Beiträge von Balrock

    [...]Für das Volkswagen Original Radio-Navigationssystem RNS 510 bietet Volkswagen Zubehör ab sofort neue Navigations-DVDs für die Regionen „Westeuropa" und „Osteuropa“ (V6.1) an, die mit den aktuellsten Kartendaten ausgestattet sind.[...]

    Konnte da einer schon testen, wie aktuell die gegenüber der V6 sind? Wenn ja sag ich schon mal danke für eine Info. :winken::top:
    Möchte jetzt ungern eine V6.1 holen, um dann festzustellen, das sie auch nicht viel aktueller als die V6 ist ;)

    ist eben Verhandlungssache .... (bei 0,45% und Basis Händler-Einkauf anstatt 0,40% (Basis Kaufpreis) hätte ich aus erst nachgerechnet und dann entschieden ... :))


    ist sicherlich keine "Rechtslage" sondern ein Verhandlungsergebnis und damit auch (da zweiseitig) völlig i.O.

    Verhandlung hat bei 0,55% begonnen ;) die 0,40% sind Einzelentscheidungen der Gerichte gewesen und es ist immer fraglich in wie weit ein anderes dieser Vorgabe folgt. Jeder Fall für sich. ;)

    Wenn ich die Wahl zwischen 0,45 und 0,40 mit Kaufpreis gewesen währe, hätte ich sicher auch gerechnet. :D Aber das Stand doch nicht zur Wahl. Ich hatte kein Bock auf ewige gerichtliche Verhandlungen. Somit hab ich die 0,45 genommen und halt der EK Preis. :winken:

    Das ist falsch!!

    [...]
    LG
    james


    Bitte mir ist egal ob du das falsch findest, nicht böse sein ;). Aber genau so ist es bei mir gelaufen und nicht anders!

    Ich glaube kaum das sich ein Händler und der VW Mitarbeiter auf den Deal eingelassen hätten, wenn es anders gehen kann, zumal diese Aussage ja von ihnen kam.


    So ist es gelaufen und jeder muss halt sehen wie er es geregelt bekommt. :zwinker:

    Ich bin auch der Auffassung von Burkhard.

    Maßeinheit ist der Erwerbspreis des Endverbrauchers zzgl. der Nebenkosten ob nun brutto oder netto, spielt letztendlich keine Rolle.

    Gruß


    Sorry ich möchte euch ja ungerne widersprechen ;)

    Ich berufe mich auf meine eigenen Erfahrungen, wie es auch im letzten FETT geschrieben Satz, meines Post zu lesen ist.

    Bei der Wandlung von meinen ersten T R5 wurde genau so verfahren.


    Zur Ermittlung des zu wandelnden Betrages wurde der EK Preis des Händlers genommen und zwar laut Rechnung, die er an VW für mein Fahrzeug gezahlt hat.

    Es war ein Leasing Fahrzeug. Alle Raten inkl. der Anzahlung wurden erstattet, sowie die Kosten für Zulassung, Überführung und extra für diese Fahrzeug gekauftes Zubehör.(wurden von mir extra bezahlt und waren nicht im Leasing enthalten)

    Auf der Basis des Händler EK wurde mit 0,45% je 1000 KM gewandelt.
    (Rückabwicklung um juristisch korrekt zu bleiben ;) ) Es wurde der Einkaufspreis mit Rechnung nachgewiesen. ( Reine Handelspanne des Händler, bei meinem Fahrzeug, waren lächerliche 385 € netto, ohne Boni Zahlung und Stückzahl Prämien, nur mal nebenbei )

    Ob das falsch ist, mag bitte ein Jurist bewerten

    Fakt ist, genau so wurde mein T berechnet.

    Ich habe auch nirgends geschrieben, das VW was damit zu schaffen hat. Ich kenne die rechtliche Lage, Kaufvertrag zw. mir und dem Händler.
    Allerdings wissen wir doch alle das VW im Hintergrund immer eingebunden ist :D

    Bei mir war auch der VW Beauftragte Regio Ost, beim Gespräch anwesend, mit dem Hinweis nur als Berater. Man mag es kaum glauben, die Aussage mit dem EK Preis des Händlers, kam sogar von Ihm.:eek:

    Nur um es noch mal zu verdeutlichen. Es ist eine Nutzungsentschädigung die berechnet und gezahlt wird. Das bedeutet der Händler bekommt eine Zahlung, die seinen Wertverlust durch meine Nutzung ausgleichen soll. Also kann auch nur sein EK die Berechnungsgrundlage sein, da ja auf diesen EK auch nur der tatsächliche finanzielle Schaden beruht.

