Beiträge von Kühnemund

    Hallo Alex,

    nein, die Gewährleistung gilt erst einmal für alle. Allerdings versucht natürlich jeder Händler, die Gewährleistung soweit wie möglich auszuschließen.

    Beim Verkauf eines gebrauchten Wagens kann zwischen privaten (beide sind Verbraucher) oder gewerblichen (beide sind Unternehmer) die Gewährleistung im Einzelfall ausgeschlossen oder die Gewährleistungsfrist verkürzt werden. Problematisch wird es hierbei nur, wenn das im Rahmen vorformulierter Verkaufsbedingungen geschieht.

    Ist der Verkäufer aber Unternehmer und der Käufer Verbraucher, kann die Gewährleistungsfrist aber maximal auf 12 Monate verkürzt werden.

    Wird nichts geregelte, gelten immer 2 Jahre.

    Gruß aus Hamburg

    Patrick

    ..aber nur,wenn er den Wagen als Privatmann gekauft hat!

    Gruß

    Hallo Alex,

    stimmt nicht ganz, es gilt immer eine zweijährige Gewährleistungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), auch bei Kauf gewerblich/gewerblich.

    Gruß Patrick


    P.S. "Trust me, I am a lawyer"

    Wenn Du mit dem Händler nichts anderes vereinbart hast, gilt sogar die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Meistens wird diese aber im Kaufvertrag bei gebrauchten Fahrzeugen auf 12 Monate verkürzt. Du hast also auf jeden Fall für mindestens 2 Jahre die gesetzliche Gewährleistung.
    Die nächste Frage ist dann, ob es sich um einen Mangel handelt, d.h., weicht die sog. "Ist-'Beschaffenheit" von der "Soll-Beschaffenheit" ab. Da kann man sich dann drüber streiten, d..h., welche Macken sind sozusagen "altersgemäß" und dürfen bei einem solchen Fahrzeug auftreten.
    Die nächste Frage wäre dann, ob der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges an Dich bereits vorhanden war. Allerdings wird, wenn Du das Auto als Privater gekauft hast, in den ersten sechs Monaten vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

    Allerding klingt es so, als ob Du die Reparatur bei einem anderen Händler, nämlich bei einem VW-Händler, hast machen lassen, und nicht bei dem Händler, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast? Dann kannst Du auch leider nichts mehr machen, denn Du mußt deinem Verkäufer immer die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.

    Wenn es allerdings der Laden war, bei dem Du das Fahrzeug auch gekauft hast, würde ich an Deiner Stelle mal das diskutieren anfangen, so geht es dann nämlich nicht.

    Mit besten Grüßen aus Hamburg

    Patrick

    Mal wieder eine Anekdote zum Thema R5 TDI Bj. 2005 und Ölnorm: Halte ich doch heute bei einem großen Freundlichen in Hamburg, der nicht mit R.. anfängt, weil ich vor dem Urlaub noch ein Literchen 506.001 einkaufen will....
    Dialog am Tresen:
    Ich: Ich hätte gerne einen Liter Öl für meinen R5, bitte 506.01
    Verk: Was ist denn das für ein Öl, kenne ich nicht
    Ich: Longlife II
    Verk: Da nehmen Sie diesese hier, 507.00, Longlife III, das paßt
    Ich: Nee, paßt halt nicht
    Verk: Doch, ist abwärtskompatibel zu 506.01
    Ich: Ja, aber nicht bei R5 TDI Bj. 05, habe ich bei VW gecheckt
    Verk: Da muss ich mal unseren Teilemeister fragen
    -kommt nach gefühlten 10 Minuten zurück -
    Verk: Da haben Sie Recht, da geht tatsächlich nur 506.01, das haben wir aber nicht da, das müßte ich bestellen.....

    Ich habe mich dann freundlich verabschiedet und mich lieber nicht gefragt, was der Freundlich all den R5 bei der Inspektion für Öl einfüllt.....

    Es paßt schon, in diesem Forum ist mehr Wissen vorhanden, als bei manchem Händler. Daher an dieser Stelle mal ein Dank an all die "Wissenden", die ihr Wissen mit solchen "unwissenden" wir mir teilen.

    Gruß aus Hamburg

    Patrick

    Hallo Jens und Sabine,

    auch von hier herzlichsten Glückwunsch zur Geburt Eurer Tochter. Da kommen jetzt aufregende Zeiten auf Euch zu, ich spreche da aus Erfahrung, unsere Tochter ist gerade 19 Monate. Ein TF-Treffen hier in Norddeutschland wäre eine nette Sache, da wären wir bestimmt dabei. Jetzt bräuchten wir nur noch eine "nachwuchsgeeignete" Location...

