Beiträge von the_brain

    Guten Abend,

    meine Frage lautet:

    Kann ich auf meinem Hybrid einen 20 Zoll - Radsatz VW Tarragona fahren?
    Benötige ich eine Einzelabnahme?

    Freigaben gibt es beim Hybrid gemäß EU-Übereinstimmungspapier nur für 18 und 19 Zoll.

    Kennt sich jemand aus?

    Vielen Dank.

    Beste Grüße

    Björn

    Edit: falsches Forum. Bitte verschieben. Danke. Sorry.

    Guten Morgen, Gemeinde.

    Möchte zum Thema meine Erfahrungen mitteilen.
    Nach bisher zwei Touareg I kaufte ich letzte Woche einen T II (EZ 2013) mit Sommerrädern Bridgestone 265 50 R19 auf Felge Salamanca.

    Um die Problematik mit der Unruhe im Lenkrad wissend, bat ich den Verkäufer vorab, die Räder wuchten zu lassen.
    Bei der Probefahrt konnte ich dennoch eine sporadische Unruhe im Lenkrad wie auch Vibrationen im Fußraum feststellen. Immer im Bereich ab 100 km/h bis 130 km/h.
    Den modus hatte ich nicht verstanden, mal war das Vibrieren da, mal nicht. Mir fiel auf, dass das Lenkrad auch sehr unruhig auf Querfugen auf der Autobahn reagierte.
    Der Verkäufer meinte, die Werkstatt habe die Räder wuchten lassen, was wohl auch der Wahrheit entspricht.

    Bin gestern zur Reifenwerkstatt meines Vertrauens in Berlin gefahren. Dort hat man an zwei Rädern eine Unwucht von jeweils 15 Gramm festgestellt und beseitigt.
    An einem Vorderreifen war auch ein kleiner Höhenschlag sichtbar. Daher wurden die Räder achsweise getauscht.

    Ergebnis: das Phänomen ist komplett verschwunden. Kein Zittern mehr, keine Vibrationen. Ein komplett anderes Fahrverhalten.

    Ich bin der Überzeugung, dass viele Werkstätten Räder nur unzureichend wuchten (können) und dass dies die Hauptursache für das Phänomen darstellt.

    Viele Grüße

    Björn

    Hallo.

    Die Frage mit den Transportkosten ist - aus meiner Sicht - nicht eindeutig geklärt.
    Da spielt europäisches Recht mit hinein und ich glaube, dass man diese Frage pauschal nicht mit ja oder nein beantworten kann.
    Es kommt - wie so oft - auf den Einzelfall an.

    Wie weit entfernt von Dir ist Dein Verkäufer mit seinem Firmensitz, also der Ort, an dem Dir der Touareg übergeben wurde?

    Dass der Verkäufer anbietet, den Wagen abholen zu lassen, ist sehr lobenswert. Ob er es dann auch macht, bleibt abzuwarten.

    Gruß

    Hallo, weil sich Dein Verkäufer von Anfang an quer stellt, rate ich Dir zur Hinzuziehung eines RA.

    So, wie Du die Situation beschreibst, gehe ich momentan davon aus, dass der Verkäufer schon das Vorhandensein eines Mangels bestreiten wird.

    Sollten die kaufrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, gilt in etwa folgender Ablauf (ohne dass ich das verbindlich meine, gebe hier keine Rechtsberatung, sondern eine Einschätzung):

    Zunächst musst Du Deinem Verkäufer eine angemessene (im Zweifel lieber eine etwas längere als eine zu kurz bemessene - 3 Wochen?!) Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Dies würde ich dokumentieren, sodass Du diese Fristsetzung beweisen kannst. Darin solltest Du deutlich machen, was aus Deiner Sicht defekt ist und dass Du es behoben haben möchtest. Du solltest zudem in dem Schreiben/Fax zum Ausdruck bringen, dass Du den Wagen jederzeit nach Absprache zu Deinem Verkäufer bringen würdest.

