Einen schönen guten Morgen,
heute früh habe ich meinen T2 zum Werkstatttermin gebracht. Ich bin gespannt, was festgestellt werden wird. Ich werde berichten!
Ein endgültiges Urteil werde ich erst abgeben können, wenn die Arbeit durch das Autohaus getan sein wird. Leider hatten mir gleich heute früh ein paar Anmerkungen der Serviceannahme Unverständnis und nervöses Augenzucken bereitet:
+ Sollte bspw. ein Steuergerät getauscht werden müssen, würde das nur über die Gebracuhtwagengarantie laufen können. Dabei gilt es abzuwarten, ob das betreffende Teil und die Arbeit durch die Garantie abgedeckt sein wird ??
+ Sollte die Bluetooth oder kabelgebundene Audioverbindung mit Apple funktionieren, würde gar kein Mangel vorliegen?? Die Feststellung (=Prüfarbeit der Werkstatt) geht zu meinen Kosten??
+ Dass ich keine Garantiearbeit, sondern einen Gewährleistungsfall geltend mache, davon wollte man im Autohaus partout nichts wissen??
Anmerkung: Den Mangel habe ich einen Tag nach Übernahme zunächst telefonisch, und am zweiten Tag im Autohaus vor Ort erstmals angezeigt. Ich hoffe nicht, dass sich ein Streitfall Gewährleistung ja/nein entwickeln wird. Das würde dann eher ins Unterforum "Alles was Recht ist" passen.
Es ist wirklich komisch, wie relfexhaft und wiederkehrend Autohäuser versuchen, sich aus der Gewährleistungspflicht zu winden und Kunden über die Garantie abwimmeln wollen. Na denn, schaumermal, sollte das eintreten, werde ich die Sachlage gründlich prüfen (ggf. durch Dritte) und mir das zunächst nicht gefallen lassen.
Viele Grüße,
Christian