Beiträge von Fisch

    Was waren TF-Experiences früher doch für geile Touren - Offroadabenteuer unfolierter Nichtleasingfahrzege über Stock und Stein auf Strecken die am Tag gerade so geschafft werden konnten - zur Freude von Guide und Teilnehmer. Da war der Preis der Reise dem Abenteuer gerecht, die Gemeinschaft in manchen Situationen goldwerte Hilfe und Abende am Grill oder Lagerfeuer ein schöner Tagesabschluss. Den "Experience"-Aufkleber hat man mit Stolz an der verdreckten Karre durch die Gegend gefahren.

    Und jetzt ? 7 Übernachtungen mit Frühstück und 500 km auf Straßen an 5 Teilzeitfahrtagen, einer fakultativen Halbtagsschotterpistentour (gegen Aufpreis ? :/) während sich die anderen Teilnehmer nach einer Ölmassage am Morgen einen Spaziergang vor dem wohlverdienten Mittagsschlaf gönnen und das ganze zum Schäppchenpreis von 1840,- EUR ? 8|

    Sorry, das ist doch ein Programm für eine Rentnerbusreise mit täglicher Werbeverkaufsveranstaltung - das hat doch weder den Namen Experience und schon garnicht nen Aufkleber am Fahrzeug verdient :thumbdown: Da mag man dem offroadaffinen Guide ja schon fast wünschen das sich nicht genügend Teilnehmer finden.

    Hallo Robert,

    der Laderegler macht meines Erachtens doch nichts anderes als die Stromabgabe der LiMa an die zur Zeit aktiven Verbraucher des Fahrzeugs anzupassen. Was die Batterie als Verbraucher im Moment aufnehmen kann regelt das eigene BMS der Batterie.

    Beim meinem Camper auf Ducato Basis EZ 2019 war letzte Woche bei Fahrtantritt laut Anzeige die Aufbaubatterie (180 Ah) etwa halb voll und nach etwa einer Stunde Fahrt laut Anzeige wieder komplett geladen, es funktioniert also zumindest dort. Gut, schon der T1 hat mehr Elektronik als ein aktueller Ducato dem ich eine Batterie weder in Art noch in Kapazität in irgendeinem Steuergerät bekannt machen muss. Vielleicht hilft ja der Support des Batterieherstellers weiter, ansonsten halt mal probieren und wenn es nicht die Erwartungen erfüllt einfach zurück schicken. Die Starterbatterie im T1 zu wechseln ist ja kein Hexenwerk.

    Grüße

    Mike

    Moin touaresch,

    ich habe bei unserem Camper vor einigen Wochen die Starterbatterie genau durch die von dir verlinkte und die zweite bzw. Aufbaubatterie durch eine 180 Ah aus dem gleichen Shop ersetzt. Über die Kosten darf man nicht nachdenken, das schon heftig. Vorteil ist jedoch zum einen die vollständige Nutzbarkeit der Kapazität, aus ner Blei kannst ja nur 50-60 % der Kapazität entnehmen, zum anderen und das ist denke ich gerade bei Kurzstrecke interessant: die Lithium vertragen wesentlich höhere Ladeströme und sind damit wesentlich schneller wieder voll. Bsp. verträgt die 80 Ah Starterbatterie einen Ladestrom von 150 A, die LiMa des Touareg hat eine Leistung um 200 A, nach einer halben Stunde fahrt ist die selbst im ungünstigsten Fall wenn sie vorher voll entladen war wieder voll. Und beim Touareg solltest Du auch keine Probleme mit dem Laden bei Frost haben, das können die Lithium ja nur bis etwa 0 Grad. Die Starterbatterie ist ja im Innenraum verbaut und sobald der erwärmt ist lässt sie sich auch laden.

    Grüße

    Mike

    Da kann die Karre noch so viele Krankheiten haben, er tut es wieder :eek: :hopelessness:
    Nachdem was Robert hier immer so postet hättest Du statt der Massagesitze vielleicht lieber die 3-jährige Anschlussgarantie nehmen sollen :D

    Viel Glück mit Nr.6 !

    Darüber kann man sicherlich eine angeregte Diskussion führen. Auch mit dem 25-iger Pedelec kannst Du ohne Chip (entsprechende eigene Kraftreserven, Rückenwind oder Gefälle vorausgesetzt natürlich) mit weit mehr als 30 kmh unterwegs sein. Kommt es nun zum Unfall bist Du Radfahrer gewesen und nicht allein aufgrund der Geschwindigkeit Mopedfahrer. Die interessante Frage wird sein: Ändert daran ein verbauter aber nachweislich zum Unfallzeitpunkt inaktiver Chip etwas ? Ich würde behaupten nein. Nur seine Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr dürfte relevant sein.

