Ich würde mir da keine Sorgen machen, der Händler hat ja wahrscheinlich eh einen Rechtsschutz, dann kann der das ja einfordern.
So etwas gibt es in Deutschland nicht. Entweder muss der Händler den Schaden selbst bezahlen oder er hat dem Käufer eine Reparaturkostenversicherung (umgangssprachlich früher auch Gebrauchtwagen Garantie genannt) mitgegeben, welche dann je nach dem welche Bauteile diese absichert, der Schaden dann anteilig von der Reparaturkostenversicherung übernommen wird.
Unabhängig von diesem Fall: Ein Touareg ist ein wunderschönes Auto (ich habe mir am 27.4. auch erst wieder einen neuen 3.0 TDI mit reichlich Ausstattung zugelegt), doch würde ich nie meinen alten Touareg, der älter als 2 Jahre alt ist oder über 100TKM gelaufen hat, an eine Privat Person mit Gewährleistung verkaufen. Lieber ein paar EUR günstiger und an einen Gewerbetreibenden verkaufen, dass erspart eine Menge Ärger. Mein Alter hatte jetzt nach knapp einem Jahr bereits etwas über 200TKM gelaufen und obwohl im Inserat stand:" kein Verkauf an Privat", haben sich mind. 70% Privatpersonen gemeldet, da er bezüglich der Laufleitung recht günstig inseriert war. Das habe ich mir aber nicht antun wollen und habe ihn nach etwa 8 Stunden im Netz an einem Auto Händler zu meinem vollen Preis nach Spanien verkauft, welcher ihn direkt am übernächsten Tag ohne murren abgeholt hat. Er hätte zwar noch ca. 11 Monate Garantie gehabt, aber bei dieser Laufleistung fängt VW bei Schäden auch zu zicken an, trotz regelmäßiger Inspektionen beim VW Händler.
Gerade bei der ersten Touareg Generation, egal ob 3.2 Benziner, 2.5TDI, 3.0TDI oder besonders beim 5.0 TDI wollen die meisten Händler doch gar nicht mehr an privat verkaufen bzw. wenn dann nur im Kundenauftrag. Jeder Autohändler weiß doch, auch wenn er an dem Wagen z.B. 1500.- EUR verdienen würde, stehen ihm beim Verkauf eines Touareg I an einer Privat Person anschließend mind. 3000.- EUR oder auch mehr für Schäden gegenüber. Solche Geschäfte macht niemand gerne.