NÖ. Das ist ein anderer Fall. Wenn die mir wissentlich ein mangelhaftes Auto verkaufen liegt der Fall anders, da den Verkäufer dann ein Verschulden trifft.
Das wäre ein Schadensersatzanspruch. Hierzu gehört auch der Nutzungsausfall/Mietwagenkosten, falls ich die Annahme verweigern sollte. Ergibt sich aus § 280 I, BGB. Der wird hier direkt anwendbar sein.
Anders ist das, wenn Du ein Auto kaufst und später stellt sich heraus, dass ein konstruktionsbedingter MAngel vorliegt. Da Du das Auto nicht unmittelbar von VW erwirbst, sondern in der Regel von einem Händler, trifft diesen kein Verschulden - sofern er den MAngel nicht kannte. Kenntnis wird man dem Händler wohl nicht nachweisen können. In diesem Fall muss der Verkäufer (nur) die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen.