Moin 23M7 Betroffene, hiermit dürfte Einiges klargestellt sein:
Meine Anfrage beim KBA, was passiert, wenn ich das 23M7 nicht machen lasse, ergab folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr *****, vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Der Rückruf 23M7 ist gegenüber dem Hersteller verbindlich angeordnet worden. Die Folge einer Nichtteilnahme wäre, dass das Fahrzeug weiterhin nicht vorschriftenkonform wäre. Die Entscheidung über den Entzug von Zulassungen für Fahrzeuge, die sich bereits im Verkehr befinden, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des KBA. Das KBA übermittelt die Fahrzeug-Identifikationsnummern (FIN) betroffener Fahrzeuge gem. Art. 6 Abs.1 e) i.V.m. Abs.3 b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. §§ 5, 46 Abs. 1 und 2 FZV an die zuständigen örtlichen Zulassungsbehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben. Diese treffen dann eine Entscheidung im eigenen Ermessen. Ein genaues Fristende ist uns aktuell noch nicht bekannt. Achten Sie bitte auf weitere Schreiben in Bezug auf den Rückruf und dem Fristablauf.
Ich meine dazu: Aufgrund der Rechtslage kann die Zulassungsbehörde gar nicht anders entscheiden als das Update gegenüber den Haltern anzuordnen, wenn sie es nicht haben durchführen lassen. Das abzuwarten, ist nicht sinnvoll. Die Zulassungsstelle würde das bis zur Abmeldung durchziehen müssen. Also lasse ich das 23M7 Update bei der nächsten Inspektion erledigen.
Wenn man beim KBA die Rückrufdatenbank nach 23M7 abfragt, so wird angezeigt, dass in Deutschland ca. 9169 Fahrzeuge betroffen sein könnten, weltweit sind es ca. 77007.
Beim TÜV habe ich nachgefragt: Das 23M7 Update verändert die Abgaswerte des Motors für den TÜV im nicht messbaren Bereich. Wie alte Motoren auf längere Sicht mit den veränderten Werten klarkommen, wäre schwer zu sagen.
Moin, moin und Gruß, T-2-assel (Assel ist der Name eines Ortes südlich der Elbe und war der Name des ersten Schiffes, auf dem ich anmusterte. Das war 1956).