    Mit besten Grüßen aus
    dem Norden von Hamburg

    Patrick mit Bettina und Louisa

    Ich muß der der Frage "Ölsorte" nochmals nachhaken, ich fahre einen R5 TDI ohne DPF, Bj. 2004.
    Heute habe ich bei meinem Freundlichen vorbeigeschaut und wollte einen Liter Öl zum Nachschenken, ich bekam vom ihm das VAPSOIL 507 00, das sei abwärtskompatibel.
    In der Tat steht hinten drauf, dass es die VW Norm 507 00/504 00 und 506 01 erfülle. Hinter 206 01 steht aber ein Sternchen mit dem Hinweis "ab Modelljahr 2007". Darunter steht dann "auch R5 TDI und V10 TDI Motoren".
    Gilt das nun für alle TDI, oder nur für ab Baujahr 2007? Hat da irgendjemand Ahnung?

    Patrick

    Die "Neiddebatte" hatten wir schon mal vor einiger Zeit.
    Ich glaube, der T. fällt einfach auf, daher reagieren die Leute auch darauf. Wenn ich einen Mercedes G-Klasse stehen habe, der bei 76.000 EURO in der Basisausstattung anfängt, spricht kein Mensch darüber. Der fällt halt auch nicht auf, der T. schon. Und schon gucken die Leute und machen sich ihre Gedanken, was das wohl gekostet haben möge. Dass der A3 Sportster (oder so ähnlich), den mein Nachbar fährt, schon in der Grundausstattung fast genau so viel kostet, wie ich für meinen R5 (damals 1/2 Jahr alt) gebraucht gezahlt habe, kann sich niemand vorstellen.
    Da wären wir dann beim Thema "Oberklasse": Es mag ja T. geben, für die man ein Vermögen ausgeben kann. Der Preis für den R 5 ist bzw. war erträglich und es gibt genügend Autos, denen man es nicht ansieht, die aber teurer sind. In die Oberklasse würde ich den R5 daher nicht einordnen, gehobene Mitteklasse paßt eher. Aber letztlich fahre ich ein Auto nicht nach dem Prestige, sondern weil es mir gefällt oder ich es brauche.

    Gruß

    Patrick

    Nach über vier Jahren und rund 90.000 km war es so weit: Der Dicke durfte das erste Mal raus in die Sandkiste, und zwar zu einem Off-Road-Trainig im Fahrsicherheitszentrum des ADAC in Lüneburg.
    Es war super. Kleine Hügel, große Berge, 100% Steigung und Gefälle, den Berg rauf im Matsch und wieder runter, tiefste "Löcher", bei denen mindestens ein Rad irgendwann in der Luft hängt, Fahren an einer Schräge, Wasserdurchfahrten....; für jemanden wie mich, der den Dicken sonst nur über die Landstraßen und Autobahnen chauffiert, ein echtes Erlebnis. Endlich konnte ich mal diesen "komischen Knopf" mit der Untersetzung etc. ausprobieren.
    Und was soll ich sagen: Der Dicke muss sich nicht verstecken, im Gegenteil: Sogar mit meinen 170 PS kam ich auch überall da durch, wo sich drei riesige DODGE mit ihren 400 PS durchgewühlt haben.
    Ich glaube, das muss ich jetzt öfter mal ausprobieren.

    In diesem Sinne

    Patrick

    Es ist ein Vorlageverfahren des BGH beim EuGH anhängig. Ohne es zu juristisch werden zu lassen, sieht es so aus als ob eine Nutzungspauschale zumindest dann gegen eine europ. Richtlinie verstößt, wenn der mangelhafte Wagen zurückgegeben und ein neuer geliefert werden soll (jur. Nacherfüllung in Form der Nachlieferung). In dem Fall handelt es sich juristisch nicht um einen Rücktritt (ehemals Wandelung).


    Gruß



    In der Tat. Die deutsche Regelung verweist auf das Rücktrittsrecht mit der Folge der Nutzungsentschädigung. Der BGH war aber der Ansicht, dass dieses gegen die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie verstößt. Diese sieht nämlich vor, dass im Falle der Nacherfüllung in Form der Neulieferung der Käufer so stehen muß, als ob die Sache von vornherein mangelfrei war. Jetzt entscheidet also der EugH. Wann das der Fall ist, ist wohl noch offen. Ebenfalls unklar ist, was passiert, wenn der EuGH die deutsche Regelung für europarechtswidrig hält, denn die deutsche Regelung ist nunmal eindeutig, und solange sie da steht, dürfte die Rechtsprechung davon eigentlich nicht abweichen....; ist alles hoch umstritten.

