Beiträge von diver2000

    War beim Gebrauchtwagen nicht nachzurüsten, oder es hätte unverhältnissmäßige Kosten verursacht. Ich hätte wg. des Preises auch bei einem Neuwagen darauf verzichtet und das Geld in andere gut Features gesteckt. Ich bin der Meinung die Sitzverstellung ist da überbewertet und überteuert.

    Gruß Sven

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzten, außer durch noch mehr Hubraum :zwinker:

    Die Diskusion geht über die Einstigsvariante.... mal Gedanken gemacht ob die "Einstiegsvariante" überhaupt Allrad, Untersetzungsgetriebe u.s.w. hat :eek:

    Bei geringerem Gewicht geht ein kleinerer Motor dann auch mehr ab:lach:



    Aber wenn man das zusammenfassen kann...
    2,0l Motort, mit event. weniger Gewicht und ohne 4WD, dann reden wir über einen Tiguan. Mit Touareg hätte das nichts mehr zu tun... und würde mich auch nicht hinter dem Ofen vorlocken. Aber da unserer Dicker erst etwas mehr als zweieinhalb Jahre auf den Achsen hat, sehe ich der Sache gelassen entgegen.
    Und sollte es VW nicht schaffen mich erneut zu überzeugen... Andere bauen auch gute Autos :D

    Gruß Sven

    Leute ich bin echt geschockt.....:eek: und wenn es nicht um mein Geld ging ich könnte mich wegwerfen vor lauter Lachen

    Grüße

    Marcus



    Verzeih, aber da es in dem Fall nicht um mein Geld geht. Deshalb... :lach:
    Du bist aber auch was empfindlich... wenn es ihm doch sein Bildschirm so sagt... Du hättest ihm wenigstens die Gelgenheit geben köenne rein zu schaun und sich zu überzeugen. Vielleicht hat er in den 20 Jahren VW noch nie einen Dicken gesehen :denker:

    Sorry, natürlich ist das inakzeptabel und in Wahrheit zum :wand:

    Hier im Forum gefunden... Damit ist klar... keine LKW Steuer mehr.

    Besonders schwere SUVs sind keine Lkw!
    In einer am 02.07.2008 veröffentlichten Entscheidung vom 09.04.2008 teilte der Bundesfinanzhof (BFH) mit, dass auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t wie Pkw und nicht wie Lkw zu behandeln sind. Der Besitzer eines über 2,9 t schweren Toyota Landcruiser (Typ J8) hatte gegen die Besteuerung seines Fahrzeugs als Pkw geklagt. Er hatte es am 30. November 1990 angemeldet. Das Finanzamt stufte es damals als "anderes Fahrzeug" ein und unterwarf es der Gewichtsbesteuerung. Der Kläger zahlte somit eine relativ geringe Kfz-Steuer.
    Nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum 01.05.2005 ist für die Besteuerung jedoch nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend, sondern vielmehr die Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs (Siehe hier!). Für den als "anderes Fahrzeug" eingestuften SUV (Sport Utility Vehicle) musste der Kläger noch jährlich 172 Euro Kfz-Steuer zahlen - jetzt sind es 1578 Euro



    Sozusagen Grundausstattung :zwinker:

    Mein L200 war damals als LKW zugelassen. Als ich ihn verkauft habe war das auch noch so (2005) Dann hörte ich, dass es im Jahr 2006 aufgehoben werden sollte. Diese LKW Zulassung sollte es nur bei Nachweis einer gewerblichen Nutzung geben.

    Gruß Sven



    Wenn ich den o.g. Link öffnen will, sagt mir F Secure dass es eine Schädliche Website blockt.... So wird sich mir das Geheimnis wohl nie erschließen... Wie schädlich ist denn die Seite?

    Habe mir schon gedacht das du dahinter steckst:lach::lach: Aber wäre doch schade für Kallchen wen der Dicke wieder weg ist:zwinker:



    Er kann ja einen der vielen Dicken von mir kaufen. Ich mache ihm dann ein super Angebot... :D Und wenn er den geforderten Preis zahlt, bekommt er auch das Geld fürs Bahnticket zurück...

    Hallo Marco,

    folgende Rabatte sind mit drin: öffentlicher Dienst, eigenes Haus...



    Wie geht denn das zusammen? Öffentlicher Dienst und ein eigenes Haus? Ich dachte ihr werdet an der ganz kurzen Leine gehalten? :lach:
    Nicht das ich es dir nicht gönne, aber lt Angaben Verdi, grenzt das fast an ein Wunder... :D
    Kann ich eigentlich meinen 3x6m Pavillon auch als Carport und damit beitragsreduzierend angeben? :denker:

    Gruß Sven