27.03 leider nein. Ich glaube mein Bruder, würde mir ein nicht erscheinen bei seinem Geburtstag, übel nehmen
Vielleicht beim nächsten mal.
27.03 leider nein. Ich glaube mein Bruder, würde mir ein nicht erscheinen bei seinem Geburtstag, übel nehmen
Vielleicht beim nächsten mal.
Danke, dann kann man sich diese update ja sparen
[...]Für das Volkswagen Original Radio-Navigationssystem RNS 510 bietet Volkswagen Zubehör ab sofort neue Navigations-DVDs für die Regionen „Westeuropa" und „Osteuropa“ (V6.1) an, die mit den aktuellsten Kartendaten ausgestattet sind.[...]
Konnte da einer schon testen, wie aktuell die gegenüber der V6 sind? Wenn ja sag ich schon mal danke für eine Info.
Möchte jetzt ungern eine V6.1 holen, um dann festzustellen, das sie auch nicht viel aktueller als die V6 ist
Sorry, aber ich werde mit den Bildern nicht warm. Weich gespülte Golf - Audi Optic. Vielleicht wird das besser wenn ich den in Natur sehe, aber so ist er nicht mein Fall.
ist eben Verhandlungssache .... (bei 0,45% und Basis Händler-Einkauf anstatt 0,40% (Basis Kaufpreis) hätte ich aus erst nachgerechnet und dann entschieden ... :))
ist sicherlich keine "Rechtslage" sondern ein Verhandlungsergebnis und damit auch (da zweiseitig) völlig i.O.
Verhandlung hat bei 0,55% begonnen die 0,40% sind Einzelentscheidungen der Gerichte gewesen und es ist immer fraglich in wie weit ein anderes dieser Vorgabe folgt. Jeder Fall für sich.
Wenn ich die Wahl zwischen 0,45 und 0,40 mit Kaufpreis gewesen währe, hätte ich sicher auch gerechnet. Aber das Stand doch nicht zur Wahl. Ich hatte kein Bock auf ewige gerichtliche Verhandlungen. Somit hab ich die 0,45 genommen und halt der EK Preis.
[...]
Bei Dir wurde Dein Kaufpreis=Leasingraten in voller Höhe rückabgewickelt=erstattet.
Deine Nutzungsentschädigung wurde dann auf der Basis EK Händler abgerechnet und Dir in Rechnung gestellt?
Gruß
Prima, richtig, genau so ist es gelaufen.
Das ist falsch!!
[...]
LG
james
Bitte mir ist egal ob du das falsch findest, nicht böse sein ;). Aber genau so ist es bei mir gelaufen und nicht anders!
Ich glaube kaum das sich ein Händler und der VW Mitarbeiter auf den Deal eingelassen hätten, wenn es anders gehen kann, zumal diese Aussage ja von ihnen kam.
So ist es gelaufen und jeder muss halt sehen wie er es geregelt bekommt.
Ich bin auch der Auffassung von Burkhard.
Maßeinheit ist der Erwerbspreis des Endverbrauchers zzgl. der Nebenkosten ob nun brutto oder netto, spielt letztendlich keine Rolle.
Gruß
Sorry ich möchte euch ja ungerne widersprechen
Ich berufe mich auf meine eigenen Erfahrungen, wie es auch im letzten FETT geschrieben Satz, meines Post zu lesen ist.
Bei der Wandlung von meinen ersten T R5 wurde genau so verfahren.
Zur Ermittlung des zu wandelnden Betrages wurde der EK Preis des Händlers genommen und zwar laut Rechnung, die er an VW für mein Fahrzeug gezahlt hat.
Es war ein Leasing Fahrzeug. Alle Raten inkl. der Anzahlung wurden erstattet, sowie die Kosten für Zulassung, Überführung und extra für diese Fahrzeug gekauftes Zubehör.(wurden von mir extra bezahlt und waren nicht im Leasing enthalten)
Auf der Basis des Händler EK wurde mit 0,45% je 1000 KM gewandelt.