    Keine Angst. Marco kontrolliert nur auf der Autobahn. Da wirst Du eh nicht rum fahren. :biggrin:

    Intention war auch eher die Angst vor dem Verstoß gegen die Forenregeln :D : " Durch die Annahme unserer Regeln garantierst du, dass du keine Nachrichten schreibst, .... oder sonst gegen ein Gesetz verstoßen würden"

    Moin Marco,

    selbstverständlich sollte der Chip natürlich nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingeschaltet werden sondern nur auf Privatgrund. Wir wollen hier auf keinen Fall zu ordnungswidrigem oder gar strafrechtlich relevantem Verhalten animieren.

    Grüße
    Mike

    Ist hier noch jemand auf dem E-Bike unterwegs?

    Hallo Frank,

    wir sind seit gut 3 Jahren mit Riese & Müller Charger und Charger Mixte unterwegs (https://www.r-m.de/de/modelle/charger/ ), gekauft in erster Linie um unseren Hund auf größeren Touren im Hänger hinter uns her zu ziehen und das auch bei Gegenwind.

    Qualitativ sind wir mit den Rädern sehr zufrieden. Auf die Marke sind wir gekommen weil sie die einzigen waren die alles boten was ich wollte: Luftfedergabel, Parallelogrammsattelfederung, Scheibenbremsen vorn und hinten, absolut wartungs- und dreckfreier Riemenantrieb und stufenlose Nuvinci-Nabenschaltung. Und sie sollten eben nicht wie nach Rentnerrad aussehen. Ursprünglich wollten wir unserem traditionsreichen Osthersteller Diamant treu bleiben aber dort haben uns die E-Bikes letztlich nicht wirklich überzeugt und die Konfi war dort auch nicht zu bekommen.

    Auch wir hätten nie gedacht das Radfahren wieder so viel Spass machen kann. Der Aktionsradious vergrößert sich ungemein und man fährt auch los wenn eine ordentliche Brise bei uns an der Küste weht. Selbst 64 km zur Arbeit und wieder zurück habe ich schon einige Male auf asphaltierten gut ausgebauten Radwegen gemacht und bin trotzdem schwitzfrei angekommen. Und das beste ist: je mehr man fährt desto mehr trägt die eigene Kondition auch zur Verlängerung der Reichweite bei. Am WE gerade eine 82 km-Tour mit Hund im Hänger gemacht und alles im ECO-Modus und am Ende des Tages war noch gut Akku vorhanden. Alles in allem haben wir die Entscheidung keine Minute bereut auch wenn es auch vor 3 Jahren schon eine recht teure Investition war.

    Eigentlich hatte ich auch mit dem 45-iger geliebäugelt weil schon bei der Probefahrt irgendwie klar war das 25 kmh keine wirklich schnelle Tourgeschwindigkeit sind. Für die 45-iger gelten in D aber die Mopedvorschriften: Haftpflichtersicherungspflicht mit Mopedkennzeichen, wobei dies nicht schlecht gewesen wäre weil man da problemlos für wenig Geld eine Vollkasko dazubuchen kann. Die 25-iger sind von der Privathaftpflicht gedeckt und wenn Du Diebstahlschutz haben willst musst Du eine teure Fahrradversicherung abschließen oder für etwa gleich viel Geld die Hausrat aufstocken. Dazu kommt das Du mit einem 45-iger hier nicht auf dem Radweg fahren darfst sondern auf die Straße musst. Letztlich gilt es als Moped und es besteht Helmpflicht und da scheiden sich erst recht die Geister. Genaugenommen musst Du einen normgerechten Motorradhelm aufsetzen und der Fahrradhelm reicht nicht. Das wird zwar toleriert, aber keiner weiß was die gegnerische Versicherung bei einem Unfall meint, wenn Du nur einen Fahrradhelm aufgehabt hast. Das läuft schnell auf eine prozentuale Teilschuld an der Verletzung aus und dass muß man bei einer Kopfverletzung nicht wirklich haben. So viel die Entscheidung auf die 25-iger, original riegeln die R & M dann bei 27,4 kmh ab und verweigern dann die Unterstützung. Als schöne Tourgeschwindkeit auf langer Strecke empfinden wir jedoch 30 bis 35 kmh, Hilfe dazu gibt ein Chip, der das Rad bei Bedarf komplett aufmacht. Meine Vmax mit Hundehänger war damit testweise 54 kmh im Turbo-Modus, Wahnsinn was so ein Bosch Scheibenwischermotor kombiniert mit Musekelkraft so drauf hat. Ansonsten genießen wir einfach das die Räder eben nicht abriegeln.

