Hallo Peter,
Deine von Dir geäußerten Vermutungen sind eine Unverschämtheit.
1. Mein Sportwagen ist weder mit illegalen Mitteln gekauft, noch geklaut. wieso sollen die Finanzbehörden nicht wissen, dass ich diesen habe?
Auch Deine weitere Aussage bzgl. meines im Unterhalt günstigen Oldtimer Sportwagens, von dem die Finanzbehörden aus Dir unerklärlich Gründen nichts wissen dürfen,
ist reine Polemik und durch nichts gerechtfertigt.
Ich hatte an keiner Stelle geschrieben, dass der Unterhalt des Oldtimers günstig sei,
Ich hatte an keiner Stelle geschrieben, dass es sich bei meinem Oldtimer um einen Sportwagen handelt.
Da Du offenbar Verständnisprobleme hast nur für Dich zum mitschreiben, ich habe neben Ehefrau, Kindern und Häusern u. a. einen Touareg, einen Sportwagen, einen Oldtimer und noch einen weiteren Pkw, und alle Fahrzeuge sind legal erworben und den Finanzbehörden bekannt. Ich möchte nun wirklich nicht damit angeben, aber Du scheinst es sonst nicht zu verstehen.
Ich hatte auch an keiner Stelle geschrieben, dass die Finanzbehörden von meinem Oldtimer und meinem Sportwagen nichts wissen dürfen.
Ganz im Gegenteil sind den Finanzbehörden beide Fahrzeuge bekannt und es gibt damit überhaupt keine Probleme.
Ich hatte lediglich geschrieben, dass ich im Zusammenhang mit diesem Oldtimer die Erfahrung gemacht habe, dass die Finanzbehörden in solchen Foren mitlesen.
Wie Du daraus ableiten willst, die Finanzbehörden dürften hievon nichts wissen erschließt sich mir nicht.
Solltest Du weiterhin einen solchen unzutreffenden Unsinn in meine Äußerungen hineininterpretieren, würde ich dagegen vorgehen müssen.
Nun aber zu dem eigentlichen Problem.
Ich habe nun wirklich nicht vor hier zu jammern, sondern gedacht hier auf offene Ohren zu treffen und das manchen Touareg Fahrer die Dinge interessieren.
Ich höre immer wieder, wenn ich die an meinem Touareg aufgetretenen Mängel anspreche, dass viele Touareg Fahrer äußern, dass sie ähnliches erlebt haben und mit der Qualität des Wagens im Verhältnis zum Preis enttäuscht sind. Oft kommt die Aussage, den Touareg kaufe ich nie wieder. Ich kenne mehrere ehemalige Touareg Fahrer, die zu Mercedes gewechselt sind, was ich vermutlich auch tue.
Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt darüber beschwert, dass mir im Zusammenhang mit dem Motorschaden keine Kulanz eingeräumt wurde. Mein Hinweis auf eine nicht gewährte Kulanz war nur eine Reaktion auf Franks Posting vom Dienstag. Ich hätte eine Kulanzregelung sowieso nicht in Anspruch genommen.
1. Wäre es mir gegen den Strich gegangen, einen reparaturwürdigen Motor gegen einen neuen auszutauschen. Ich weise nochmals auf den Begriff der Nachhaltigkeit hin.
Auch solltest Du Dich vielleicht einmal mit dem Begriff der Obsoleszens auseinandersetzen.
2. Wäre eine Kulanzzusage erst Wochen nach der Reparatur erfolgt. Wäre die Kulanz dann letztlich abgelehnt worden, hätte ich auf den hohen Kosten eines unnötigen Motortauschs gesessen.
3. Voraussichtlich wäre bei positiver Bescheidung des Kulanzantrages eine Quote von 50 % herausgekommen. Mit den restlichen bei mir verbleibenden 50 % hätte ich immer noch deutlich mehr gezahlt, als bei der Reparatur durch einen unabhängigen Motorspezialisten.
Antrag auf Kulanz kam also nie in Frage.
Die Folgen der Inanspruchnahme einer, wie du schreibst nicht von VW nicht "zertifizierten Werkstatt" sind mir durchaus bekannt. Ich habe deshalb von Anfang an auch gar nicht auf Kulanz gesetzt. Ich habe auch an keiner Stelle geschrieben, dass ich mit den Konsequenzen meines Handelns nicht leben könne. das kann ich sehr gut. Schließlich habe ich dadurch erheblich höhere Kosten für mich vermieden.
Deine Aussage "du kanntest Dich im Vorfeld mit den Garantie und Gewährleistungsbedingungen von VW aus" zeigt mir nur,
dass Du Dich jedenfalls nicht auskennst.
Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Ansprüche.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers und hat mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung nun überhaupt nichts zu tun.
Die Gewährleistungsbedingungen sind nicht von VW, sondern im BGB geregelt. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs wäre es völlig unerheblich gewesen, dass ich vorher mit dem Wagen in einer freien Werkstatt war. Da mein Wagen aber älter als 2 Jahre war, schieden Gewährleistungsansprüche aus.
So wie Du hier die Begriffe Garantie und Gewährleistung hier durcheinander wirfst, habe ich dies leider schon öfter bei Kfz-Meistern in Autohäusern erlebt, so dass ich annehmen muss, dass Du vermutlich auch aus der Branche stammst.
Nun aber zum eigentlichen Kern meines Ansinnens.
1. Es kann doch nicht "normal" sein, dass ein Hersteller wie in meinem Fall VW per "Ordre de Mufti" seinen Werkstätten regelrecht verbietet, defekte und reparaturwürdige Motoren zu reparieren und stattdessen für den Kunden teure neue Motoren einzubauen. So macht man Umsatz auf Kosten der Kunden.
Ich denke auch, dass dies andere Touareg Fahrer interessiert, auch deshalb mein Posting.
Dass da hier nur so laue Anmerkungen dazu erfolgen wundert mich dann doch.
Ich kann nur hoffen, dass da die EU bald einen Riegel vorschiebt. Vielleicht hast Du schon einmal von dem Green Deal der EU Kommission gehört. Ein wichtiges Element hiervon ist, wertvolle Ressourcen einzusparen. Produkte sollen repariert werden, wenn dies möglich ist. Die EU-Kommission spricht sogar davon, dass es ein Recht auf Reparatur geben soll. Ich denke, gerade so einem Hersteller wie VW, der ja nun mit einer nicht mehr zu überbietenden Dreistigkeit seine Kunden und die Behörden mit seiner Abgasmanipulation betrogen hat, ist anders nicht beizukommen.
2. Ich hatte die Rechnungserstellung mit der Nummer 99999999 angesprochen und eigentlich erwartet, dass da einer der in diesem Forum doch offensichtlich agierenden "Experten" etwas dazu helfen könnte. Dass da außer der (falschen) Aussage eines Forumsteilnehmers, diese Nummer gäbe es gar nicht, nichts zu geschrieben wurde, erstaunt mich noch mehr.
Aus den bisherigen Reaktionen kann ich nur vermuten, dass hier wohl ausschließlich die Interessen des Herstellers VW vertreten werden.
Mfg