    Also jeder ist seines Glückes Schmied und führt die Verhandlungen.
    Wer sich seiner rechtliche Position nicht bewusst ist, sollte halt juristischen Beistand suchen und sich beraten lassen.

    Ich wünsche dir trotzdem viel Glück und gute Verhandlungen.:top:

    [...]

    ...vorbehaltlich der technischen und optischen Durchsicht Ihres Fahrzeuges auf Mängelfreiheit sowie in Abhängigkeit der tatsächlichen Fahrleistung...

    Was verstehen die denn unter technische Durchsicht auf Mängelfreiheit? Ich dachte, das wäre alles in der Nutzung drin. Oder sind das "richtige" Defekte?[..]

    PUNKT 1:
    Hast du dir ja schon selber beantwortet. ;)

    PUNKT 2:
    Tatsächliche Fahrleistung bedeutet, das am Tag der Abgabe, auf der Grundlage der aktuellen KM, die Prozente berechnet werden. (z. Bsp. 0,4% der Wertes ja 1000 KM)

    Beachte auch, das zur Berechnung der Nutzungsentschädigung, nur der Einkaufswert des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen wird. Sprich der Händler Preis. Den die Entschädigung, ist ja ein Zahlung um den Verlust des Händlers auszugleichen, für die Nutzung. Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!


    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, er stellt nur persönliche Erfahrungswerte dar!


    Also Andy, wenn du eine Nutzungspauschale zahlst (die %) dann sind damit die Kosten für den Gebrauch abgegolten. Dazu wird sie ja berechnet. Wenn sich dein Fahrzeug in einen verkehrstechnisch sicheren Zustand befindet brauchst du dir über Bremsen oder Reifen keine Gedanken zu mach. Sprich das Auto kommt so wie es ist, durch den TÜV, dann ist alles ok. Bei dem Kratzer ist jetzt die Frage, oberflächlich oder schon tiefer? Wenn man sie nicht als allgemeine Gebrauchsspuren einordnen kann, würde ich sie persönlich selber lackieren lassen, wie du schon sagtest, da gibt es kleine preisliche Unterschiede. Lackierung Heckklappe vom AH angesetzt 600 €, Auftrag von mir an Lackierer (der gleiche der für das AH arbeitet) 250 €. :D Der :) kann dir für eine fachmännische Lackierung keine Abzüge machen, er würde sie ja auf deine Kosten auch bloß lackieren lassen.
    Wenn aber im Übergabe Protokoll steht das Kratzer vorhanden sind, würde ich es erst mal so versuchen, es gibt doch sicherlich einen Vorabtermin wo das Auto schon mal besichtigt wird. Da können ja alle Punkte besprochen werden und du hast immer noch die Möglichkeit diese Sachen zu beseitigen.

    Viel Glück ;)

    PS: Andy, wenn du noch in die Tiefe gehen willst, dann auch gerne per PN, hab das ja nun leider schon 2 mal durch :(

    Ich habe folgenden, nicht ganz ernst gemeinten Vorschlag:

    Einmal eingegebene Benutzerbilder, die Dinger die Links am Rand zu sehen sind, sollen
    NICHT veränderbar sein!! Ich assoziiere fast alle User dieses Forums durch eben diese Bildchen.
    [...]

    HILFEEEE

    Viele Grüße aus Halle/Saale

    Steffen

    Man beachte doch bitte den einführenden Satz ;)

    [ot]PS. Ekel Alfred ist auch bei mir Kult, bist das Blackhawk :lach:Ja ja unsere Ösis :D :zwinker:
    [/ot]

    Ich versteh irgendwie die Diskussion nicht. Ich habe doch TK mit € 150,00 SB. Mit GAP Versicherung zum Neuwert. Was Besseres, als das mir jemand den Dicken klaut kann mir nicht passieren. :lach:

    Gruß

    Lollo

    Hallo Lollo, wenn du deinen T unbedingt ohne Zuzahlung los werden willst sicher ;)

    Die GAP Deckung ist für den Fehlbetrag, zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Buchwert der Leasing/Finanzierung Bank da.:denker:

    Sie schützt dich somit vor einer Nachforderung der Bank, sollte da ein MINUS stehen.

    Sie zahlt dir keinen Neuwert sondern deckt nur die Differenz zu diesen Werten. :eek:

    Neuwert wird abhängig von den Gesellschaften max. 1/2-2 Jahre gezahlt und auch noch abhängig von der Anzahl der Halter. Danach bekommst du nur den Wiederbeschaffungswert, den du aufwenden musst um dir ein vergleichbares Modell (Alter Austattung KM) zu besorgen.