    Grüße
    Mike

    Seit froh das keine E-Fahrzeuge brennen. Auf solch einen Vorfall sind die wenigsten Rettungskräfte eingestellt. Es gibt schlicht weg nicht die erforderliche technische Ausrüstung.
    Das Thema diskutieren wir auch bei der Feuerwehr. Ein verunfalltes E-Fahrzeug kannst Du nur mit einem Kran in einen Container heben, fluten und Salz und Kalk dazu und dann stehen lassen.

    Genau solche Info´s können einem wirklich Angst machen. Aktuell haben wir für unseren A3 e-tron einen Rückruf: Die Batterie muß aufgemacht und auf Dichtigkeit gegen Feuchtigkeit geprüft werden und ggf. getauscht werden.
    Wenn man bedenkt das selbst für die kleine 7,5 kwh-Batterie des e-tron bald 10 Scheine aufgerufen werden und allein für die Prüfung 2 Arbeitstage angesetzt werden muß der Handlungsbedarf von Audi schon ganz schön dringend sein. Als Laie denke ich da nur: Strom + Feuchtigkeit oder Wasser, da haben wir doch mal was in der Schule gelernt ..... :eek:

    Eric: trotzdem sehr interessant von Deinen Erfahrungen hier immer wieder mal zu lesen :top:

    Grüße
    Mike

    Hallo Lukas,
    schreib mal Standheizer eine PN. Der hat solch einen LED-Balken auf seinem T1 an der vorderen Dachkante. Denke bei Montage aber daran, dass auch in Schweden im öffentlichen Straßenverkehr benutzte Zusatzscheinwerfer ein E-Prüfzeichen haben und als RL (Runninglight) zugelassen sein müssen wenn sie mit dem Fernlicht angehen. Ansonsten solltest Du den Balken nur mit einem eigenen Schalter betreiben, dann ist es offiziell ein Arbeitsscheinwerfer.
    Grüsse
    Mike

    dort wurde auch der General AT3 getestet. Der war mit Abstand der schlechteste Reifen und fiel beim Test mit den Wintereigenschaften durch.

    Ja so ist das mit den Tests. Ich fahre den AT3 zwar auf dem Bulli aber in Touareggrösse 255/55/18 und würde nach nunmehr zwei längeren Winterreisen nach und in schwedisch Lappland mit insgesamt 6000 km wirklich winterlichen Strassenverhältnissen mit Eis, festgefahrener und frischer Schneedecke, einmal auch mit Hänger dieser Einschätzung absolut widersprechen.
    M.E. ist der Grabber AT3 für alle die den wie ich das ganze Jahr fahren wollen absolut zu empfehlen. Ich konnte keine Nachteile zu den vorher gefahrenen Nokian WR d4 feststellen.

    Oder man kauft sich ein Amarok mit Untersetzung und Hinterachssperre, dieser Allrad ist aber auf der Straße nicht wirklich brauchbar.

    Auch dort wirst Du seit dem Wegfall des 2-Liter-4-Zylinder nicht mehr fündig. Den ausschließlich noch verfügbaren V6 TDI gibt es nur noch mit 6-Gang-Schaltgetriebe oder 8-Gang-Automatik. Hinzuwählen kannst nur noch die Sperre aber keine Untersetzung mehr.

    Wenn ich mich recht erinnere war das Problem die Abnutzung der Zahnräder aus Plastik. Es gab da einen preiswerten Originalreparatursatz der jedoch eine Audi-Teilenummer hat. Irgendwo hier in den Tiefen des Forums ist die m.E. auch auffindbar.
    Grüsse
    Mike

    Hast du denn Kaufinteresse, oder ist das einfach wieder eine weitere deiner zahlreichen "Einfach-so-Fragen" und Kommentare ohne großartigen Sinn und Zweck, in der Hauptsache, den Beitragszähler zu puschen? :hopelessness:

    :denker:Man hat mittlerweile den Eindruck, die Arroganz einzelner Forianer entwickelt sich proportional mit dem Grundpreis des I´er zum III´er :wand: :wut:


    Hannes: Du musst schon up to date mit dem neuesten Modell sein sonst darfst Du hier nur noch im Unterforum Technik TouaregI oder maximal II posten. :D

    Grüße
    Mike

    Naja, wie schon gesagt, geht es hier um den EA189 und nicht um den Touareg, da sieht die Lage ganz anders aus.

