Beiträge von leonie

    Servus,
    von welchem Problem mit der Werkstatt sprichst du :confused: Deine Werkstatt hat sich völlig korrekt verhalten. Bremsscheiben tauscht man logischerweise zusammen mit den Belägen, wenn klar ist, dass die Mindeststärke der Scheiben mit dem neuen Satz Bremsbelägen unterschritten werden wird.

    Grüße
    Robert


    Ich verstehe das Argument, aber müsste es nicht trotzdem meine Entscheidung sein, noch 1,5 Jahre mit der alten, intakten Bremsscheibe und neuen Belägen rumzufahren, um dann nur die Beläge zu erneuern. Die Kosten sind schon ganz ordentlich.

    Hallo. Ich musste bei ca. 53 Tkm die 2 Scheiben vorne und alle 4 Bremsbeläge wechseln. (Nur mal so, am Touareg 1, R5, habe ich bis 130 Tkm gar kein Wechsel bei der Bremsanlage gehabt!!)
    Werkstatt original VW, Preis, stolze 1600 €, habe auch gleich gemeckert.
    Da ich mir die ausgebauten Bremsscheiben in den Kofferraum hab legen lassen, habe ich zuhause mal nachgemessen: 30,60 - 30, 78 mm, an verschiedenen Stellen.
    Dies habe ich mit einer großen Bügelmessschraube getan und als gelernter Werkzeugmacher Messfehler ausgeschlossen.
    Jetzt meine Frage, hat jemand schon einmal ein ähnliches Problem mit einer Werkstatt gehabt? Was kann ich tun?
    Lt. meiner groben Verhältnisrechnung hätte ich noch mindestens 22 Tkm mit den alten Scheiben fahren können!!!!

    In meinem Schreiben zum geforderten Update steht halt das:
    "... sind Dieselmotoren mit einer Motorsteuergeräte-Software verbaut worden, durch welche die Stickoxidwerte (NOx) im Vergleich zwischen Prüfstandlauf (NEFZ) und realem Fahrbetrieb verschlechtert werden..."

    Und das klingt doch nach Täuschung oder nicht? Wobei ich bei genauem Lesen dieses Passus jetzt nicht ganz verstehe, warum die NOx-Werte durch die Software verschlechtert werden!??

    [QUOTE=

    MfG

    Hannes

    P.S.: Ich kann mich nur wiederholen, dass bei einem Mangel jeder Lieferant zuerst eine Frist zur Behebung erhält und das ist in dem Fall das Softwareupdate.[/QUOTE]


    ...Frist zur Behebung bei Mangel = ja. Frist zur Behebung bei arglistiger Täuschung = nein.

    Zu dem Gerichtsurteil:

    Erstens handelt es sich dabei meines Wissens um den EA189 Motor, also völlig anderer Sachverhalt als bei uns.
    Zweitens entschied das Hamburger Landgericht, d.h. wenn es für VW dabei ums Eingemachte geht, wird da noch lange nicht Schluss sein.

    Ja, das Urteil bezieht sich auf den Halter eines VW Tiguan Sport & Style 4 Motion BM Techn. 2,0 TDI 103 kW (140 PS) 7-Gang DSG, Kaufvertrag 02.04.15.
    Aber ich bleibe auch bei der Auffassung, dass Update hin oder her, grundsätzlich beim Erwerb meines Neuwagens, keine legale Software verbaut war, genau wie bei den EA189 Motoren.

    Ja, genau er hat ja auch schon ganz viele Touaregs umgerüstet und die sind dann auch schon 6500km gefahren... :wand:

    Er verwechselt wohl hier das Softwareupdate des EA189 mit dem jetzigen. Das hat genau überhaupt nichts gemeinsam, ist eine komplett andere Geschichte. Wobei das Problem dort auch hauptsächlich bei Kurzstreckenfahrer auftritt, bzw. weiss auch dort niemand wie die AGR vorher ausgesehen hat.

    MfG

    Hannes


    Genau das will ich ja auch von ihm mal persönlich hören, ob wir von dem selben Update reden und wie er zu der Aussage mit den 6500km kommt. Fehlt Dir wirklich die Vorstellungskraft, dass sich auch VW Schrauber untereinander austauschen und es auch schon ganz andere Fahrzeuge betroffen haben kann?
    Aber Du mit Deinen "lustigen" Smiley Animationen weißt es ja jetzt schon besser.

    Wenn man vor Gericht zieht sollte man sich erstmal überlegen was man erreichen möchte. Ich darf nach 2 Wochen update berichten, daß sich nichts verändert hat was in dieser Zeit auffällig werdn könnte. Das Auto läuft wie vorher.

    Wie ich hier schon mehrfach geschrieben und begründet habe, würde ich eine Wandlung des Kaufvertrages erreichen wollen.
    Ich gebe hier mal zum Thema Update folgendes wieder, was einige bestimmt als Gerücht sehen, ich mich aber dazu auch noch näher informieren werde:
    Ein Freund von meinem Arbeitskollegen ist VW_Mechaniker hier in Berlin. Der sagt, auf keinen Fall das Update machen, da nach ca. exakt 6500Km nach diesem Update diverse Teile aussehen, als hätte das Fahrzeug 300.000km runter.
    Nächste Woche werde ich meinem Kollegen bitten, mir den direkten Kontakt zu dem Mechaniker zu ermöglichen.

    Ich berichte.

    ... dann stellt sich jetzt nur die Frage, gegen wen du deine Ansprüche durchsetzen willst - gegen deinen Händler oder gegen die Bundesregierung, die in Form des KBA dein Fahrzeug für den Betrieb zugelassen hat ?
    Letztlich handelt es sich beim Touareg nämlich nicht um eine Schummelsoftware wie beim EA189-Motor.


