Hallo,
oh wie mir die Bekannt vorkommt. Habe Ende 2005 meine VW T5 gewandelt mit permanenten Problemen der Bordelektronik. Wichtig ist zum einen, dass der Händler möglichst mitzieht denn er kann erhebliche Probleme bereiten. [War zum Glück bei mir nicht der Fall]. Zum anderen wenn der Fehler zum 3.male Auftaucht besteht ein Anspruch auf eine Wandlung des Fahrzeuges.
Meine Erfahrung mit VW als Hersteller ist katastrophal denn weder Kulanz noch ein Leihwagen wurden seitens Volkswagens angeboten, nicht einmal ein Wort des Bedauerns kam aus Wolfsburg, nach Aussage meines Händlers/Werkstatt ist dass leider gängige Praxis im Hause Volkswagen. Auch die Rückabwicklung dauerte Ewigkeiten.
Ich würde auf alle Fälle dennoch zuerst die Werkstatt wechseln, so hat man sicherlich weitere Anhaltspunkte ob es wirklich an der Werkstatt liegt oder gar an dem Monteur der am Fahrzeug sich versucht. Ist keine Änderung hat man sicherlich bessere Argumente dass Fahrzeug Wandeln zu lassen.
Auf alle Fälle sollte man den Juristischen Rat suchen, wenn wie gesagt der Händler nicht mitziehen will. Denn dass Fahrzeug geht nicht zurück nach Wolfsburg sondern verbleibt beim Händler der dann dass Fahrzeug dem nächsten Verkaufen wird.
Wünsche dir viel Glück