Hallo Patrick,
okay, das Ding mit der Beweislastumkehr hab ich begriffen (von wegen 6 Monate-Frist). Situation ist die:
Der Typ will mit mir einen Gesprächstermin, und ich wär da gern gut vorbereitet, damit der mir nicht mit irgendwelchen Argumenten eine Zahlungsverpflichtung einredet.
Problematisch könnte eventuell sein, daß ich das Auto auf meine Firma (GmbH in der IT-Branche) gekauft hab, somit wohl nicht dem rechtlichen "Verbraucher" entspreche. Damit könnte versuchen, von mir den Beweis zu verlangen, daß der Schaden schon bei der Übergabe bestand.
Geschichte des Fahzeugs: Der Vorbesitzer hatte schon mal die Turbos tauschen müssen, was aber das Autohaus, wo ich den Wagen gekauft hab, auch erst im Nachhinein rausbekommen hat.
Bei mir hat sich das folgendermaßen bemerkbar gemacht, daß der Wagen einfach auf das Notlaufprogramm umgeschaltet hat, und nur noch seeeeehr behäbig vorangekommen ist. Erster Tip vom Autohaus: Einfach abstellen, ein bisserl warten, und dann gehts wieder. Das bisserl warten dauerte dann mehr als 5 Minuten (was auf der Autobahn schon manchmal blöd ist).
Zweiter Versuch bei einer VW-Werkstatt: Irgendwelche korrodierten Kontakte wurden wieder "entkorrodiert". Half auch nix. Als mein Dicker wieder auf Notlauf umgeschaltet hat, bin ich wieder zur VW-Werktstatt, die die Kontakte gereinigt hat, und die haben nach Rückfrage (entweder beim Konzern oder bei Abt) rausgefunden, daß das die Anzeichen dafür sind, daß die Turbos im Eimer sind.
Also: Zurück zum verkaufenden Autohaus (eine Mercedes-Laden) und entsprechend bemängelt. Die haben das Auto dann nochmal bei einer VW-Niederlassung untersuchen lassen, welche den Verdacht bestätigt hat. Also wurden die Turbos getauscht, und nach drei Wochen hatte ich meinen Dicken wieder.
Letztlich gehts jetzt darum, wer die Kosten für diese Reparatur übernehmen soll, und ich seh nicht so ganz ein, wieso ich mich da in irgendeiner Weise beteiligen soll.
Gruß
Martl