit Unfallwagen handelt!
    Stang KFZ oder so heißt der

    Streng & Co heißt übrigens diese Firma. Die handeln nur mit Unfallfahrzeugen. Ich habe schon vor knapp 20 Jahren einmal einen Unfallwagen an diese Firma verkauft.

    Gerade in Berlin (aber auch in anderen Städten) haben Unfallwagen öfters einen faden Beigeschmack, welcher meistens bei persönlicher Ansicht / teilweise aber auch erst bei der Reparatur zum Vorschein kommt. Viele Unfallwagen sind bereits vorgezogen / gerichtet (teilweise noch so schlecht - was oft eine fachgerechte Reparatur nicht erleichtert und mit zusätzlichen Kosten belastet)

    PS: Bei preislich interessante Unfallwagen im Netz sollte man immer schnell sein - zwei Tage überlegen bedeutet zu 99% Pech gehabt, da diese schon anderweitig verkauft wurden. Die interessantesten Unfallfahrzeuge werden eh nicht im Netz auftauchen, da die Unfallwagenhändler diese an feste Stammkunden / Werkstätten meistens direkt per Telefon weiter verkaufen.


    Sehr schade, es scheint diese Karosse wohl leider nur für den US Markt zu geben.

    Der Wagen wird zwar in den USA gebaut und zielt bevorzugt auf das Ami Klientel bzw. auch auf die Asianten, welche es nicht groß genug haben können.
    Wie es aber kürzlich mir in Ingolstadt zugetragen wurde, soll der Cross Coupe GTE genauso wie auch der zukünftige neue mächtige AUDI SUV (wird wohl Q9 heißen), auch nach Europa ausgeliefert.

    Ich hoffe es mal stark, dass diese beiden Modell wirklich nach Europa kommen :top:


    Ist das in der Schweiz etwa anders? Scheint mir, als wäre die Historie bei euch so ein richtig grosses Geheimnis :D

    Stefan, es sieht so aus und wie du schon richtig erkannt hast, hängt zu Euren Glück, in der Schweiz der VW Importuer dazwischen. Aber auch in den BENELUX Ländern ist es ein großes Staatsgeheimnis.