Hallo Katja,
falls die Mängel durch die Reparaturen beseitigt sind, besteht wohl kein Recht auf Rückabwicklung.Die Angelegenheit mit dem "roten" Scheinwerfer und den Rückständen auf dem Filtergehäuse verstehe ich nicht.
Besteht da ein Zusammenhang?
Gruß
Ich weiß nicht ob es einen Zusammenhang hier gibt, vielleicht mit dem Kraftstoffilter....aber mit dem Xenonlicht nicht...... aber wir müssen wieder in die Werkstatt...und jetzt sollen wir bezahlen. Darum geht es mir.....Also meinst du wenn alles in Ordnung gebracht wurde, dann können wir das Auto nicht zurückgeben.......