(Rückabwicklung um juristisch korrekt zu bleiben ) Es wurde der Einkaufspreis mit Rechnung nachgewiesen. ( Reine Handelspanne des Händler, bei meinem Fahrzeug, waren lächerliche 385 € netto, ohne Boni Zahlung und Stückzahl Prämien, nur mal nebenbei )
Ob das falsch ist, mag bitte ein Jurist bewerten
Fakt ist, genau so wurde mein T berechnet.
Ich habe auch nirgends geschrieben, das VW was damit zu schaffen hat. Ich kenne die rechtliche Lage, Kaufvertrag zw. mir und dem Händler.
Allerdings wissen wir doch alle das VW im Hintergrund immer eingebunden ist
Bei mir war auch der VW Beauftragte Regio Ost, beim Gespräch anwesend, mit dem Hinweis nur als Berater. Man mag es kaum glauben, die Aussage mit dem EK Preis des Händlers, kam sogar von Ihm.
Nur um es noch mal zu verdeutlichen. Es ist eine Nutzungsentschädigung die berechnet und gezahlt wird. Das bedeutet der Händler bekommt eine Zahlung, die seinen Wertverlust durch meine Nutzung ausgleichen soll. Also kann auch nur sein EK die Berechnungsgrundlage sein, da ja auf diesen EK auch nur der tatsächliche finanzielle Schaden beruht.
Also jeder ist seines Glückes Schmied und führt die Verhandlungen.
Wer sich seiner rechtliche Position nicht bewusst ist, sollte halt juristischen Beistand suchen und sich beraten lassen.
Ich wünsche dir trotzdem viel Glück und gute Verhandlungen.
[...]
...vorbehaltlich der technischen und optischen Durchsicht Ihres Fahrzeuges auf Mängelfreiheit sowie in Abhängigkeit der tatsächlichen Fahrleistung...
Was verstehen die denn unter technische Durchsicht auf Mängelfreiheit? Ich dachte, das wäre alles in der Nutzung drin. Oder sind das "richtige" Defekte?[..]
PUNKT 1:
Hast du dir ja schon selber beantwortet.
PUNKT 2:
Tatsächliche Fahrleistung bedeutet, das am Tag der Abgabe, auf der Grundlage der aktuellen KM, die Prozente berechnet werden. (z. Bsp. 0,4% der Wertes ja 1000 KM)
Beachte auch, das zur Berechnung der Nutzungsentschädigung, nur der Einkaufswert des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen wird. Sprich der Händler Preis. Den die Entschädigung, ist ja ein Zahlung um den Verlust des Händlers auszugleichen, für die Nutzung. Also ist die Berechnungsgrundlage, der Einkaufpreis des Händlers laut Rechnung VW an ihn!
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, er stellt nur persönliche Erfahrungswerte dar!
Schön Werbung gemacht:( [...]
Das nennt man "Product-Placement" und ist ja mittlerweile schon allgemein üblich
Im Marketing, waren die Jungs von Apple, schon immer Spitze
Hallo Retto, ein herzliches Willkommen bei den TF "NiceCar" und immer eine handbreit Luft unter der Bodengruppe
Alles anzeigenNoch ne - hoffentlich - letzte Frage dazu:
Können die einem noch einen Abzug unterjubeln wegen abgefahrenen Reifen, Bremsen, ...? Oder ist das in der Nutzungspauschale drin?
Ich habe da noch ein paar Kratzer in der Kofferraumklappe, die allerdings schon von Anfang an drin waren, ich aber jetzt nicht mehr beweisen kann. Ich habe zwar im Kaufvertrag stehen, dass das Auto auch Nutzungsspuren hat wie Kratzer,....
Wäre es sinnvoller, die Klappe neu lackieren zu lassen? Oder gibts dann wieder einen Abzug dafür, dass da was (ordentlich!!!) nachlackiert wurde?
[...]
