Hallo Robert,
danke für die schnelle Antwort. Nein man hat mir lediglich mittgeteilt, dass man bei einer zu geringen Scheibenstärke die Bremsbeläge aus Haftungsgründen nicht wechseln dürfe. Das sehe ich ja auch grundsätzlich ein, da ansonsten sicherlich ein hohes Risiko besteht, dass die Scheiben brechen oder anderweitig ihren Dienst versagen. Rillen und Riefen sind nicht zu erkennen, genauso wenig wie Rost. Ein Bekannter hatte mich allerdings schon gewarnt, dass man möglicherweise versuchen würde Folgereparaturen oder zusätzlicher Aufwand zu begründen. Bin halt jetzt ein wenig verunsichert.
Gruß
Jürgen