    Sofern der Verkäufer Bereitschaft zur Untersuchung/Reparatur zeigt, musst Du ihm das Auto zur Untersuchung/Behebung des Mangels zur Verfügung stellen (Erfüllungsort der Nacherfüllung), d.h. an seine Adresse verbringen, wie angekündigt.

    Viel Erfolg!

    Grüße

    PS: inwiefern ist die Welle defekt? mit wie vielen km hast Du den Wagen erworben? wann war das?

    Beachte: das vorzeitige Austauschen des mutmaßlich defekten Teils ist riskant. erst recht in diesem Stadium.

    Biete ein neu bezogenes Lederlenkrad für den TI an.

    Farbe ist anthrazit bzw. dunkelgrau.

    Ohne Heizfunktion.

    Teilenummer: 7L6419091 S B4

    Das Lenkrad wurde nach dem Neubezug durch einen Sattler nicht verbaut.

    Durch die Lagerung gibt es ein paar kleine Spuren, welche nur beim genauen Hinsehen ersichtlich sind.

    Festpreis: 70.- Euro zzgl. Versandkosten DHL: 6,90 Euro.

    Alles Weitere per PN.

    LG Björn


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    Hallo,

    habe auch eine Pefect Car Pro-Versicherung.
    Laut § 3 ist nicht nur das Scheinwerfergehäuse ausgenommen, sondern auch Gasentladungslampen an sich. Der Xenonscheinwerfer ist eine Gasentladungslampe. Somit dürfte die Aussage des Meisters richtig sein.

    Grüße

    Hallo Gemeinde,

    nach mittlerweile zwei Einbruchdiebstählen möchte ich einen möglichst wirksamen Einbruchsschutz am Fahrzeug montieren.

    Dieser soll der relativ Wirksamste sein.

    Möchte und kann zur Prävention keine "Navikralle" installieren weil dies zu aufwändig und wegen des Holzlenkrades unsinnig ist (Hebelkräfte würden Lackierung des Lenkrades zerstören). Habe auch keine Garage oder sonstigen Möglichkeiten zur Sicherung des Fahrzeuges.

    Bin nun auf eine spezielle Klarsichtfolie von Foliatec aufmerksam geworden. Das Modell heißt Securlux und verhindert ein Zerbersten der Scheibe auch bei hoher Gewalteinwirkung. Diese würde ich zumindest an den vorderen Seitenscheiben anbringen lassen.

    Problem:
    Voraussetzung einer Zulassung ist, dass eine vordere PKW-Scheibe mindestens 70% Sonnenlicht durchlässt. Das Glas meines Dicken ist Wärmeschutzglas und somit bereits leicht grünlich gefärbt. Damit dürfte sich die Durchlässigkeit schon den 70% annähern oder was meint ihr?

    Meine Fragen:
    Weiß Jemand, welchen Transmissionswert das Wärmeschutzglas hat?
    Gibt es die vorderen Scheiben auch als nicht-gefärbte-Version?

    Schönen Dank.

    Viele Grüße,

    Björn

    Hallo,

    sofern sich ein Fahrzeug nicht mehr innerhalb der Gewährleistung befindet, Verjährung ebensolcher eingetreten ist, macht ein Gang zum Anwalt leider keinen Sinn mehr.

    Der Unmut ist verständlicher Weise sehr groß. Der Hersteller ist - soweit er nicht gleichzeitig der Verkäufer ist - grundsätzlich nicht zur Nachbesserung verpflichtet.

    Grüße

    Hallo,

    hatte bereits mit meinem ersten T1 eine Odyssee was das Lenkradflattern betrifft. Lange Zeit glaubte ich, dass ein misslungenes Wuchten der Räder alleinige Ursache dieses Phänomens sei.

