Beiträge von Pechente

    Hallo Florian,

    dein Bericht hört sich überzeugend an!

    Konnte der ADAC ein Tachogutachten ausstellen, welches dein TÜV Prüfer akzeptiert hat? Wenn ja, kannst du bitte deine Eintragung als Beispiel hier teilen? Evtl. hilft es anderen bei der Diskussion mit deren TÜV Prüfern.


    Vielen Dank und Grüße!

    Meine Frage ist, ob jemand die 265 70 R17 eingetragen bekommen hat und welche Umbaute/ Anpassungen dafür erforderlich sind.

    Das schweift hier alles etwas ab.

    Hallo Sebastian,

    aus meiner Sicht schweift das Thema in keiner Weise ab! Du schreibst selber, dass du die erforderlichen Umbauten / Anpassungen für die Dimension 265/70R17 kennen willst!

    Nach meinem Verstädnis musst du mindestens die Differentiale an VA und HA tauschen, um die 8% Gesamtübersetzungstoleranz in jedem Gang einhalten zu können. Ohne Einhaltung der Toleranz kann es zu keiner Eintragung kommen.

    Lies dir bitte nochmal meine Einträge in Ruhe durch und du wirst sehen, dass es mir rein um die Eintragung und Eintragungsfähigkeit der Reifendimension 265/70R17 geht.

    => Hat jemand eine Übersicht der Achsübersetzungen für alle T1 Modelle?


    Viele Grüße!

    Hallo Hannes,

    vielen Dank für deinen Beitrag, dieser Hilft schon mal sehr! Bei einer Übersetzungvariante des Getriebes muss ich an dieser Stelle wohl nicht weiter suchen.

    Mir ist bewusst, dass wenn man ein Differntial tauscht, dass dann auch das andere ebenfalls zu ersetzten ist. Würde man dies nicht machen müsste das Mitteldifferntial stänidg die Differenzdrezhal zw. VA und HA ausgleichen und wahrscheinlich schnell den Dienst quittieren. :)

    => Hat jemand eine Übersicht der Achsübersetzungen für alle T1 Modelle?


    Viele Grüße!

    Hallo zusammen nochmal,

    ich möchte insbesondere nochmal auf den ersten Diskussionspunkt, nämlich die gesetzlichen Referenzen genauer eingehen.

    Die UN-R39 beschreibt die anzeige der Geschwindigkeit für Kraftfahrzeuge:

    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…040:0048:EN:PDF

    StVZo §57 beschreibt die Anforderungen an den Wegstreckenzähler:

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57.html

    Die Kurzfassung aus beiden Gesetzten: Bei Änderung der Reifendimension muss die Geschwindigkeitsanzeige bzw. der Wegstreckenzähler angepasst werden. Die StVZo (Anzeige 4% mehr, 0% weniger) hat strengere Rahmenbedingungen, als die UN-R39 (10% + 4km/h) und findet daher in Deutschland bei den Kfz Prüfern Anwendung. => Jedoch sind diese Gesetzte für mich nur im entferntern Sinn relevant. (Eine Tachoanpassung ist für mich Grundvoraussetzung für die 32" Reifengröße)

    Interessant ist, dass die oft diskutierten ‚8%’ sich tatsächlich auf die Gesamtübersetzung des Fahrzeugs beziehen! Dies geht aus der 70/220/EWG hervor, welche die Abgas- und Verbrauchstypgenehmigung für EURO4 Fahrzeuge beschreibt (alle Touareg wurden meins Wissens nach EURO4 zugelassen): https://a2-freun.de/forum/redirect…0101%3ADE%3APDF

    Meinen ersten Spiegelstrich konnte ich somit auflösen! => 265/70R17 ist theoretisch ohne TP1 und TP6 Tests möglich, solange die 8% Änderung der Gesamtübersetzung in keinem Gang überschritten wird. Mein dritter Spiegelstrich ist somit umso mehr interessant für mich:

    => Hat jemand eine Übersicht der Achsübersetzungen für alle T1 Modelle?

    => Gab es das 6 Gang Automatikgetriebe in verschiedenen Übersetzungen im T1?


    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,

    ich interessiere mich auch, die Reifengröße 265/70R17 für einen T1 2,5TDI eintragen zu lassen. Aus diesem Grund möchte ich folgende 3 Punkte genauer beleuchten:

    - Berechnungsgrundlage der 8% Abrollumfang

    In welchem Gesetzestext der UN-R83 (Serie + Supplement) ist die 8% Abweicherlaubnis des Abrollumfangs beschrieben? Geht es hier eigentlich um den dynamischen Reifendurchmesser? => Kennt hier jemand die genaue gesetztliche Grundlage?

    Zudem frage ich mich welche Reifendimesion der Motor-Getriebe-Hut Variante als Basis herangezogen wird. Die mit dem kleinsten oder mit dem größten Abrollumfang? Welche Reifengröße wird für die Berechnung dann als Basis angesetzt? (Schlussrechnung) => Kennt hier jemand die genaue gesetztliche Grundlage?

    - Freigängigkeit der Reifen auf Basis des verbauten Fahrwerks bzw. Eintragungsfähigkeit von Reifendimensionen auf Basis des verbauten Fahrwerks

    Gibt es Einschränkungen der freigabefähigen Reifendimensionen auf Basis des verbauten Fahrwerks? (Normalfahrwerk, Schlechtwegefahrwerk, Luftfahrwerk) => Kennt hier jemand die genaue gesetztliche ODER Herstellerspezifische Grundlagen?

    - Änderung der Gesamtübersetzung / Differentiale

    Ist durch Änderung der Gesamtübersetzung die Abweichung des Abrollumfangs größer 8% erlaubt? => Kennt hier jemand die genaue gesetztliche Grundlage?

    Wenn ja, hat jemand eine Übersicht der verfügbaren Achsübersetzungen mit Differentialsperre für den T1? Gab es auch unterschiedliche Übersetzungen des 6-Gang Automaten?


    Vielen Grüße!