Ich habe mir eben nochmals das erste Schreiben von VW ( Feb.23 ) angesehen, in dem es um den Aktionscode 23AS geht. Da steht schon im Betreff, dass es sich um eine "Freiwillige Servicemaßnahme Software-Update Dieselmotor" handelt. Demzufolge kann es nicht zugleich verpflichtend sein.
Im jetzigen neuen Schreiben von VW ( Sept.24 ) geht es um den Aktionscode 23M7. Hier wird zwar nicht erwähnt, dass es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt; es wird aber an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass das Update verpflichtend sei. Aus dem gesamten Inhalt des Schreibens geht hervor, dass es sich wohl genau um das Update handelt, das schon im Feb.23 angeboten wurde, denn im Schreiben wird erwähnt, dass ich bisher trotz des damaligen Angebots noch nicht an der Maßnahme teilgenommen hätte. Wenn es sich aber um dieselbe Maßnahme bzw. dasselbe Update handelt, dann kann dieses Update ja nicht plötzlich verpflichtend sein, wenn es vor einem guten Jahr noch freiwillig war.
Also werde ich mal abwarten.