Hallo zusammen,
ich weiss, es ist eine ganze Weile vergangen, aber ich habe jetzt eine Antwort.
Sie ist leider nicht schriftlich, allerdings aus gutem Grund. Bin da selbst etwas überrascht.
Die Räder, um die es hier ging (Bridgestone Blizzak RFTs), sind handelsübliche Reifen, die die Runflat-Option als Mehrausstatung besitzen. Sie bedürfen keiner ABE und Freigabe seitens des Herstellers und Tüvs. Dies gilt für alle Runflat-Systeme bis auf das PAX-System von Michelin, dass spezielle Felgen erfordert.
Fazit:
Es können bei dem Touareg alle Reifen (wie gesagt außer PAX v. Michelin) verwendet werden, die ein Runflat-System besitzen. Es gibt keine Einschränkung beüglich spezieller Felgen (es ging hier sowieso um Serienfelgen, andere müssen ja eingetragen werden) oder dem Fahrwerk.
Warum ging das nicht schriftlich? Weil der Tüv-Prüfer sagt, dass der Runflat-Reifen genauso behandelt wird wie das Pendant ohne.
In meinem Fall ist für den TÜV der Bridgestone Blizzak LM-25 255/55R19 107V RFT oder LM-25 255/55R19 107V ohne RFT quasi "derselbe".
Was immer man also nun nimmt(also z.B. RFT-Variante von Bridgestone oder SSR-Variante von Conti, etc.), es geht alles, Hauptsache die Dimension stimmt!
Grüsse,
Marcel