Also Andy, wenn du eine Nutzungspauschale zahlst (die %) dann sind damit die Kosten für den Gebrauch abgegolten. Dazu wird sie ja berechnet. Wenn sich dein Fahrzeug in einen verkehrstechnisch sicheren Zustand befindet brauchst du dir über Bremsen oder Reifen keine Gedanken zu mach. Sprich das Auto kommt so wie es ist, durch den TÜV, dann ist alles ok. Bei dem Kratzer ist jetzt die Frage, oberflächlich oder schon tiefer? Wenn man sie nicht als allgemeine Gebrauchsspuren einordnen kann, würde ich sie persönlich selber lackieren lassen, wie du schon sagtest, da gibt es kleine preisliche Unterschiede. Lackierung Heckklappe vom AH angesetzt 600 €, Auftrag von mir an Lackierer (der gleiche der für das AH arbeitet) 250 €. Der kann dir für eine fachmännische Lackierung keine Abzüge machen, er würde sie ja auf deine Kosten auch bloß lackieren lassen.
Wenn aber im Übergabe Protokoll steht das Kratzer vorhanden sind, würde ich es erst mal so versuchen, es gibt doch sicherlich einen Vorabtermin wo das Auto schon mal besichtigt wird. Da können ja alle Punkte besprochen werden und du hast immer noch die Möglichkeit diese Sachen zu beseitigen.
Viel Glück
PS: Andy, wenn du noch in die Tiefe gehen willst, dann auch gerne per PN, hab das ja nun leider schon 2 mal durch
Ich habe folgenden, nicht ganz ernst gemeinten Vorschlag:
Einmal eingegebene Benutzerbilder, die Dinger die Links am Rand zu sehen sind, sollen
NICHT veränderbar sein!! Ich assoziiere fast alle User dieses Forums durch eben diese Bildchen.
[...]HILFEEEE
Viele Grüße aus Halle/Saale
Steffen
Man beachte doch bitte den einführenden Satz
[ot]PS. Ekel Alfred ist auch bei mir Kult, bist das Blackhawk Ja ja unsere Ösis
[/ot]
Die von Apple müssen sich doch was für das iPad 3GS aufheben ... [...]
Gruß, Dirk
Neue Keynote alle 1/2 - 3/4 Jahre zum iPad Das Grundgerüst steht jetzt, somit ist es zur optimierten dauerhaften Vermarktung freigegeben.
Haben Sie doch ... das ist ja das Problem.
Gruß, Dirk
OK vielleicht besser ausgedrückt, das sie den aktuellen US Preis auf € umrechnen
Dirk, ich habe mein Post oben nicht editiert, sonst hätte dein Post ja keinen Sinn mehr
[...]... Sind wir jetzt wieder stolze Hallenser (vlt. sogar Halloren)? Ich find´s gut.
Ja wir sind immer stolz, wieso auch nicht
alex
Nimm mich bitte auch auf die Interessiertenliste. Wenn´s zeitlich passt, bin ich dabei.
Bitte bei mir auch so handhaben, ich muss das immer kurzfristig entscheiden.
So hier mal die vorläufigen Preise
Links Amazon:
Ich hoffe doch, das sie die Preise noch 1:1 von $ auf € ändern aber ist halt nur eine Hoffnung
Na was soll ich sagen, nicht mal 6 Monate alter Werksdienstwagen auf WOB zugelassen mit 4000 km auf der Uhr, Austattung mit allen was ich wollte. Da bin ich halt mal das Risiko eingegangen und habe es noch nicht bereut.
Ich versteh irgendwie die Diskussion nicht. Ich habe doch TK mit € 150,00 SB. Mit GAP Versicherung zum Neuwert. Was Besseres, als das mir jemand den Dicken klaut kann mir nicht passieren.
Gruß
Lollo
Hallo Lollo, wenn du deinen T unbedingt ohne Zuzahlung los werden willst sicher
Die GAP Deckung ist für den Fehlbetrag, zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Buchwert der Leasing/Finanzierung Bank da.
Sie schützt dich somit vor einer Nachforderung der Bank, sollte da ein MINUS stehen.
Sie zahlt dir keinen Neuwert sondern deckt nur die Differenz zu diesen Werten.
Neuwert wird abhängig von den Gesellschaften max. 1/2-2 Jahre gezahlt und auch noch abhängig von der Anzahl der Halter. Danach bekommst du nur den Wiederbeschaffungswert, den du aufwenden musst um dir ein vergleichbares Modell (Alter Austattung KM) zu besorgen.
Dank meiner guten Verdingungen zum KGB, Mossad und dem lampukischen Geheimdienst wurde mir dieses hochoffizielle Dokument zugespielt.