    Übrigens handelte es sich in dem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, um einen Kühlschrank, und so mancher Autohändler fragt sich jetzt, was seine Autos eigentlich mit Kühlschränken gemeinsam haben.....; nun ja, der gleiche Paragraph gilt auch für Ziegen, Schweine oder Raumschiffe.

    Gruß Patrick

    Hallo Martl,

    also: warum sechs Monate? Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre und kann max auf ein Jahr bei Gebrauchtwagen verkürzt werden, wird sie meistens auch. Also nicht 6, sondern 12 Monate.

    Die Gewährleistung beginnt mit Übergabe des Fahrzeuges an Dich.

    Sechs Monate haben eine andere Bedeutung: Wenn Du den Wagen nicht gewerblich gekauft hast, sondern als Verbraucher, gilt innerhalb der ersten sechs Monate eine sog. Beweislastumkehr. Im Normalfall mußt Du beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Tritt der Mangel aber innerhalb der ersten sechs Monate auf, wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an da war. Der Verkäufer müßte Dir dann beweisen, dass der Wagen bei Übergabe OK war und der Mangel erst später entstanden ist.

    § 476
    BeweislastumkehrZeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.



    Wenn der Zustand also in den ersten sechs Monaten aufgetreten ist, ist der Händler am Zug. Jetzt kannst Du Dich natürlich mit ihm streiten, ob der Mangel von vornherein da war oder nicht. Du kannst Dich aber auch einigen, das ist das, was der Händler versucht. Allerdings hättest Du beim Streit wohl die besseren Chancen. Der Bundesgerichtshof hat erst vor wenigen Tagen entschieden, dass bei einem Gebrauchtwagen, der mit rund 180 tkm Laufleistung verkauft wird und bei dem nach zwei Monaten die Zylinderkopfdichtung kaputt geht, vermutet wird, dass dieser Mangel schon bei Übergabe vorlag. Und was noch besser ist: Das ist ein Mangel, und nicht etwa ein normaler Zustand bei eine solch alten Auto.
    Anders ist es in der Regel bei technischen Aussetzern (z.B. Einspritzpumpe gibt nach vier Monaten den Geist auf). Da gibt es nur zwei Zustände: Entweder heil, oder kaputt. Da sagt ein Sachverständiger in der Regel, die war bei Übergabe des Fahrzeuges i.O.

    Soweit erst einmal.

    Gruß Patrick

    P.S. Trust me, I`m a lawyer....

    Hallo allesamt:

    Zur Frage unfallfrei: Dreht das Ding doch mal um und stellt Euch vor, Ihr kauft einen Gebrauchten als Unfallfrei und im Nachhinein stellt Ihr fest, dass ein Kotflügel neu lackiert worden ist....

    Letztlich wird in der Rechtsprechung nur unterschieden zwischen Schäden und sog. Bagatellschäden. Z.B. kleiner Kratzer beim Parken, mit Lackstift behoben, sicherlich kein offenbarungspflichtiger Schaden. Aber: lange Schramme, Kotflügel lackiert, durchaus offenbarungspflichtig. Daher lieber alles angeben, was gemacht worden ist.

    Auch interessant: Händler verkauft Fahrzeug mit Hinweis "Unfallschaden, vorne rechts, behoben, Aufwand ca. 3.600 Euro". Kunde läßt irgendwann Schichtdickenmessung machen und stellt fest, dass die ganze rechte Seite nachlackiert worden ist. Sachverständiger im Prozeß sagt: Aufwand seinerzeit ca. 2.600 Euro. Kunde will wegen Mangel rückabwickeln: Gericht gibt ihm Recht, da unzureichend über tatsächlichen Schaden aufgeklärt.

    Gruß Patrick

    Hallo allesamt:

    Also, bei meinem läuft das anders: Steckt kein Schlüssel im Schloß, kann ich die Heckklappe ohne weiteres von außen öffenen, da brauche ich auch keine FB. Steckt aber der Schlüssel im Zündschloß, muß ich die Heckklappe mit dem kleinen Schalter in der Fahrertür "freischalten", erst dann kann man sie von außen öffnen.

    Gruß Patrick

    Hallo Ralph,

    da gibt es hier schon eine Menge Threads im Forum, einfach mit mit dem Begriff i-pod suchen.

    Die einfachste Variante, so habe ich es gemacht, ist ein entsprechendes Kabelm vom Ausgang Kopfhörer i-pod in die Mulitmediabuchse. Nachteil: Die Laustärke ist relativ gering.