    Ich gehe wenn, dann gegen den Händler oder VW selbst vor, weil, so wie sich mein Schreiben ließt, hat ja VW bei meinem Tuareg eine illegale Software drauf gespielt und somit auch das KBA getäuscht!!!

    Ich weiß nicht genau, aber ich glaube hier liegen mindestens zwei verschiedene Gründe für Rückrufaktionen vor. Aber lest Euch mein Schreiben zu den Gründen der Aktion 23Y3 durch und Ihr müsstet erkennen, dass es hier nicht um irgend eine Robustheit oder sonst was geht, sondern um den Unterschied von Prüfstandlauf und realem Fahrbetrieb, der verschleiert wurde.

    Hallo zusammen,

    meiner hatte letzte Woche ein Update zum Motorstuergerät bekommen.
    Ob es aber DAS Robustheitsupdate ist, was ich eigentlich erwartet hatte, konnte mir der Meister auf mehrfache Nachfrage nicht wirklich beantworten.
    Verwunderlich ist, dass VW das Update für Manus T noch gar nicht hat... was wurde mir dann aufgespielt? Das ist alles sehr verwirrend.

    Sollte nach durchgeführtem Update die Aktion trotzdem noch auf der VW-Serviceseite nach Eingabe der FIN angezeigt werden oder wenns erledigt ist nicht mehr?


    Viele Grüße
    Daniel

    Ich würde wirklich kein Update aufspielen lassen, das mir der Meister noch nicht einmal erklären kann.

    20180304_192636.jpg
    Ich würde nicht Nacherfüllung wegen Prospekthaftung oder sonst was fordern, sondern:

    [FONT='&amp]Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)gilt Folgendes:
    [/FONT]
    [FONT='&amp]Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistigeTäuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann dieErklärung anfechten. (§ 123 Abs. 1 BGB)
    [/FONT]
    [FONT='&amp]Handelt es sich um arglistige Täuschungbeim Autokauf, sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten aber zeitnahreagieren.
    [/FONT]
    [FONT='&amp]Wenn Sie die arglistige Täuschung beimAutokauf nachweisen können, haben Sie demnach die Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten. Hierdurch wird dieseraufgehoben und Sie können den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autoszurückverlangen.
    [/FONT]
    [FONT='&amp]Der Vorteil für uns liegt auf der Hand. Wir sind die Diesel los, zahlen eine Nutzungsentschädigung pro km und müssen uns nicht mehr um den Wertverlust oder gar der Unverkäuflichkeit unserer Gebrauchten scheren.
    Versteht mich nicht falsch. Ich bin seit Jahren gerne Dieselfahrer gewesen, da es immer zu meinen Neuwagen (T1, Q5, T2) passte, aber heute unschuldig für die Fehler anderer die Zeche zu zahlen, ist doch einfach nur ungerecht.
    [/FONT]

    Hallo. Hier werden ja viele Späße gemacht, naja...
    Ich werde auf jeden Fall eine Leistungsmessung vor dem Update durchführen lassen. Ist es dann draufgespielt, folgt eine zweite.
    Ist zwar mein Aufwand, aber ich möchte mich halt absichern, falls ich rechtlich vorgehen will.
    Eigentlich dachte ich, dass es hier jemanden gibt, der schon von einem Käufer gehört hat, der erfolgreich gegen die ERSTE arglistige Täuschung vorgegangen ist.
    Persönlich halte ich die ganze Diskussion auch für übertrieben und aufgebauscht, aber wir sind die Leidtragenden (Wertverlust, Unverkäuflichkeit, ...)

    Es gibt ja hier die Möglichkeit den Mangel zu beheben, von daher sehe ich wenig Möglichkeiten den Kauf zu wandeln. Hier wird ja nun etwas gemacht, das alle aktuellen Dieselfahrzeuge, egal welcher Hersteller auch immer, mittlerweile haben. Die Abschaltungen der Abgasreinigungseinrichtungen wird nun minimiert und sonst nichts.

    Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Aufregung nicht ganz, man lässt die neue Software aufspielen und das war es dann auch schon. Angeblich soll es zu diesem Update dann auch Gutscheine für Adblue geben, somit wäre der Nachteil wieder ausgeglichen.

    MfG

    Hannes

    Ja, sooo aufgeregt bin ich ja gar nicht. Nachbesserung ist ja in Ordnung, der arglistig und vorsätzlich verschwiegene Mangel steht aber trotzdem im Raum und das berechtigt lt. BGB nun mal zur sofortigen Wandlung.
    Ich frage mich aber noch, ob die neue Software wirklich nur zur einer minimalen Verbrauchserhöhung des Adblue führt und nicht noch andere zugesicherte Eigenschaften negativ beeinflusst, weil sonst kann ich mir die Entscheidung zu einer solchen Schummelei nicht erklären...

    Nachdem ich vorige Woche noch bei der 3Jahres Inspektion war und mir der Händler noch ein gellendes Lachen entgegen brachte, auf die Anfrage eines Rückrufes wegen des Updates, habe ich heute auch einen Brief erhalten.
    Rückrufgrund ist eine Software, wodurch Stickstoffwerte im Prüfstandslauf besser sind, als im realen Fahrbetrieb.

    Hallo.
    Ja da bin ich ebenfalls auf der Suche. Meine Wünsche gehen in Richtung: dunklere Rückleuchten, extra Chrom an den Frontlamellen und Einstiegsleisten als Kratzschutz für die Schweller.
    Alles was es bei ebay gibt, befriedigt mich nicht.
    Kennt niemand einen Tuner, der sich ein wenig auf den Touareg spezialisiert hat?