• Nur kurz eine Frage, insb. an Dietmar und Frank:

    Habt Ihr zufällig die genauen Garantiebestimmungen für US-Ts vorliegen? Ich weiß, dass es dort 4, bzw 5 Jahre Garantie auf den T gibt.
    Meine Frage geht dahin, ob das eine weltweite Garantie ist oder ob Ihr zumindest irgendwo das "Kleingedruckte" habt, das ich dann durcharbeiten könnte.


    Besten Dank im Voraus!

  • Es steht im ‚Booklet 1.2’ Touareg US Warranty.

    Ich zitiere:

    Zitat


    Warranty period:
    The New Vehicle Warranty is 4 years or 50.000 miles, whichever occurs first

    Where to go for warranty service
    This warranty will be honored by any authorized Volkswagen dealer in the United States, including its territories, and Canada.

    If your Volkswagen is brought to an authorized VW dealer outside the United States, including its territories, or Canada, this warranty does not apply.

    Defects in material or workmanship will be corrected under the terms and of the warranty of new Volkswagen vehicles in effect in that country.

    Dein US- Touareg hat also in Deutschland die gleiche Garantie/Gewährleistung wie ein deutscher Touareg.

    Gruß,

    Frank



  • Nicht ganz!
    Die Rückabwicklung dürfte ein klein wenig problematischer werden.?

    Gruß

  • Ich würde das so interpretieren, dass dann die "landesübliche" VW-Garantie wirksam wird. Dürfte daher etwas schlechter aussehen.

    Aber ein Mail an VW könnte diese Frage relativ rasch und eindeutig klären..... nur so als Anregung. :zwinker:

  • ‚this warranty’ bezieht sich auf die zu Anfang zitierte Garantie, wie sie in den USA und Kanada gilt, nämlich 4 Jahre oder 50.000 Meilen. Diese Garantie findet außerhalb der USA und Kanada keine Anwendung, dort gilt dann, wie Christian ganz richtig schreibt, die dort übliche Garantie für gleichwertige Neufahrzeuge.

    Gruß,

    Frank

  • Ich würde das so interpretieren, dass dann die "landesübliche" VW-Garantie wirksam wird. Dürfte daher etwas schlechter aussehen.

    Aber ein Mail an VW könnte diese Frage relativ rasch und eindeutig klären..... nur so als Anregung. :zwinker:




    Guter Hinweis.
    Ich würde das auch im Einzelfall mit VW abklären.
    Auf meine Anfrag bzgl. der Garantieleistung bei Import aus den USA kam die klare Aussage:
    Wie gewähren Leistungen entsprechend der in Deutschland gültigen Gesetze und Vereinbarungen.

    Gruß

    Hannes

  • Auf meine Anfrag bzgl. der Garantieleistung bei Import aus den USA kam die klare Aussage:
    Wie gewähren Leistungen entsprechend der in Deutschland gültigen Gesetze und Vereinbarungen.


    ...aber genau das sagen ja die von mir zitierten Garantiebestimmungen und die Interpretation von Christian aus, wenn das sogar VW bestätigt hat, gibt es ja eigentlich nichts mehr zu Klären.

    Gruß, Frank

  • Frank hat recht - eigentlich ist alles geklärt.

    Aber vielleicht gibt's für "Importmodelle" auch die Möglichkeit, Garantiezeit nachzukaufen. Nur: irgendwie glaube ich nicht daran. VW bzw. ein Händler könnte da relativ leicht die Katze im Sack kaufen.

  • Frank hat recht - eigentlich ist alles geklärt.

    Aber vielleicht gibt's für "Importmodelle" auch die Möglichkeit, Garantiezeit nachzukaufen. Nur: irgendwie glaube ich nicht daran. VW bzw. ein Händler könnte da relativ leicht die Katze im Sack kaufen.

    Die Zusatz oder Ansschlussgarantie, die man hier beim VW Haendler als VW Garantie dazu kaufen kann, wird eigentlich nicht von VW sondern von einer Drtii-Firma gegeben, und ist mehr so eine Art rundum Versicherung. Daher wuerde es ausserhalb der USA auch schwierig sein, seinen Ansprueche geltend zu machen, wenn man hier eine solche "Garantie" kaufen wuerde.