Beiträge von transfermarkt

    Ich habe mal eine wohl eher etwas blöde Frage :

    Ich gebe meinen Dicken nächste Woche als Leasing-Rückläufer zurück an den Händler.
    Bin zwar etwas traurig nach zwei Touaregs und vielen schönen und zufriedenen Jahren damit aber letztlich freue ich mich auch auf den Neuen ( wird jetzt ein T6 California 4 Motion mit Diff.-sperre um auch weiterhin abseits der Strasse unterwegs sein zu können).

    Jetzt die Frage :
    Im Rückgabeschreiben des Händlers wird u.a. auch der Navi-Datenträger zurückgefordert. Wenn ich mich nicht sehr täusche habe ich den doch gar nicht?
    Beim RNS 850 ist doch die Software vorinstalliert und man erhält den Datenträger nicht?

    Oder irre ich mich?:confused:

    So ganz neu bin ich nicht, weil ich von 2004 bis 2008 schonmal einen Dicken hatte .
    Danach habe ich mich hier aber rar gemacht, weil für 4 Jahre ein Passat folgte .
    Nun werde ich wohl aber in den nächsten Tagen wieder ´nen Touareg bestellen - ist eben doch alternativlos...:guru:

    Und dann werde ich hier auch wieder regelmäßiger vertreten sein .

    Mein R5 ( Modell 04 ) hat in 6 Monaten nun seine Schuldigkeit getan und ich muß in Kürze neu bestellen . Sehr wahrscheinlich einen V6 TDI .

    Nun hätte ich gerne die Alus, die ich bisher im Sommer genutzt habe ( 18 Zoll ) als Winterräder auf dem Neuen weitergenutzt . Ich meine mich aber erinnern zu können, daß R5-Felgen eine andere Einpreßtiefe haben als die anderen Motorisierungen .
    Bin mir aber nicht mehr ganz sicher - zumal es damals den V6TDI ja auch noch gar nicht gab .

    Kann mir jemand sagen, ob ich die Felgen weiternutzen kann oder nicht ?

    Mich beschäftigt diese Frage auch aktuell - mein R5 geht nächstes Jahr zurück an den Händler und ich wollte eigentlich auf den V6 TDI umsteigen .
    Aber irgendwie würde es mich schon nerven, kurz nach Kauf des " Neuen " ( also vielleicht schon in 2009 ? ) das alte Modell zu fahren .
    Man ist ja schließlich doch auch etwas eitel . :zwinker:

    Daher bin ich jetzt unsicher und habe alternativ den Q7 mit auf der Liste...

    Na ja, ich muß mich ja erst in 4 - 5 Monaten entscheiden .

    Aktueller Stand bei mir :

    Nach nunmehr 8 Wochen ist der Fehler noch nicht wieder aufgetaucht .
    Das Steuergerät wurde nicht gewechselt, sondern nur der Airbag selbst .

    Ich bin dennoch vorsichtig optimistisch...

    Zitat von pcs047

    Und was ist mit dem Preis?
    VW lässt bei ganz stinknormalen Felgenherstellern fertigen, schlägt dann gnadenlos auf und verlangt Horrorpreise. Die 18er Dakar-Räder kosten doch schon 569,- pro Stück. Wahnsinn, wenn man bedenkt, daß mir die schönen Ronal R43 in 8,5x18 mit 255/55 eben gerade für 1400,- Euro angeboten wurden. Komplettsatz montiert!
    Was kostet dannder 20" Satz? 3000,- Teuro? Nur weil man ein Fahrzeug der gehobenen Klasse fährt, muss man sich doch nicht abzocken lassen!

    Volle Zustimmung .
    Die Felgenpreise bei VW sind eine Frechheit .

    Es gibt zahlreiche mindestens ebenso schöne Felgen die teilweise für die Hälfte zu haben sind .
    Und die Auswahl wächst und wächst .

    Urteil zum PKW-Umtausch
    Geringes Nutzungsentgelt

    Gibt ein Autokäufer einen Neuwagen nach fehlgeschlagenen Versuchen zur Mängelbehebung zurück, werden ihm von der Kaufsumme die bis dahin gefahrenen Kilometer als Nutzungsentgelt abgezogen. Eine solche Anrechnung fällt auch beim Umtausch gegen en mängelfreies Neufahrzeug an, teilte die Württembergische Versicherung mit.

    Sie stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Danach entspricht das Nutzungsentgelt so viel Prozent des gezahlten Kaufpreises, wie die bereits gefahrenen Kilometer im Vergleich zur erwarteten Gesamtfahrleistung ausmachen.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 14 U 54 / 01) bezieht sich auf einen Oberklasse PKW mit einer erwarteten Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern. Die Nutzungsvergütung betrug pro 1000 gefahrene Kilometer ein Zweihundertfünfzigstel und somit 0,4 Prozent des Kaufpreises. Obwohl das Fahrzeug bis zum Rückgabetermin schon einen höheren Wertverlust erlitten habe, sei dem Käufer nur die geringere Nutzungsvergütung von der Kaufsumme abgerechnet worden, hob die Versicherung hervor.

    Quelle:

    http://www.n-tv.de/5194825.html

    Zitat von jamesbond

    Hallo,

    weisst Du,ob man die einfach abnehmen kann, wie den Dachgepäckträger???


    LG

    james


    Nein, das ist eine festmontierte Dachreling vom Cayenne .

    Ich habe die Bilder auch schon gesehen .
    Gefällt mir sehr gut .

    Ich habe auch im Mai 2003 bestellt .

    Bekommen habe ich das gute Stück im Januar 04 .

    Keine der beiden zwischenzeitlichen Preiserhöhungen wurde an mich weitergegeben .

    Es gibt aber leider einen Passus in den Verkaufsbedingungen ( Rückseite des Musterkaufvertrages ), der dem Händler diese Möglichkeit einräumt .
    Wenn ich mich recht entsinne, dann können Preiserhöhungen, die mehr als 4 Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrages gültig werden, weitergegeben werden .

    Da würde ich meinem Händler allerdings die Bude abreißen .
    Erst nicht in der Lage sein, ein Fahrzeug in zumutbarer Frist zu fertigen und dann den Kunden dafür mit Preiserhöhung bestrafen...