Beiträge von efpe2000

    Hallo Ulli,

    nein, der Wassereintritt ist selbstverständlich nicht beseitigt durch die Kaufpreisminderung.
    Ich bin über diese Frage aber sehr erstaunt.
    Es geht nicht darum, sich hier finanziell zu bereichern, sondern primär um die Tatsache, dass bei einem Weiterverkauf des Fahrzeuges die potentielle Gefahr besteht, dass der vermeintliche Käufer um diesen Mangel weiß und den Kaufpreis des Autos entsprechend nach unten korrigiert haben möchte.
    Für diesen evtl. Fall habe ich das Geld bereits in der Tasche.
    Ansonsten sehe ich das als Schadenersatz für die vielen Stunden, die ich wegen dieser und anderer Werkstattbesuche geopfert habe und die mir keiner bezahlt, da ich Unternehmer bin.

    Mit Deiner Argumentation stellst Du auch diejenigen in Frage, die, um mal beim Thema Reise zu bleiben, bis zu 100% bei einer getätigten Reise zurück bekommen, weil z. B. die Unterbringung nicht in dem gebuchtem, sondern in einem anderem, unterklassigem Hotel, welches nicht der gebuchten Kategorie entsprach, erfolgte.
    Was haben denn diese Leute Deiner Meinung nach davon, wenn der komplette Reisepreis erstattet wird? Würde die Reise dadurch im Nachhinein besser? Werden die investierten Urlaubstage vom Arbeitgeber wieder gutgeschrieben? Wird ein Mensch wieder lebendig, wenn die Famile aufgrund eines Unfalls Schmerzensgeld bekommt? Die Antwort ist jedes mal Nein, und trotzdem steht einem die Minderung oder Schmerzensgeld zu, und, ob Du es glaubst oder nicht, jeder macht davon Gebrauch, wenn die Möglichkeit da ist (also auch Du).

    Der Händler hat keine Berufung eingelegt- das hat keinen Sinn.
    Es müsste, wenn die Berufung zugelassen werden würde, wieder ein Gutachten erstellt werden. Das dieses Gutachten dann ein anderes Ergebnis hervorbringen würde, halte ich für ausgeschlossen.

    Und zum Thema Zeit. Welche Zeit?
    Man nehme einen Anwalt, lässt diesen durch die RSV bezahlen, bespricht die Vorgehenweise und fertig.
    Insgesamt habe ich netto ca. 3 Stunden an Telefonaten in 1,5 Jahren mit dem Anwalt investiert.
    Das kann man ja wohl kaum mit der vielen Zeit vergleichen, die man mit der Werkstatt zu tun hatte, oder?

    Aber ich habe auch keine Lust, mich hier zu rechtfertigen.
    Ich wollte lediglich einen Statusbericht abliefern, nicht mehr und auch nicht weniger.

    Außerdem verstehe ich auch nicht, dass die Händler bzw. dieses Auto hier so verteidigt wird.
    Bei dem kleinstem Defekt beim Fernseher, Handy, Spiellkonsole etc. steht jeder bei Media-Markt & Co. auf der Matte und legt ein Riesenszenario hin, da ja das liebste Spielzeug nicht mehr funktioniert.
    Aber bei einem wirklichem Problem (ein Wassereinbruch ist für mich ein Problem), gibt man sich mit Kompromissen zufrieden.
    Man stelle sich mal vor, ein Handy kommt repariert zurück mit einem Klebeband drum herum, damit der Riss nicht mehr zu sehen ist und auch kein Wasser eindringen kann.
    So ähnlich ging es mir vorher bei den gescheiterten Reparaturversuchen bei meinem Händler.

    Apropos Händler und Kulanz: Es gibt auch andere VW-Händler, die kulant sind.

    So, mein Account kann nun gelöscht werden...

    Grüße
    efpe2000

    Hallo zusammen.
    Nach langer Zeit melde ich mich mal wieder zu Wort.

    Vorab @darkdiver
    Ich beziehe mich auf Deinen Beitrag #87.
    Mir ist laut Forumsregeln nicht bekannt, dass der erste Beitrag, den ich ins Forum stelle, einer gewissen Regel unterworfen ist. Sollte ich mich täuschen, kannst Du mich ja gerne eines Besseren belehren.

