Ich bin auch der Auffassung von Burkhard.
Maßeinheit ist der Erwerbspreis des Endverbrauchers zzgl. der Nebenkosten ob nun brutto oder netto, spielt letztendlich keine Rolle.
Gruß
Sorry ich möchte euch ja ungerne widersprechen 
Ich berufe mich auf meine eigenen Erfahrungen, wie es auch im letzten FETT geschrieben Satz, meines Post zu lesen ist.
Bei der Wandlung von meinen ersten T R5 wurde genau so verfahren.
Zur Ermittlung des zu wandelnden Betrages wurde der EK Preis des Händlers genommen und zwar laut Rechnung, die er an VW für mein Fahrzeug gezahlt hat.
Es war ein Leasing Fahrzeug. Alle Raten inkl. der Anzahlung wurden erstattet, sowie die Kosten für Zulassung, Überführung und extra für diese Fahrzeug gekauftes Zubehör.(wurden von mir extra bezahlt und waren nicht im Leasing enthalten)
Auf der Basis des Händler EK wurde mit 0,45% je 1000 KM gewandelt.
(Rückabwicklung um juristisch korrekt zu bleiben
) Es wurde der Einkaufspreis mit Rechnung nachgewiesen. ( Reine Handelspanne des Händler, bei meinem Fahrzeug, waren lächerliche 385 € netto, ohne Boni Zahlung und Stückzahl Prämien, nur mal nebenbei )
Ob das falsch ist, mag bitte ein Jurist bewerten
Fakt ist, genau so wurde mein T berechnet.
Ich habe auch nirgends geschrieben, das VW was damit zu schaffen hat. Ich kenne die rechtliche Lage, Kaufvertrag zw. mir und dem Händler.
Allerdings wissen wir doch alle das VW im Hintergrund immer eingebunden ist 
Bei mir war auch der VW Beauftragte Regio Ost, beim Gespräch anwesend, mit dem Hinweis nur als Berater. Man mag es kaum glauben, die Aussage mit dem EK Preis des Händlers, kam sogar von Ihm.
Nur um es noch mal zu verdeutlichen. Es ist eine Nutzungsentschädigung die berechnet und gezahlt wird. Das bedeutet der Händler bekommt eine Zahlung, die seinen Wertverlust durch meine Nutzung ausgleichen soll. Also kann auch nur sein EK die Berechnungsgrundlage sein, da ja auf diesen EK auch nur der tatsächliche finanzielle Schaden beruht.
Also jeder ist seines Glückes Schmied und führt die Verhandlungen.
Wer sich seiner rechtliche Position nicht bewusst ist, sollte halt juristischen Beistand suchen und sich beraten lassen.
Ich wünsche dir trotzdem viel Glück und gute Verhandlungen.