Hi,
m.E. ist eine Werkstatt dazu verpflichtet, Kfz nur dann wieder fahren zu lassen, soweit sie in einem StVZO konformen Zustand sind. Sicher hätten die anrufen und nachfragen können. Sie hätten dich aber auch abblitzen lassen können á la "der verlässt den Hof nur auf einem Trailer"...
Nein, das ist Aufgabe von Behörde oder TÜV. Eine Werkstatt ist ein Privatunternehmen, dass Kundenwünsche umsetzen kann und dafür entlohnt wird. Sicherlich ist eine Werkstatt dazu verpflichtet, wenn sie denn Sicherheitsrelevante Probleme an einem Kundenfahrzeug sieht, diese dem Kunden mitzuteilen (auch zur eigenen Absicherung auf der Rechnung vermerken)....aber nicht einfach umbauen!
Wenn du 3 Tage vor Service neue Felgen / Reifen kaufst und erst einen Tag nachdem Serive zur Eintragung fährst, willst du ja auch nicht dass sie dir neue Felgen raufschrauben, oder?
Hier wurde definitiv, laut TE, ein Service für Glasdach gebucht unddahat man nichts am Motor oder Steuergeräten zu suchen. Wenn ich beim Doktor zum Blutdruckmessen gehe, will ich ja auch keine Darmspiegelung
Keine Ahnung wo das Problem genau liegt... vermutlich ist aber die Wurzel des Problems eine nicht zugelassene und nicht eingetragene Software die entsprechend auch nichts im Straßenverkehr zu suchen hat.
Das Problem liegt daran, dass eine nicht gewünschte und auch nicht gewollte Leistung gegen den Willen des Kunden erbracht wurde.
dogfather : auf Social Media bekannt machen ... das sind Wege ... - sicher ist es einfacher mal dort ein Gespräch mit dem Chef zu buchen und ganz in Ruhe über die Angelegenheit zu sprechen. Da findet sich dann schon eine Lösung.
Ja, da gebe ich Dir recht! Aber es scheint ja, dass solche Gespräche nicht möglich sind oder keinen Erfolg brachten. Ich hatte genau dasselbe Problem mal vor Jahren mit einem VW - Autohaus. Konnte erst über Anwalt gelöst werden...zu meinen Gunsten. Und natürlich wurde das über Social Media publik gemacht...selbst schuld
LG
Mike