    Gruß Patrick

    Liebe Touareg-Freunde,

    ich muß einmal meinen Frust loswerden und fragen, ob es Euch ähnlich ergeht, oder ob das hier an meiner Gegend liegt.

    Ich wohne beschaulich in einem Vorort von Hamburg in einer Siedlung mit Einzel- und Reihenhäusern. Bis ich mir den Dicken zugelegt habe, bin ich Mondeo gefahren, und meine Nachbarn waren scheinbar zufrieden, hatten jedenfalls nichts auszusetzen. Auch auf dem Parkplatz beim Samstagseinkauf hatte ich keine Feinde.

    Seit rund 15 Monaten steht jetzt der Dicke auf dem Parkplatz; und die Nachbarn sind nicht mehr so zufrieden. Denn das schwere Auto mache die ganze Pflasterung kaputt. Außerdem sei es so laut, wenn ich morgens starte und abends nach hause komme (ja, es gibt Menschen wie mich, die keinen 8, sondern einen 14-Stunden-Tag haben, liebe Nachbarn). Und als es dann um Kosten für die Schneeräumung für den gemeinsamen Fußweg ging, kam doch glatt der Kommentar, ich könne mir das ja leisten, wer so ein "dickes" Auto fahre. Ich habe meine Nachbarn noch nie darauf angesprochen, was wohl ihre Wohnung an der Ostsee kostet, oder der lange Urlaub in Südafrika etc. Aber der Dicke scheint sie in ihrer Welt zu provozieren.

    Und dann auf dem Parkplatz beim Einkaufen. Parkt mich doch glatt so ein Passat so dicht zu, dass zwischen seine Beifahrertür und meine Fahrertür bestenfalls noch die Bildzeitung gepaßt hätte. Der Typ packt seelenruhig seine Bierkästen aus dem Kofferraum. Als ich ihn fragend ansehe, verweist er auf die Parkplatzmarkierung und raunzt micht an, ich mit meinem dicken Auto hätte mich ja auch saumäßig hingestellt. Gut, ich stand ein wenig links, sonst wäre der rechts von mir nicht mehr in sein Fahrzeug gekommen. Aber der Wicht stand extrem rechts.

    Ist mir mit dem Mondeo nie paßiert, dass ich das Geführ habe, so zu provozieren oder zu polarisieren. Liegt das nun an den Leuten hier in der Gegend (wobei Hamburg ja nicht gerade arm ist und auch hier in den nördlichen Vororten sicherlich die besseren Durchschnittsverdiener wohnen)? Oder liegt das einfach an dem Auto, das diejenigen, die es sich nicht leisten wollen oder können, neidisch macht.

    Obwohl: Was heißt hier, sich den Dicken zu leisten...; der V10 ist sicher eine Preisklasse für sich. Ich glaube aber nicht, dass der nagelneue A6 meines Nachbarn günstiger war, als mein R5 gebraucht, 6 Monate alt, als ich ihn bekam. Oder der Daimler 2 Häuser weiter.....

    Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?

    Gruß Patrick



    Ihr könnt mich jetzt für verrückt halten aber oft sind es die einfachen Dinge an die man zu letzt denkt.


    Grisu



    So ist es. Ich habe es gefunden, und Ihr werdet es kaum glauben. Also: Ich hätte gewettet, dass das Geräusch irgendwo von hinten "unten" kommt, also Radkästen, Schalldämpfer, etc. Ich habe mich sogar auf die Rückbank gesetzt (während meine bessere Hälfe fahren durfte) und bin da durch die Gegend gekrochen.

    Und dann kam mir die Erleuchtung, als ich einen anderen Thread las über die Geräusche, die der "Henkel" macht. Das Klappern/Klötern war nämlich eigentlich das erste Mal aufgetreten, als ich die Träge zum Weihnachtsbaumtransport verschoben und wieder zusammenschoben hatte.

    Ich mir also die Träger angesehen: Nichts zu sehen. Alles saß fest. Dann habe ich die Abdeckungen, die vor den Schlössern sitzen, alle vier einmal aufgemacht, und fest zugedrückt. Und siehe da, seitdem ist Stille.:Applause: :Applause: :Applause: .

    Irgendeine von diesen "Klappen" war wohl nicht fest genug zugegrückt und hat bei entsprechendem Fahrtwind angefangen zu klappern. Das muß sich dergestalt auf die Karosserie übertragen haben, dass die Herkunft an sich nicht mehr zu orten war.

    Also: Es sind tatsächlich die einfachen Dinge, an die man zuletzt denkt.

    Gruß und Dank an alle, die mitgerätselt haben.

    Patrick