Beiträge von Tilo

    Noch zum Spritverbrauch:

    Ich komme bei einer Jahresfahrleistung von ca.20000km auf um die 4000€ Spritkosten.
    Ein nicht zu vernachlässigender Posten, mit einer Tankfüllung von 100l kommt man mal eben nur auf knapp 600km. Da tränen dann die Augen wenn man an der Tanke fürs Volltanken mal eben 120€ rüberreichen muss, was mal 240DM waren... :eek:

    Ganz einfach:
    Du kannst als Nichtvereinsmitglied keine Bildschen bzw. keinen Htmlcode der so ein Bildschen von irgendwo herholt in Deine Textunterschrift reinpappen. :zwinker:
    Der Spritmonitor liefert die Info nur als Grafik.


    VG
    Tilo

    Morgens,
    Ganz ehrlich? Finger weg...

    Ich kenne KEINEN V6 Besitzer der nicht erhebliche Macken am T hatte. Und je älter desto mehr.

    Meiner ist Baujahr 2005 und hat noch reichlich davon gehabt, deren Kosten gottseidank durch die Garantie abgefangen wurden:

    - undichte Frontscheibe
    - Steuerkettenproblem (V6 Standardkonstruktionsfehler!!!) dazu muss der Motor samt Getriebe raus, Kosten auf Kulanz (ca. 1800€)
    - Elektrikproblem in der Lenkungsentrieglung, da keine Einzelteile der Steuerung gewechselt werden nur das komplette Lenksystem (ca. 1200€)

    bei anderen T-Fahrern:
    - ständige Probleme mit der Luftfederung
    - Motorsensoren-Probleme
    - ausgeleiertes Kardangelenk!!!

    Bei 63000km müssten die Bremsen bereits gemacht sein bzw. sie sind dann bald fällig , ein nicht unerheblicher Posten. Ich würde mir mal die Reparaturliste zu diesem Wagen ausdrucken lassen, da hat man schon Anhaltspunkte was die Karre auf dem Buckel hat.

    Mit den Ts der ersten Baujahre hat VW nämlich die Methode: "Der Kunde testet für uns" fürs "Premiumsegment" etabliert und perfektioniert... :zorn:

    Zu beachten ist auch, das freie Werkstätten/Boschdienste grundsätzlich die Finger vom T lassen, da sie für ihre Diagnosesysteme kaum die T Software kaufen.

    Falls Du den Wagen kaufst würde ich aushandeln, dass Du einen kostenlosen Mietwagen bekommst falls der T "widererwarten" in die Werkstatt muss, so bist Du wenigstens mobil und Freunde&Kollegen lernen mit der Zeit die gesamte Modelpalette von VW kennen. :zwinker:

    Ansonsten:
    Verbrauch: um die 14-15l bei sehr defensiver Fahrweise, nach oben hin offen
    Garantieverlängerung je nach Baujahr: 550-600€

    Viel Glück
    Tilo


    Problem wieder genauso wie vor 5 Tagen.
    Der Meister, der mit war, vermutet auch Steuergerät Lenkrad, d.h. Lenkradsperre.

    Hallo Thommes,
    meinen T habe ich gerade geholt. Die Diagnose war die gleiche, bei mir wurde die komplette Lenkung gewechselt. Drücke Dir die Daumen, dass Sie das Problem eingrenzen können. Wie gesagt, bei mir hat erst der Fahrzeugelektriker die höchstwahrscheinliche Ursache gefunden, nachdem er sich Schritt für Schritt durch die Steuergeräte "gehackt" hat.

    VG
    Tilo

    Da ich bisher noch nix bekommen habe (klopf auf Holz) wüsste ich gerne wann sowas "verjährt"?:denker:

    Morgens Ben,
    da haben die Männlein in Grün wahrscheinlich nur dicke Backen gemacht:
    die Ordnungswidrigkeit verjährt nach 3 Monaten, solange kein Bussgeldbescheid oder Anhörungsbogen kommt, danach 6 Monate.

    VG
    Tilo

    Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren!



    Hi Dirk,
    tja das ist so nicht richtig!

    Zitat

    STVO §2(4): Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.


    Und Radwege sind nur dann benutzungspflichtige Radwege wenn 3 Arten von Schildern davor stehen, ansonsten darf man sie benutzen muss aber nicht...

    Zwei nebeneinander fahrende Radfahrer auf einer leeren Landstrasse sind keine Verkehrsbehinderung und da Du sie normal überholen kannst hindern sie Dich nicht am Fortkommen. Das Du hupst ist doch richtig nett...:D

    VG
    Tilo


    Darf man sowas platt machen? :confused:

    Hi Ati,
    bevor man dem Beifahrer ein Zeichen fürs Türöffnen :wand: gibt muss man vorher wissen was für ein Fahrradweg neben der Strasse verläuft, es gibt benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege. Bei nicht benutzungspflichtigen steht kein Schild davor sondern meist ist nur ein Fahrradsymbol aufgemalt.


