wieso das ?
die sollten den Wiederbeschaffungswert zahlen oder die Reparatur .
in beiden Fällen wäre es ein Gerät, das in Ordnung ist....
Habe mir für die Feiertage eine Auto Bild (51/52) gekauft. Auf Seite 86 steht unten:
"Ersatz für geklautes Navigationsgerät [Az.20C1/07]
Für ein gestohlenes Navi muss die Teilkasko nur den Preis für ein vergleichbares Gebraucht-Gerät zahlen, urteilte das AG Essen. Der Bestohlene hatte gegen seine Kasko geklagt, weil die nur 40 Prozent des Neupreises zahlen wollte. In Ordnung, so die Richter."
Ciao
Ati