etwas off-topic, aber beachtenswert:
Der Einsatz von Dashcams zur "Beweissicherung" ist bestenfalls problematisch und kann sehr unangenehme Folgen haben. In aller Regel ist die Weitergabe der Aufnahmen - auch an die Strafverfolgungsbehörden (!) - datenschutzrechtlich nicht zulässig und damit ein Bußgeldtatbestand - -> Klick !. Hintergrund der dort zitierten Entscheidung des VG Ansbach war ein Bußgeldverfahren gegen einen Rechtsanwalt, der Bilder seiner Dashcam an die Polizei übergeben hatte, um damit einen Verkehrsunfall aufzuklären und prompt ein Bußgeld kassierte. ... Nur wegen eines Formfehlers der Behörde musste der Kollege das Bußgeld nicht bezahlen, das VG hat aber die Rechtsauffassung des Bayrischen Landesamtes für Datenschutz ausdrücklich bestätigt.
Ende der Vorlesung
CU
Götz