    Zu allen anderen, die mir hier in der Zwischenzeit vorgeworfen habe, ich hätte nichts Besseres zu tun, als mich mit so einer "Lappalie" herumzuschlagen, möchte ich gerne berichten, was sich denn so alles in den letzten 1,5 Jahren zugetragen hat.
    1. Gerichtsverhandlung hat stattgefunden, in der der Händler (nach 4 erfolglosen Versuchen, den Wassereinfall zwecks neuer Dichtungen zu stoppen) behauptet hat, es gäbe dafür (auf einmal) eine Lösung, die höchstens 150 Euro kostet.
    2. Richter gab mir 2 Wochen Zeit, das Gegenteil nachzuweisen oder mich mit ca. 500 Euro an Kaufpreisminderung zufrieden zu geben
    3. Brief an VW geschrieben mit der Frage, was das für eine Lösung wäre, die der Händler vorschlägt?
    4. Antwort von VW erhalten, dass es für dieses Problem keine Lösung gibt.
    5. Richter die Antwort von VW weitergeleitet
    6. Richter rät mir "Nehme 800 Euro oder beauftrage einen Gutachter"
    7. Habe Gutachter beauftragt. Dieser stellte (nach 9 Monaten Wartezeit) fest, dass es sich um einen eindeutigen Mangel handelt. Ein Mangel auch deshalb, weil bei keinem anderem vergleichbaren Fahrzeug (SUV) der Konkurrenzmarken (BMW, AUDI, Mercedes und Porsche) auch nur annähernd Wasser unter einer Regenflutanlage eindringt (beim Touareg leider schon).
    8. Heute kam das Urteil- Gericht verurteilt Händler zu 3% Kaufpreisminderung zzgl. Zinsen.

    So, jeder von euch kann sich sicherlich ausrechnen, wie viel Geld es fallorientiert vom Händler zurück gibt, wenn man innerhalb der Gewährleistungspflicht diesen Mangel deutlich angezeigt hat und zusätzlich über das Akzenzeichen des von mir erstrittenen Urteils verfügt. Betroffen sind zumindest und offensichtlich alle Fahrzeuge mit Baujahr Mitte bis Ende 2005.

    In diesem Sinne.
    Grüße, efpe2000

    Hallo und Aufruf an alle!

    Nach 3!! gescheiterten Versuchen, das Problem mit den Wassereinbrüchen durch meine "Fachwerkstatt" zu beseitigen, hatte ich wirklich die Faxen dicke und habe gegen meinen Autolieferanten geklagt.

    Vor Gericht (es ging um eine Kaufpreisminderung) behauptete der Rechtsanwalt der Gegenseite doch tatsächlich, es gäbe nun eine Lösung dieses Problems und es würde der Werkstatt nicht mehr als 200 Euronen kosten, diesen Mangel an meinen "Dicken" zu beseitigen.

    Diese Aussagen sind erstunken und erlogen!
    Es gibt definitiv keine Lösung, da VW das Auto nun mal so gebaut hat.
    Deswegen wurden einige von euch, und auch aus meinem Bekanntenkreis, wieder nach Hause geschickt mit der Aussage, "...das ist Bauart bedingt."
    Kommt euch diese Aussage bekannt vor?

    Ich appeliere an alle, die sich genau so verschaukelt fühlen wie ich, mir offizielle Informationen zukommen zu lassen, mit denen sich beweisen lässt, dass VW bis dato noch keine Lösung hat.
    Das könnten z. B. Schreiben sein, in denen die Werkstatt offiziell die Kapitulation erklärt, etc etc. Also alles, woraus sich ableiten lässt, dass es nichts an Lösungen gibt.
    Ich habe 14 Tage Zeit, Beweise vorzulegen, dass meine Werkstatt lügt, dann gibt es auch eine entsprechende Kaufpreisminderung (ca. 3% vom Brutto-VK).
    Das ist jedenfalls die Aussage des Gerichts.

    Alle, die momentan keine Probleme mit dem Wassereinbruch haben, sei gesagt, das ist purer Zufall. Genau so gut könnt ihr es auch mit Kaugummi versuchen.

    Jeder/Jedem, der mir etwas Nützliches zumailen kann, wird von mir im Falle eines Erfolges das Aktenzeichen erhalten, auf welches man sich dann bei einer eigenen Klage berufen kann. Das macht die Sache gegen eure Werkstatt um einiges leichter:-)

    Danke und Grüße
    efpe2000