    VG
    Tilo

    Hallo Thomas,

    ich kann Dich verstehen mein T ist gerade vom Abschlepper geholt worden.
    Gleiche Symptome: Keyless Zugang funktionierte, Verbraucher wie Radio und MFD gehen an, nur kein Mucks beim Drehen des Schlüssels bzw. beim Druck auf den Startknopf. Bei mir war es heute das zweite Mal...
    Soviel zum Thema Zuverlässigkeit:zorn:


    Fehlerspeicher auslesen geht nicht, wenn keine Zündung kommt:denker:
    Also hat der freundliche Servicetechniker seinen Meister angerufen, der mehr Ahnung hatte, und siehe da. Stromkreis von der Batterie unterbrechen und wieder anklemmen. sog. Flashen und schon kommt die Zündung und das Starten wieder und alles war wieder gut. Lt. Felerspeicher ein sporadischer Fehler:zorn:

    Im Gegensatz zum ersten Mal kam heute der Fahrzeugelektriker mit und der hat den Fehlerspeicher ausgelesen, nachdem er sich vorher Zugang zum System verschafft hat. Nur mit dem Anstecken des Diagnosegeräts ist kein Zugang möglich, wenn nebenbei das Bremspedal gedrückt wird kommt man ins System. Bei mir war nichts im Fehlerspeicher, anscheinend hat das Lenkradsteuergerät eine Macke.
    Batterie abklemmen bringt insforen nichts, als dass etliche andere Meldungen im Speicher stehen, aber die Ursache trotzdem nicht klar ist.
    Na mal sehen ob das Problem jetzt beseitigt wird...

    VG
    Tilo

    Leider total unscharf...ist da beim Verkleinern was schief gegangen?
    Wie HDR sieht es leider auch nicht aus :o

    Von den organischen Farben und von den Übergangsschatten her ist das schon HDR.
    Wirkt nur nicht...

    Die Unschärfe ist auch einfach zu erklären, er versucht genau nach HDR Definition Aufnahmen mit unterschiedlichen Belichtungen zu machen, nur sind bewegte Bäume der optische Tod für HDRs. Ansonsten ist ein bombenfestes Stativ, Fernauslöser und Belichtungsreihe Voraussetzung ODER Fotos im RAW-Format bei denen man den Dynamik-Spielraum der nachträglichen Belichtungsstufen schön nutzen kann.

    @ lesnis
    Versuche es mal mit Nachaufnahmen, die Belichtungszeiten sind relativ lang und Du kannst besser mit der Belichtung spielen. So bekommst Du Fotos mit schönem Kontrastumfang...

    VG
    Tilo

    Hallo Frank
    ich habe ein Display für 69 € gefunden, ich denke auch, mehr als kaputt machen kann ich nicht. Schaun mehr mal

    Ben

    Hallo Ben,
    an Deiner Stelle würde ich erst einmal versuchen den MDA zu öffnen um ans Display zu kommen bzw. ob Du es überhaupt schaffen würdest ein neues Display einzubauen.

    Ist in sofern auch sinnvoll gegebenenfalls Typen- bzw. Bauteilnummern/bezeichnungen vom Display selber zu ermitteln, damit man auch das richtig Display kauft.

    VG
    Tilo


    mal ein anderes beispiel:

    wenn das steak roh ist, was dann?


    Wenns roh ist kann man ja noch etwas retten, meist geht es ja um den schmalen Grat medium oder Schuhsohle... :D

    [OT]
    In Autohausmanier würde es so laufen:
    3 Typen mit Fleischthermometer würden das Stück checken, sagen der Teller muss für 2 Tage in die Küche um zu sehen ob der Zustand sich ändert und gleichzeitig wird in Verhandlung mit dem Großmarkt getreten, was zu tun ist... :zwinker:
    [/OT]


    wenn das werk kein ok gibt werden sich die meisten Händler SEHR schwer tun, wahrscheinlich gar nicht wandeln, denn der finanz. Ausgleich den der Händler bekommt ist relativ hoch......:denker:

    Wie gesagt im Falle der Sachmängelhaftung/Gewährleistung ist der Vertragspartner das jeweilige Autohaus und nicht WOB. Wenn dieser nicht in der Lage ist eine mängelfreie Sache zu liefern hat er das Problem! Entweder er bessert nach, so dass die Sache mängelfrei ist, dazu gehört auch die Möglichkeit dem Kunden eine anderes Auto zu geben. Wie der Verkäufer das hinbekommt bzw. ob&wie WOB da mitspielt ist irrelevant. Es geht im Endeffekt darum: Vertrag erfüllt oder nicht, ansonsten kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.

    Mal als Beispiel:
    Wenn ein Autohaus 7 Monate nach dem Kauf pleite geht, hat der Käufer KEINEN Anspruch auf Gewährleistung mehr, da kann er dann nur noch auf die Kullanz des Herstellers hoffen, sofern er die Garantiebedingungen eingehalten hat.

