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Ich würde nicht Nacherfüllung wegen Prospekthaftung oder sonst was fordern, sondern:
[FONT='&]Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)gilt Folgendes:
[/FONT][FONT='&]Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistigeTäuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann dieErklärung anfechten. (§ 123 Abs. 1 BGB)
[/FONT][FONT='&]Handelt es sich um arglistige Täuschungbeim Autokauf, sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten aber zeitnahreagieren.
[/FONT][FONT='&]Wenn Sie die arglistige Täuschung beimAutokauf nachweisen können, haben Sie demnach die Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten. Hierdurch wird dieseraufgehoben und Sie können den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autoszurückverlangen.
[/FONT][FONT='&]Der Vorteil für uns liegt auf der Hand. Wir sind die Diesel los, zahlen eine Nutzungsentschädigung pro km und müssen uns nicht mehr um den Wertverlust oder gar der Unverkäuflichkeit unserer Gebrauchten scheren.
Versteht mich nicht falsch. Ich bin seit Jahren gerne Dieselfahrer gewesen, da es immer zu meinen Neuwagen (T1, Q5, T2) passte, aber heute unschuldig für die Fehler anderer die Zeche zu zahlen, ist doch einfach nur ungerecht.
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