    Wollte mir dann im letzten Jahr einen T2 Hybrid kaufen. Sensibilisiert durch die Erfahrungen mit dem Vorgänger bemerkte ich beim T2 sofort das unruhige Lenkrad.
    Der Händler verstand die Problematik und versicherte mir anfangs noch, er werde dieses Zittern beseitigen (können). Es wurden original Neuräder (die niemals Gelände etc. gesehen hatten) aufgezogen, zig mal gewuchtet, feingewuchtet. Ich fuhr das Fahrzeug zig mal Probe. Alles half nichts. Das Lenkrad erreichte bei etwa 120 km/h keinen Stillstand. Ich nahm daraufhin vom Kauf Abstand.

    Natürlich kann es sein, dass ein einem Mechaniker ein Fehler beim Auswuchten unterläuft. Dass er ein Rad falsch einspannt und es daraufhin zu einer Unwucht kommt. Dass die Maschine nicht geeicht/eingestellt ist. Wer diesbezüglich Zweifel hat, sollte einen anderen Betrieb aufsuchen, ich persönlich rate dazu, lieber einen Reifenfachbetrieb aufzusuchen. Nach meinen Erfahrungen waren die VW-Partner in meiner Umgebung nicht so präzise beim Wuchten wie eben genannte Reifenfachbetriebe. Auch wenn das Flattern nie ganz verschwunden war, gab es merkliche Unterschiede.

    Winterreifen haben eine deutlich weichere Mischung, klar. Daher kann es gut sein, dass die Symptomatik mit den weicheren Reifen auch weniger intensiv "durchschlägt". Ich vermute, dass das Zittern mit Winterreifen auch beim T2 weniger stark ausgeprägt ist, so war es jedenfalls bei meinem T1. Ich wähnte mich früher dann auf der sicheren Seite, allerdings nur bis zum Umstecken auf die Sommerräder.

    Mein Gefühl sagt mir, dass die Symptomatik am T2 nicht von den Rädern herrührt. Dafür ist das Flattern zu stark bzw. zu hartnäckig. Wie gesagt, ein durchschnittlicher Reifenfachbetrieb ist in der Lage eine Unwucht zu beseitigen.

    Den Betroffenen alles Gute, ich weiß, dass dieses Phänomen wirklich nervt.

    update:

    zwar konnte ich auch über Erwin den Code für das Fahrdynamikpaket mit Wankausgleich (PSM) nicht finden;

    Habe heute die Wagenpapiere zugeschickt bekommen. Im Fahrzeugschein steht wörtlich:

    "Fahrzeug ist mit Anh. Kuppl. werksseitig verbaut und m. Spez. Fahrdyn.Stabi.Syst."

    Das ist dann wohl das Fahrdynamikpaket oder?!

    Hallo,

    eine solche Klausel ist nicht unzulässig. Sie kann wirksam oder unwirksam sein. Unzulässigkeit ist hier die falsche Kategorie, finde ich.
    Sowohl im Bereich b2c (Händler an Privat) als auch bei c2c (Privat an Privat) muss die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft sein.

    Wenn der Händler argumentiert und dokumentiert, dass bei der Übergabe des Touareg keine technische Störung vorlag, dann hilft Dir in diesem Fall eventuell das Gesetz.

    Hast Du den Touareg zur privaten Nutzung erworben?

    Hallo,

    habe gerade einen V10 gekauft. Aufgeführt in der Ausstattungsliste ist - wie gesagt - nur das 2MA (Luftfeder sportlich, 20 mm tiefer). Zudem hat der Wagen das R-Line-Exterieur.

    Nun habe ich gerade eine Preisliste für mein Modelljahr durchgesehen und lese, dass dieses R-Line-Paket das Fahrdynamikpaket mitumfasst.

    Wenn das Fahrdynamikpaket (=PSM) ein Bestandteil des R-Line-Pakets ist, dann ist es wohl nicht eigenständig als PSM aufgeführt? Ist diese Einschätzung richtig?

    Vielen Dank noch ein Mal!

    LG

    Björn