Beiträge von Wilfried Schaaf

    Hallo Touareg - Gemeinde


    Habe mich mit VW direkt in Verbindung gesetzt um die rechtliche Situation zu erfragen und die Aussage meines " Freundlichen " zu überprüfen, VW untersage seinen Händlern, die Gurtwarnung softwaremäßig abzuschalten.

    Hier nachfolgend die mir gemailte Antwort von VW :
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    VW-2006/03-097900

    Sehr geehrter Herr Schaaf,

    vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung.

    Volkswagen spricht gegenueber den Kunden nur eine Empfehlung aus, den

    Gurtwarner nicht zu deaktivieren. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass

    das Fahrzeug ueber einen Gurtwarner verfuegen muss. Wenn Sie darauf

    bestehen, kann Ihr Volkswagen Haendler den Warnton fuer Sie abschalten.

    Fuer weitere Fragen oder Wuensche rund um den Touareg stehen wir Ihnen

    jederzeit gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 0800-VWVIPSERVICE

    (0800-898477378) zur Verfuegung.

    Mit freundlichen Gruessen

    Ihre Volkswagen Kundenbetreuung

    Volkswagen AG

    38436 Wolfsburg

    Tel +49 (0) 800VWVIPSERVICE

    Fax +49 (0) 800FAXVWVIPSERVICE

    Mail to vwvipservice@volkswagen.de

    Homepage http://www.volkswagen.de

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    ggf. hilft das einigen ihren " Wunsch " den Gurtwarner vom "Freundlichen" abstellen zu lassen zu unterstützen und zu vermeiden, dass hier durch " Unwissenheit " falsche Behauptungen der Mitarbeiter ( Verbot von VW ) gemacht werden.

    Hallo

    Es ist exakt so wie Andi schreibt !:Applause:
    Dass der Gurtwarnerärgernis abgeschaltet wird und wie das funktioniert ist mir bekannt.
    Es scheint jedoch keinen zu geben der mal eine fundierte Aussage über die rechtlichen Folgen machen kann ! ( so lange nichts passiert ist das ja alles kein Problem aber wenn es dann mal zu einem Schadensfall kommt, ist ggf. so eine offenkundige Nichtigkeit ausschlaggebend ).
    ==> alles nur Hören und Sagen ... keiner weiß was konkretes ! :wut:

    Wenn hier ( was ich hoffe ) ein VW - Offizieller mitliest, sollte es doch möglich sein,
    endlich mal Klarheit herbei zu führen ! => ich denke, dass es viele Interessierte gibt ! :D

    Dieses sch..ß Piepen verdirbt mir regelmäßig den Spaß am Auto ! :wand:

    Hallo Touareg- User

    Das leidige Thema wurde schon mehrfach ( auch in anderen Foren ) behandelt, konnte aber bis heute keine eindeutige, rechtlich verbindliche sich nicht widersprechende Aussage finden.:mad:

    Wer kennt sich hier aus und kann mir eine eindeutige Info geben ? :confused:

    Hat es Einfluss auf die Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz, wenn man den Gurtwarner softwaremäßig abschalten lässt ?
    Gibt es eine offizielle oder VW - interne Vorschrift, die es dem " Freundlichen " verbietet, auf Anforderung den Gurtwarner abzuschalten ?

    Ich bin absolut für die Gurtpflicht und auch bereit, bei Nichbefolgung alle Konsequenzen zu tragen, halte es aber für eine unzumutbare Bevormundung durch eine Blechkiste, permanent und aufdringlich angepiepst zu werden ! => hier steigt bei mir der Adrenalin- Spiegel und mir ist es absolut egal, wenn irgendwelche Sesselpubser in Brüssel irgendwelche Kriterien festlegen um irgendwelche Punkte in einer Sicheheitsbewertung eines Autos zu erhalten.

    Wer kann hier eine sichere Aussage machen ?

    Danke und Gruß

    Wilfried Schaaf