Hallo Leute,
ich habe das Schreiben auch das zweite mal bekommen.
Da ich gegen VW damals geklagt habe und es bald in die 2.Instanz geht
(Leider habe ich die 1.Instanz verloren, Grund: Das Auto gehörte damals 2020 gar nicht mir,
sondern noch der VW Bank). Mittlerweile bin ich aber der Besitzer.
Ich war beim Gerichtstermin anwesend und warum frage ich mich heute
noch. Die einzige Frage vom Richter war, warum ich so ein umweltschädigendes Auto fahre ?
Naja, war für`n A....ch, für mich kommt das neue Schreiben wie bestellt.
Jedenfalls habe ich beim 1. mal kein Update machen lassen.
Jetzt beim 2. Schreiben, wurde mir vom RA dringend
geraten dies wieder nicht zu tun.
Dieses Update soll die Schadsoftware mal wieder überspielen.
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Das VG Schleswig hat – wie zuvor der EuGH – bestätigt, dass die Nutzung von Thermofenstern als Abschalteinrichtung unzulässig ist. Die entsprechenden Freigabebescheide für VW-Software-Updates des Kraftfahrt-Bundesamts sind rechtswidrig. Das bedeutet auch: VW droht ein millionenfacher Rückruf.
Die Nutzung von Thermofenstern, die bei einer Außentemperatur von bis zu 10 Grad die Abgasreinigung größtenteils deaktivieren, ist unzulässig. Die Hersteller können sich nicht darauf berufen, dass dies technisch notwendig sei, um Motorschäden zu verhindern, wenn es dafür auch andere technische Maßnahmen gibt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig festgestellt (Urt. v. 20.02.22, Az. 3 A 113/18)
Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Freigabebescheide
Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA hat im Zuge des Dieselskandals von 2015 den Autohersteller VW verpflichtet, die Abschalteinrichtung zu entfernen, die den Schadstoffausstoß nur bei Prüfungen unter die gesetzlichen Grenzen reduzierte. Betroffen war damals zunächst der EA 189-Motor, erst später zeigte sich das Ausmaß des Diesel-Skandals. Zur Umsetzung dieser Pflicht wurde ein Software-Update auf die betroffenen Fahrzeuge aufgespielt, das in einem Zuge das neue Thermofenster eingebaut oder, sofern es bereits eingebaut war, nicht deaktiviert hat. Für das streitgegenständliche Thermofenster erteilte es allerdings einen Freigabebescheid, der die Abschalteinrichtung als zulässig einstuft.
Die Deutsche Umwelthilfe griff diese Freigabebescheide an und forderte vom KBA, eine Entfernungsanordnung an VW zu erlassen, sodass die Thermofenster ausgebaut werden. Das Verfahren wurde aufgrund der fraglichen Klagebefugnis der DUH zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der der DUH ein Klagerecht zubilligte. Zudem musste der EuGH im Wege der Vorlagefrage über die Auslegung der europäischen Ausnahmevorschriften entscheiden, die in Einzelfällen die Nutzung einer Abschalteinrichtung erlauben.
VG Schleswig: Abschalteinrichtung illegal
Das VG Schleswig folgte in seinem Urteil der Argumentation der Umweltschützer. Die in diesem Verfahren verwendete Abschalteinrichtung sei nicht notwendig, um Beschädigungen am Motor zu verhindern. Die von VW im Prozess genannten Extremszenarien seien keine plötzlich auftretende Schäden im Sinne der europäischen Vorgaben. Eine Ausweitung der vorgetragenen möglichen Schäden auf andere Fahrzeugteile sei ebenso unzulässig, da der EuGH unter dem Begriff des Motors ausschließlich die Kraftmaschine erfasse. Die Kammer ordnete daher gegenüber dem KBA an, dass es gegen die unzulässigen Abschalteinrichtungen vorgehen müsse.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das VG ließ in diesem Verfahren sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Für den Fall, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird, drohen Rückruf und Nachrüstung von – laut DUH-Angaben – bis zu 10 Millionen Fahrzeugen. Die DUH hat nach eigener Aussage bereits 118 weitere Klagen gegen Freigabebescheide für verschiedene Fahrzeughersteller eingereicht.
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Gruß
Peter