    Wieso sieht es beim Touareg anders aus Hannes ? Es geht allein um die Manipulation der Motorsoftware während des Laufs auf dem Prüfstand um die geforderten Emissions- und Verbrauchswerte der jeweiligen Norm zu erreichen. Darin liegt die vorsätzliche und kriminelle Täuschung der Behörden und Kunden. Welcher Motor das ist spielt doch keine Rolle, sie haben es bei allen Motoren getan.


    Dazu wäre auch zu sagen, dass der Wert nur am Prüfstand ermittelt wurde und die Norm auch nichts anderes vorschreibt.

    Das ist sicherlich richtig und die Norm schreibt die Umfeldbedingungen und Parameter vor unter denen sie zu erreichen ist. Aber darum geht es doch gar nicht, vielmehr geht es darum, dass Manipulationen im Prüfstandbetrieb vorgenommen wurden die mitnichten von der Norm gedeckt geschweige denn vorgeschrieben waren und die Normwerte nur durch diese Manipulationen erreicht wurden. Daraus folgend dann eine unrichtige Schadstoffklasseneinstufung, daraus folgend die Täuschung des kaufwilligen Interessenten ......

    Vielleicht mag das ja in Österreich anders sein. Jedenfalls nach deutschem Recht ist -wie das Landgericht Kiel m.E. auch richtigerweise entschieden hat - derartiges Gebaren zum einen sittenwidrig, zum anderen strafbewehrt und letztlich schadenersatzpflichtig gegenüber dem Getäuschten.

    EA189 hin oder her, der Sachverhalt ist bei allen Fahrzeugen derselbe. Durch die Tatsache, dass das Fahrzeug die im Prospekt versprochenen Werte nur auf dem Prüfstand und dort auch nur unter Anwendung entsprechender Manipulationen an der Software erreicht, wurden die Käufer in sittenwidriger Art und Weise getäuscht. Dazu findet sich in dem Urteil eine klare Aussage: "Dass das streitgegenständliche Fahrzeug mangelhaft ist, ergibt sich schon daraus, dass die Beklagte die EG-Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse EU5 durch Manipulation des Schadstoffausstoßes im Prüfstand erschlichen hat." Es geht nicht darum das jeder wissen müsse, dass die Verbrauchs- und Abgaswerte im Prospekt auf dem Prüfstand ermittelt werden und nicht der Realität im Alltagsbetrieb entsprechen. Vielmehr geht es darum dass diese Prüfstandwerte, die Grundlage der Schadstoffeinstufung und Typgenehmigung sind, durch kriminelle Manipulationen erreicht wurden. Darin liegen Betrug und Täuschung sowohl der Behörden als auch der Käufer.

    Und so etwas führt in unserem Rechtssystem eben zum Schadenersatz in Form von Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe der Ware. Bei einem Rechtsmittel gegen dieses Urteil kann das für VW mächtig nach hinten losgehen wenn der BGH der doch sehr ausführlich begründeten Auffassung des Landgerichts am Ende folgt.

    Interessant ist auch die der Berechnung der Nutzungsentschädigung zugrunde gelegte Laufzeiterwartung, geht man hier doch (von VW als Beklagte unwidersprochen) mittlerweile selbst bei einem 1,6 TDI von 250.000 km aus. Früher galten derartige Laufleistungsannahmen in solchen Gerichtsverfahren für Oberklassefahrzeuge. Bei einem 80TE Touareg sind da mittlerweile bestimmt 350.000 km oder mehr anzusetzen, gut für die Käufer schlecht für VW.

    Bestimmt interessant wie sich das alles noch entwickelt. Gestern haben Sie ja ohne zu murren die Zahlung von 1 MRD EUR an die Staatsanwaltschaft Hannover anerkannt. Und davon sind nur 5 Mio das Höchstmaß eines deutschen Bußgeldes, der Rest von 995 Mio EUR (das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:eek:) ist eine Strafzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung durch Täuschung der Käufer.