Beiträge von Balrock

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    Aber zur Power-Box: Wenn die Dinger nichts bringen würden, dann bräuchten auch ABT und Co. keine Kennfelder zu ändern..

    Aber es ist schon ein Unterschied ob ich bei ABT und Co. das codieren lasse, oder eine kleine Plastik Box mit einen Widerstand inkl. viel Kautschuk als Innenleben bekommen. :lach:Bitte seien wir doch mal realistisch, für 20 € eine neue Codierung als Power- Box? ;)


    Geh mal auf die negativ Bewertung, da kannst du lesen was die Kunden bekommen. :eek:

    [...]

    Fand ich nicht gerade günstig, zumal (wie schon mal geschrieben) ich bei gleichen Konditionen für eine X5 40d nur 510,- bezahlen müsste.

    Gruß
    Stefan

    Wobei ja BMW, meines Wissens nach, nur noch Restwert Leasing macht ;) Da kommt dann das böse erwachen beim abgeben. :eek:

    [ot]Schöne Tour, aber da ich geschäftlich und privat recht oft in Arad, Sibiu, Timisoara und den Karpaten war, werde ich da wohl nicht dabei sein, aber die Landschaft lohnt sich auf jeden Fall. Ich versuche mich gerade an die gut ausgebauten Schotterpisten zu erinnern, :denker: ach ja die würde ich nicht so bezeichnen :lach:. Kleine Anregung, in den Städten und besonders in Arad, dauerhaft die ZF aktivieren ;) [/ot]

    [...]Für das Volkswagen Original Radio-Navigationssystem RNS 510 bietet Volkswagen Zubehör ab sofort neue Navigations-DVDs für die Regionen „Westeuropa" und „Osteuropa“ (V6.1) an, die mit den aktuellsten Kartendaten ausgestattet sind.[...]

    Konnte da einer schon testen, wie aktuell die gegenüber der V6 sind? Wenn ja sag ich schon mal danke für eine Info. :winken::top:
    Möchte jetzt ungern eine V6.1 holen, um dann festzustellen, das sie auch nicht viel aktueller als die V6 ist ;)

    ist eben Verhandlungssache .... (bei 0,45% und Basis Händler-Einkauf anstatt 0,40% (Basis Kaufpreis) hätte ich aus erst nachgerechnet und dann entschieden ... :))


    ist sicherlich keine "Rechtslage" sondern ein Verhandlungsergebnis und damit auch (da zweiseitig) völlig i.O.

    Verhandlung hat bei 0,55% begonnen ;) die 0,40% sind Einzelentscheidungen der Gerichte gewesen und es ist immer fraglich in wie weit ein anderes dieser Vorgabe folgt. Jeder Fall für sich. ;)

    Wenn ich die Wahl zwischen 0,45 und 0,40 mit Kaufpreis gewesen währe, hätte ich sicher auch gerechnet. :D Aber das Stand doch nicht zur Wahl. Ich hatte kein Bock auf ewige gerichtliche Verhandlungen. Somit hab ich die 0,45 genommen und halt der EK Preis. :winken:

    Das ist falsch!!

    [...]
    LG
    james


    Bitte mir ist egal ob du das falsch findest, nicht böse sein ;). Aber genau so ist es bei mir gelaufen und nicht anders!

    Ich glaube kaum das sich ein Händler und der VW Mitarbeiter auf den Deal eingelassen hätten, wenn es anders gehen kann, zumal diese Aussage ja von ihnen kam.


    So ist es gelaufen und jeder muss halt sehen wie er es geregelt bekommt. :zwinker:

    Ich bin auch der Auffassung von Burkhard.

    Maßeinheit ist der Erwerbspreis des Endverbrauchers zzgl. der Nebenkosten ob nun brutto oder netto, spielt letztendlich keine Rolle.

    Gruß


    Sorry ich möchte euch ja ungerne widersprechen ;)

    Ich berufe mich auf meine eigenen Erfahrungen, wie es auch im letzten FETT geschrieben Satz, meines Post zu lesen ist.

    Bei der Wandlung von meinen ersten T R5 wurde genau so verfahren.


    Zur Ermittlung des zu wandelnden Betrages wurde der EK Preis des Händlers genommen und zwar laut Rechnung, die er an VW für mein Fahrzeug gezahlt hat.

    Es war ein Leasing Fahrzeug. Alle Raten inkl. der Anzahlung wurden erstattet, sowie die Kosten für Zulassung, Überführung und extra für diese Fahrzeug gekauftes Zubehör.(wurden von mir extra bezahlt und waren nicht im Leasing enthalten)

    Auf der Basis des Händler EK wurde mit 0,45% je 1000 KM gewandelt.
    (Rückabwicklung um juristisch korrekt zu bleiben ;) ) Es wurde der Einkaufspreis mit Rechnung nachgewiesen. ( Reine Handelspanne des Händler, bei meinem Fahrzeug, waren lächerliche 385 € netto, ohne Boni Zahlung und Stückzahl Prämien, nur mal nebenbei )

    Ob das falsch ist, mag bitte ein Jurist bewerten

    Fakt ist, genau so wurde mein T berechnet.

    Ich habe auch nirgends geschrieben, das VW was damit zu schaffen hat. Ich kenne die rechtliche Lage, Kaufvertrag zw. mir und dem Händler.
    Allerdings wissen wir doch alle das VW im Hintergrund immer eingebunden ist :D

    Bei mir war auch der VW Beauftragte Regio Ost, beim Gespräch anwesend, mit dem Hinweis nur als Berater. Man mag es kaum glauben, die Aussage mit dem EK Preis des Händlers, kam sogar von Ihm.:eek:

    Nur um es noch mal zu verdeutlichen. Es ist eine Nutzungsentschädigung die berechnet und gezahlt wird. Das bedeutet der Händler bekommt eine Zahlung, die seinen Wertverlust durch meine Nutzung ausgleichen soll. Also kann auch nur sein EK die Berechnungsgrundlage sein, da ja auf diesen EK auch nur der tatsächliche finanzielle Schaden beruht.

    Also jeder ist seines Glückes Schmied und führt die Verhandlungen.
    Wer sich seiner rechtliche Position nicht bewusst ist, sollte halt juristischen Beistand suchen und sich beraten lassen.

    Ich wünsche dir trotzdem viel Glück und gute Verhandlungen.:top:

    [...]

    ...vorbehaltlich der technischen und optischen Durchsicht Ihres Fahrzeuges auf Mängelfreiheit sowie in Abhängigkeit der tatsächlichen Fahrleistung...

    Was verstehen die denn unter technische Durchsicht auf Mängelfreiheit? Ich dachte, das wäre alles in der Nutzung drin. Oder sind das "richtige" Defekte?[..]

    PUNKT 1:
    Hast du dir ja schon selber beantwortet. ;)

    PUNKT 2:
    Tatsächliche Fahrleistung bedeutet, das am Tag der Abgabe, auf der Grundlage der aktuellen KM, die Prozente berechnet werden. (z. Bsp. 0,4% der Wertes ja 1000 KM)

    Beachte auch, das zur Berechnung der Nutzungsentschädigung, nur der Einkaufswert des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen wird. Sprich der Händler Preis. Den die Entschädigung, ist ja ein Zahlung um den Verlust des Händlers auszugleichen, für die Nutzung. Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!


    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, er stellt nur persönliche Erfahrungswerte dar!