Beiträge von Amanzie82

    und wieder von vorne..... Automatisch abgemeldet.

    Hallo Martin,

    ich bin mir sicher, dass ein quick-detach System möglich wäre. Man muss halt ein paar Sachen um fummeln. Derzeit haben wir uns nur auf eine perm. System konzentriert. Das Teil hat noch kein ABE, bekommt es aber nächste oder übernächste Woche. Vielleicht muss der Aufsatz (Pilz) noch geändert werden, da ich mittlerweile das Gefühl haben, alle Fahrradfahrer von der Straßenseite einzusaugen.
    Ich habe mich bewusst - erstmal - gegen eine Lackierung entschieden, da das Teil - in meine Augen - verdammt gut aussieht und ich möchte, dass es derzeit noch ein wenig auffällt, und glaub mir, das tut es.
    Wenn die Leute sich das Teil etwas näher anschauen, dann sehen die auch das tolle Handwerk der dahintersteckt. Das schöne liegt im Detail. MandrellBiegungen, schöne Schweißnähte, ordentlich durchdacht, schöne Optik.
    Die Blicke auf der Autobahn und in der Stadt ist unbezahlbar
    Meine Regierung war die ganze Zeit dagegen, gestern sagte Sie: "Ich bin froh, dass es dran ist, ich werde ständig angegückt". Und seien wir mal ehrlich, da stehen die Damen doch drauf
    Sobald eine ABE vorhanden ist, glaube ich, dass du es auch problemlos in CH verwenden können.

    Viele Grüße,
    Christo


    Gerade bei der ersten Touareg Generation, egal ob 3.2 Benziner, 2.5TDI, 3.0TDI oder besonders beim 5.0 TDI wollen die meisten Händler doch gar nicht mehr an privat verkaufen bzw. wenn dann nur im Kundenauftrag. Jeder Autohändler weiß doch, auch wenn er an dem Wagen z.B. 1500.- EUR verdienen würde, stehen ihm beim Verkauf eines Touareg I an einer Privat Person anschließend mind. 3000.- EUR oder auch mehr für Schäden gegenüber. Solche Geschäfte macht niemand gerne.

    da kann ich dir nur zustimmen.

    Moin,

    Einfach folgende Punkte beachten:

    • Kaufvertrag ist zustande gekommen - hoffentlich schriftlich.
    • Einseitige Handelskauf = Zwischen 2 Parteien und die Aufteilung ist wie folgt. 1. Gewerbe + 2. Privatmann. Geltende Gesetzeslage = BGB
    • Wichtig: In dem Fall (2) gilt s nur, wenn das Auto nicht unter folgende Klausel verkauft wurde: "Verkauf im Kundenauftrag" Hiermit ist der Händler nur Bote und es gelten nicht die gesetzlichen Bestimmungen für einen Einseitige Handelskauf, da es sich in dem besondere Fall um einen "Bürgerlichen Kauf" handelt = Verkauf unter privatleute = Gewährleistung wird in dem Fall höchstwahrscheinlich ausgeschlossen sein.
    • Falls 3 nicht zutrifft: Händler unverzüglich über der entstandenen Mangel informieren.
    • Bei Diskussionen einen Angemessene Nachfrist zur Nachbesserung setzen wie z.B. 2 oder 3 Wochen.
    • Nur wenn 5 erfolglos, kann Schadensersatz und Leistung oder Schadensersatz statt Leistung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag eingefordert werden.

    Du hast - wenn Fall 3 nicht zutrifft - 12 Monate Gewährleistung: Dies bedeutet aber für dich, dass nach 6 Monate ein Beweisumkehrlast stattfindet.
    Was bedeutet es? Innerhalb der erste 6 Monaten geht man davon aus, dass der Sache bei Kauf defekt war, also platt gesagt: Der Händler muss nachweisen, dass es heile war und das du es kaputt gemacht hast.
    Nach 6 Monaten muss du nachweisen, dass es bei Kauf defekt war.


    Du, mach dir keine Sorgen. Die Jungs werden es beheben. In dem Fall ist es definitiv egal ob es nach 3 oder 4 Wochen vorgefallen ist. Es wäre aber nicht egal, wenn dir grob Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Bsp. Du bist mit dem Auto bewusst gegen einen Baum gefahren und möchte es jetzt als aufetauchte Mangel deklarieren, um es dann auf deren Kosten reparieren zu lassen.

    Es könnte sein, dass die versuchen, dir die Kosten aufzudrucken, aber die werden schnell merken, dass du dich mittlerweile auskennst, und es danach sofort lassen.
    Du darfst aber nicht zu einer anderen Werkstatt fahren, und es dort auf deren Kosten reparieren lassen. Das wird für dich bedeuten, dass du auf die Kosten sitzen bleiben werden, da du deine Händler keine Möglichkeit gegeben hast, nachzubessern.

    Viele Grüße,
    Christo

    Habe letztes Jahr meine Klima neu Auffüllen müssen, da eine Leitung angerissen war. Es war das allererste Mal, dass ich die Klimaanlage in irgendein Art und Weise angefasst haben, und das seit (letztes jahr) 180.000km. Jetzt mittlerweile knapp 200Tkm. Für mich, einfach der Logikhalber, verstehe ich nicht, wieso normale PKW Klimaamlagen gewartet werden müssen. Ich habe auch noch nie meine Kompressorkühlschrank zu Hause gewartet. Ich sehe es, imho, ebenfalls als geldmacherei.

    LG
    Christo

    Moin liebe Gemeinde,

    ich wurde gerne wissen, ob die Heckstoßstangen der 7LA und 7L6 Modelle Baugleich sind (Kein R-Line).

    Grund: Ich werde im Nächst eine Reserveradhalterung bei mir am Heck verbauen und hierfür brauche ich noch eine passende Heckstoßstange. Kofferraumklappe, Ersatzradträger, Abdeckung und Stellmotoren liegen schon alle im Keller...ich habe soeben ein sehr günstiges Angebot für eine Heckstoßstange für Fahrzeuge mit Ersatzrad am Heck im Netz gefunden, der einzige Crux an der Sache ist, dass es eine Stoßstange für ein 7L6 Modell ist.

    Kann ich meine einfach abnehmen, und das Andere verbauen?

    Ich freue mich auf eure Hilfe.

    Viele Grüße,
    Christo

    Moin,

    ich wohne ebenfalls in Minden, lassen aber seid 4 Jahren alle Sachen in Hessisch Oldendorf bei Autohaus Söffker machen. Es ist ein wenig weiter als Glinicke, aber kann ich nur empfehlen.
    Habe mich damals bewusst gegen Glinicke entschieden, warum… A: Die Terminvergaben waren schlimmer als beim Arzt. B: Auf Sondersachen hat man sich nicht eingelassen. C: Es wurde nur Tauschvorschläge anstatt Reparaturvorschläge unterbreitet.

    Ich kenne viele Leute die mit Glinicke zufrieden sind, aber die fahren alle Audi oder VW PKWs.

    Melde dich bei Maik Völkening (Junior Chef) von Autohaus Söffker und bestelle ihm schöne Grüße von mir. Mein Dicken steht auch gerade wieder bei den auf der Hebebühne 😊 Aber nur Inspektion.

    Toi toi toi.

    Viele Grüße,
    Christo