Nachdem ich den ersten Brief in Zweifel zog habe ich den ADAC nochmals angeschrieben.
Hier die Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitz,
danke für Ihre Nachricht.
Gerne nehmen wir zu Ihrem Anliegen Stellung:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu hypothetischen Schadensfällen keine konkreten Leistungszusagen geben können. Bei jedem eingetretenen Schaden wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht.
Geschützt sind in Ihrer ADAC
PlusMitgliedschaft alle auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.
Ein nicht auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC Mitglied, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder es zum Zeitpunkt des Schadens allein verantwortlich (Halter ist nicht dabei) geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.
Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und
- eine Gesamtbreite von 2,55 m,
- eine Gesamtlänge von 10 m,
- eine Höhe von 3,00 m, sowie
- ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
Gleiches gilt für den mitgeführten
Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Der Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.
Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
- einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
- einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t
- Breite und Länge siehe oben.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht: Bergung (§ 26), , Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr. 2).
Gepäck und Ladung sind, soweit in den einzelnen Leistungen bestimmt, mitgeschützt. Gewerblich beförderte Waren sind nicht geschützt. Tiere sowie leicht verderbliche Güter sind nicht geschützt und werden nicht transportiert, es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Rückholung von Haustieren (§ 18, Hunde und Katzen).
Bergung
Nach § 26 der Versicherungsbedingungen für die ADACPlusMitgliedschaft werden die Kosten für das Bergen ersetzt, wenn das geschützte Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles von der Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen bereitgestellt werden kann.
Öffentliche Straßen
Öffentliche Straßen im Sinne unseres Leistungsversprechens sind alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken ganz oder zeitweise offen stehen. Voraussetzung ist die ausdrückliche oder stillschweigende Freigabe durch den Berechtigten zur allgemeinen Verkehrsbenutzung und Nutzung. Entscheidend ist allein, dass tatsächlich Zugänglichkeit für die Allgemeinheit besteht. Öffentliche Straße kann auch ein Weg im Privateigentum sein, soweit der Weg entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten jedermann oder zumindest einem nicht näher bestimmten Personenkreis zur verkehrsmäßigen Nutzung zur Verfügung steht.
Öffentliche Straßen sind auch z. B.:
* private Forstwege, soweit diese tatsächlich einem unbegrenzten Personenkreis, wenn auch zum Teil nur in beschränkter Weise zur Benutzung offen stehen
* Straßen, die durch ein Verkehrsschild nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger offen stehen, jedoch Pkw von der Benutzung ausgeschlossen sind
* eine gemeinsame Zufahrt zu mehreren Wohnhäusern, wenn keine die Zufahrt beschränkenden Einrichtungen oder Sperrzeichen angebracht sind
* Bahnhofsvorplätze
* alle der ordnungsgemäßen Benutzung dienenden Fahr- und Stellflächen eines im allgemein zugänglichen Parkhauses
* Parkplätze von Gastwirtschaften und Hotels und private Garagen.
Verkehrsübungsplätze oder Übungsplätze für Fahrsicherheitstrainings sind keine öffentlichen Straßen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Informationen helfen konnten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen stets gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus der ADAC Zentrale
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC e. V.)
Mitgliederservice
Mitgliedschaft+Versicherungen
Tel.: 0 89 76 76 66 32
Fax: 0 89 76 76 63 46
http://www.adac.de/impressum
So und es wird einem geholfen, ich werde meinen Dicken ab sofort bei Inspektionen zu einer Freien Werkstatt bringen, ich verzichte somit auf die Volkswagen Mobgarant.
MfG
Burk hard