Alles anzeigenUrteil zum PKW-Umtausch
Geringes NutzungsentgeltGibt ein Autokäufer einen Neuwagen nach fehlgeschlagenen Versuchen zur Mängelbehebung zurück, werden ihm von der Kaufsumme die bis dahin gefahrenen Kilometer als Nutzungsentgelt abgezogen. Eine solche Anrechnung fällt auch beim Umtausch gegen en mängelfreies Neufahrzeug an, teilte die Württembergische Versicherung mit.
Sie stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Danach entspricht das Nutzungsentgelt so viel Prozent des gezahlten Kaufpreises, wie die bereits gefahrenen Kilometer im Vergleich zur erwarteten Gesamtfahrleistung ausmachen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 14 U 54 / 01) bezieht sich auf einen Oberklasse PKW mit einer erwarteten Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern. Die Nutzungsvergütung betrug pro 1000 gefahrene Kilometer ein Zweihundertfünfzigstel und somit 0,4 Prozent des Kaufpreises. Obwohl das Fahrzeug bis zum Rückgabetermin schon einen höheren Wertverlust erlitten habe, sei dem Käufer nur die geringere Nutzungsvergütung von der Kaufsumme abgerechnet worden, hob die Versicherung hervor.
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Das machen auch andere Gerichte so. Meiner Beobachtung nach dürfte sich die Nutzungentschädigung für PKW bei 0,4% eingependelt haben.