    VG
    Tilo


    Besteht jetzt schon das Recht auf Wandlung, oder muss ich einen weiteren Reparaturversuch akzeptieren? Könnte es dann zu Beweislastumkehr kommen, wenn das Problem nach Mitte Oktober (> 6 Monate) wieder auftaucht?

    Du solltest dem Verkäufer noch einen Versuch der Mängelbeseitigung zugestehen. Bestand der Mangel schon vorher und tritt nach den 6 Monaten immer noch auf, hat die Beweislastumkehr keine Bedeutung.

    Geht die Nachbesserung daneben oder bietet der Verkäufer Dir keine neue Maschine als Nachbesserung an hast Du die Option vom Kauf zurück zu treten bzw. den Kaufpreis zu mindern.

    VG
    Tilo

    Das ist sicher der Extremfall...ich kann mich auch nicht so in die Thematik reindenken, weil ich und auch meine Firma schon einige Autos bei dem Händler gekauft haben...da wird bei Reparaturen sicherlich nicht lange nachgefragt...

    Nein das ist kein Extremfall. Zugegeben bei Autos kommt es seltener vor, aber z.B. bei Consumerelektronik ist das bei Elektromärkte Usus.

    wichtig ist auch dass der hersteller zusagen muss, so dass der händler sein geld (zuzahlung) bekommt

    Um es mal bösartig auszudrücken: Das ist nicht Sache des Kunden! Auf dem Kaufvertrag steht der jeweilige Händler und es ist kein Kommissionsverkauf für VW.

    Üblicherweise holt sich der Händler die Zusage, aber selbst wenn VW diese nicht gibt ist der Händler in der Gewährleistungspflicht!

    Und ich dachte, dass es sich bei diesem Thema um ein deutsches handelt, weil ich den Begriff beim Autokauf bisher nicht kannte...

    Den juristischen Begriff der Wandlung gibt es nur im österreichischen Gewährleistungsrecht und bedeutet nichts anderes als Rückabwicklung des Vertrags.


    Mich würde eine Wandlung aber auch nicht interessieren...ich kaufe ein neues Auto, welches funktionieren sollte...und wenn was nicht funktioniert, wird es repariert...und wenn die Reparatur (oder der Schaden) innerhalb von 2 Jahren auftritt, ist es eine Garantiesache...sprich: ich muss nichts zahlen...

    Sehe ich das zu naiv???

    Jepp... :zwinker:

    Wie es in Ö ist kann ich nicht sagen, aber in D ist es so, dass bei einem Neuwagenkauf der Verkäufer (Nicht der Hersteller!!!) mir gegenüber gesetzlich 2 Jahre zur Gewährleistung verpflichtet ist. Das bedeutet bei Mängeln ist der Verkäufer der Ansprechpartner. Innerhalb der ersten 6 Monate wird üblicherweise davon ausgegangen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorgelegen haben muss. Nach den 6 Monaten ist der Käufer beweispflichtig, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. So kann es zu unschönen Szenen kommen, wenn ein Mangel mal eben nicht kulant abgewickelt wird.
    Konsequenz, wenn man es nicht beweisen kann, da kann es schon mal passieren, dass man bereits nach 1/2 Jahr selber zahlen muss.


    Zusätzlich gibt es die Garantie, das sind freiwillige und frei gestaltbare Leistungen meist des Herstellers.

    VG
    Tilo

    Hallo Thanandon,
    wenn es um Wandlung geht, dürfte es nur für unseren österreichischen Freunde interessant werden, das deutsche Recht kennt diesen Begriff nicht! :zwinker:

    Die Käuferrechte ergeben sich nach §437 BGB. Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache

    1. die Nacherfüllung verlangen
    2. vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
    3. sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    Nacherfüllung kann in der Nachbesserung oder der Lieferung einer mängelfreien Sache bestehen. Die Lieferung kann der Verkäufer aber je nach Verhältnis Mangel <->Nacherfüllung ausschliessen.

    Das sind die gesetzlichen Eckdaten nach dem BGB. Darüber hinaus sollte man noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten kennen, damit man im Glauben an die 2 Jahre Garantie nicht böse erwacht.

    VG
    Tilo

    Hallo Jörg,
    so viel gibt es eigentlich nicht, was am T vibrieren kann, angefangen bei Unwucht der Reifen/Felgen, defekte Radlager, Verteilergetriebe und defekte Kardanwelle.
    Versierte nicht diagnosecomputerversaute Mechaniker sollten das Problem eingrenzen können!!!

    An Deiner Stelle würde ich darauf bestehen, dass in einem für Dich zumutbaren Rahmen eine schnellstmögliche Fehlerbeseitigung erfolgt, ansonsten würde ich bei einem Neuwagen auf Tausch bzw. Rückabwicklung bestehen.

    Wie gesagt kein Kunde muss sich diese Praxis gefallen lassen!

    Viel Glück
    Tilo