Beiträge von Motocar

    Das finde ich aber interessant! Die EU-Vorschrift in der Hinsicht sieht aber anders aus, nach der müssen alle Fahrzeuge, die ab 1.11.14 zugelassen sind, solche RDKS haben, die dauerhaft funktionieren und daher gilt das ganze auch für Winterreifen bzw. Fremdbereifung.

    MfG

    Hannes

    Das ist Völliger Quatsch. Entscheidend ist die Typgenehmigung nach Ziffer 6 im Fahrzeugschein. Erst ein Datum nach 1. November 2012 verpflichtet zur Ausrüstung mit Reifendrucksensoren.

    Gruß