Beiträge von Titusvh1

    NÖ. Das ist ein anderer Fall. Wenn die mir wissentlich ein mangelhaftes Auto verkaufen liegt der Fall anders, da den Verkäufer dann ein Verschulden trifft.

    Das wäre ein Schadensersatzanspruch. Hierzu gehört auch der Nutzungsausfall/Mietwagenkosten, falls ich die Annahme verweigern sollte. Ergibt sich aus § 280 I, BGB. Der wird hier direkt anwendbar sein.

    Anders ist das, wenn Du ein Auto kaufst und später stellt sich heraus, dass ein konstruktionsbedingter MAngel vorliegt. Da Du das Auto nicht unmittelbar von VW erwirbst, sondern in der Regel von einem Händler, trifft diesen kein Verschulden - sofern er den MAngel nicht kannte. Kenntnis wird man dem Händler wohl nicht nachweisen können. In diesem Fall muss der Verkäufer (nur) die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen.

    Hallo zusammen,


    ich kann nachvollziehen, was der Fred-Ersteller meint. Ich denke aber, dass das Gefühl der Verdrossenheit einfach an fehlender Abwechslung liegt. Den einzigen Vorteil den andere Premiumhersteller in diesem Segment zu bieten haben, sind meiner Ansicht nach die vielen Assistenzsysteme (Headupdisplay, aktuelleres NAvigationssystem...), welche beim Touareg derzeit nicht zu haben sind. Ob diese Dinge tatsächlich ein Fahrzeuf ausmachen, scheint wohl Geschmachsache zu sein. Ich für meinen Teil bekomme im November jedenfalls meinen ersten Touareg 2FL. Für den Wagen habe ich mich aufgrund seines hohen Reisekomforts, der hohen Anhängelast, des Allradantriebes und nicht zuletzt wegen des ausgewogenen Preis/Leistungsverhältnisses entschieden. Der direkte Vergleich im RAhmen von Probefahrten mit anderen SUV´s von MErcedes und BMW hat mir gezeigt, dass da alle ziemlich nah beieinander lagen. Der VW war wohl von allen der Unaufgeregteste.

    Vielleicht sollte sich der Fred-ERsteller mal ein ganz anderes Auto zulegen. Ich habe vorher einen Cayman S gefahren und davor eine Lotus Elise. Vor diesem Hintergrund ist der Touareg für mich eine völlige Veränderung, der ich mit großer Spannung entgegensehe

    Hallo Wolfgang,

    Was Deinen "Wandlungsantrag" angeht, ist dieser unmittelbar an den Verkäufer des Autos zu richten. VW selbst hat damit zunächst nichts zu tun (Ich würde in diesem Zusammenhang nicht von herumlügen sprechen - ganz offensichtlich ist Dein Händler rechtlich nicht versiert). Um genau zu sein ist es auch kein Antrag, sondern ein Gestaltungsrecht. Das heißt auch nicht mehr Wandlung, sondern seid 2001 Rücktritt.

    Letztlich wird sich die Frage, ob ein Mangel oder eine selbstverschuldete Beschädigung vorliegt nur durch einen Sachverständigen klären lassen. Ich würde den Händler jedenfalls zunächst unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auffordern und anschließend bei meiner Rechtschutzversicherung um Deckungszusage für ein selbstständiges Beweisverfahren nachsuchen... Alles andere bleibt wohl Spekulation... Mag der Sachverständige die Frage klären.

    Zu guter Letzt kann ich Dir nur den Tip geben, Dich nicht deart über den Vorfall aufzuregen. Du hast Kratzer am Lenkrad...