Beiträge von Thomas TDI

    So etwas ist grundsätzlich schon möglich. Es kann ja sein, dass ein Transportschaden behoben werden musste. Das können ja durchaus kleine Kratzer sein. Wenn das fachgerecht erledigt wurde, ist dagegen sicher nichts einzuwenden. Müsste aber sicher irgendwo im Werk dokumentiert sein.

    Thomas

    Mannomann, da ist man ja froh, dass man nicht drin saß. Ich glaube, den Passagieren haben ganz schön die Beine gezittert. Die Fotos der Tragfläche sind schon heftig.:eek:

    Da hat aber ein Schutzengel besonders gut aufgepasst. Ich will mir gar nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn das eine Wald- und Wiesen-Airline mit schlecht ausgebildeten Piloten gewesen wäre.

    Thomas

    Hallo Thomas,

    der Schaden liegt Schätzungsweise bei 5000 - 10000 Euro. Auf den Parkplatz kann aber jeder drauf, also keine Schranke oder sonst was. Damit gelten laut der Polizei die STVO dort und wurde seitens der Firma auch so bestätigt.



    Umso wichtiger ist der Gang zum Rechtsanwalt. Ist ja nicht gerade ein kleiner Kratzer. Ich habe mal gegooglet: http://www.123recht.net/Unfall-auf-%C3…tz__f38513.html Insofern war meine erste Aussage vielleicht nicht sooo falsch und die Polizisten haben sich geirrt.

    Auf jedem Fall wünsche ich dir viel Glück.

    Thomas

    Mich wundert, dass die Polizei den Unfall überhaupt aufgenommen hat. Auf Privatgelände sind die eigentlich nicht zuständig. Genauso gilt dort grundsätzlich nicht die StVO (auch wenn solche Schilder dort aufgestellt worden sind). Insofern ist gegenseitige Rücksichtnahme angesagt. Da es ja offensichtlich zu einem Zusammenstoß gekommen ist, haben wahrscheinlich beide Beteiligten nicht aufgepasst. Die Einschaltung eines Anwaltes halte ich deshalb für unbedingt angezeigt. Wie hoch ist der Schaden bei dir?

    Thomas



    Ich würde mich da nicht verunsichern lassen. Es kommt immer darauf an, was du für eine Ausstattung hast. Wenn der Wagen außen Rot ist und innen eine rosa Ausstattung hat, wird es schwer. OK, das ist jetzt etwas übertrieben, aber schwarz, Leder, Klimaautomatik, Chrompaket sind schon Voraussetzung, um einen vernünftigen Preis zu erzielen. Als Anhaltspunkt mein Verkauf im Januar: Zum vereinbarten Restwert von 62 % nach 3 Jahren und 45.000 km verkauft. Geht also auch bei Restwerten, die heute eigentlich nicht mehr realistisch sind!

    Bei mobile.de usw. werden natürlich auch Wagen mit unverkäuflichen Farben und schlechterer Ausstattung verkauft. Meiner war als schwarzer V6 TDI BJ 2005 mit Laufleistung bis 50.000 km der günstigste deutschlandweit. Da die ersten größeren Mengen V6 TDI aber erst Anfang 2005 ausgeliefert wurden und meiner somit nach 3 Jahren zu den ersten mit DPF gehörte, hat natürlich auch etwas geholfen. Wenn erst vermehrt die Leasingrückläufer bei den Händlern stehen, wird's natürlich schwieriger.

    Thomas

    ... Ich habe hier im Forum gelesen, dass ein Leasingfahrzeug privat nach Polen verkauft wurde. Dann wären doch bei Schwierigkeiten alle Probleme vom Tisch.:denker:


    Gruß:winken:
    Niels




    Ja, das war ich. Nach etlichen Leasingverträgen beim gleichen :) gab es vor der Rückgabe unendliche Probleme mit dem Händler. Da ich u.a. aufgrund dieser Probleme einen BMW bestellt hatte, war ich froh, dass ich für den vereinbarten Restwert einen Käufer gefunden habe. Grundsätzlich ist dieses Andienungsrecht bei VW nicht im Vertrag enthalten (bei BMW steht das drin), der Händler hat aber - vor allem, wenn der Restwert ziemlich hoch angesetzt ist - kein besonders großes Interesse, den Wagen auf den Hof zu stellen. Insofern übernimmt man einfach einen Gebrauchtwagen.

    Thomas

    Ich würde mich nicht auf notdürftige Reparaturen einlassen. Ob der ganze Stoßfänger getauscht werden muss oder eine Lackierung ausreicht, wird dir ja die Werkstatt relativ schnell sagen können. Natürlich ist das ärgerlich, wenn man ein anderes Auto beschädigt. Aber zu erwarten, dass sich jemand mit einem neuen Auto auf einen Kuhhandel einlässt, ist ja schon ziemlich naiv. Ich würde unbedingt die gegnerische Versicherung einschalten. An die Versicherung bezahlen kann sie ja immer noch, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten.

    Thomas