Wandlung

  • Hier ist der Händler nur der Vermittler zwischen VWoA und dem Kunden. VW kaufte mein Fahrzeug regelrecht zurück, und ich hätte entweder Bargeld bekommen können, oder wie ich es gemacht habe, den betrag auf ein Neufahrzeug anrechnen können.



    Ja, die guten lemon laws sind schon eine nette Sache!

    Allerdings hat sich jetzt in Deutschland zumindest die Nutzungsentschädigung erledigt. Was bisher nur juristisch Versierten zum Vorteil gereichte, sollte bald allgemeine Gewissheit sein: Die Nutzungsentschädigung ist europarechtswidrig und wird wohl alsbald vom EuGH kassiert. Dann kann man sich wenigstens das Feilschen um die 0,67% sparen.

  • Ja, die guten lemon laws sind schon eine nette Sache!

    Allerdings hat sich jetzt in Deutschland zumindest die Nutzungsentschädigung erledigt. Was bisher nur juristisch Versierten zum Vorteil gereichte, sollte bald allgemeine Gewissheit sein: Die Nutzungsentschädigung ist europarechtswidrig und wird wohl alsbald vom EuGH kassiert. Dann kann man sich wenigstens das Feilschen um die 0,67% sparen.



    Hallo,
    wieder so eine hirnrissige Entscheidung?
    Wer entscheidet dann über den Zeitwert oder den Grad der Abnutzung für die Benutzung?
    Warum bitte schön, kann einzelvertraglich nicht gelten, was sich bewährt hat?

    Gruß

  • Hallo,
    wieder so eine hirnrissige Entscheidung?
    Wer entscheidet dann über den Zeitwert oder den Grad der Abnutzung für die Benutzung?
    Warum bitte schön, kann einzelvertraglich nicht gelten, was sich bewährt hat?

    Gruß

    ich glaube eher, er meint, dass man dann den vollen Kaufpreis zurückerhält..

    ist doch auch oK, ausser für VW

  • ich glaube eher, er meint, dass man dann den vollen Kaufpreis zurückerhält..

    ist doch auch oK, ausser für VW



    Hallo Burkhard,
    kannst Du Dich erinnern, was das verbraucherfreundliche Straßburger Urteil hinsichtlich der Preisgleichheit der Kosten für Barverfügungen an Geldautomaten im Ausland und im Inland bewirkt hat?
    Hier hat die EU auch nur auf die höheren Preise im Ausland gezielt.
    ..........und das Ergebnis?
    Jetzt alle Preise einheitlich.
    Nur, wo wurden die Preise angehoben?

    Gruß

  • ich glaube eher, er meint, dass man dann den vollen Kaufpreis zurückerhält..

    ist doch auch oK, ausser für VW



    Das ist korrekt. Ist seit einiger Zeit so von Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie 99/44EG vorgesehen, die Deutschland anscheinend nicht richtig umgesetzt hat, da nach h.M. gemäß 439 Abs. 4 in Verbindung mit § 346 Abs. 1 BGB eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.

    Allerdings hat Hannes natürlich mit der Frage Recht, wohin das führt. Sicherlich ist der Gedanke, dass das in irgendeiner Form auf andere Preise umgelegt wird, nicht gerade abwegig.


    Beste Grüße
    Olaf

  • Hi Leute,

    mein letzter Stand ist nun: Wandlung mit 0,5 % akzeptiert; ich gebe den T'reg in aller Kürze zurück, und fahre dann erstmal den alten Golf II/BJ'92 meiner Mutter ... bis auf Weiteres. Was ich mir neu zulege, ist noch offen ... evtl. A 6 Avant TDI ... ??

    Danke für alle Tipps!!! Ihr seid 'ne tolle Runde.

    Bis die Tage,

  • Hi Leute,

    mein letzter Stand ist nun: Wandlung mit 0,5 % akzeptiert; ich gebe den T'reg in aller Kürze zurück, und fahre dann erstmal den alten Golf II/BJ'92 meiner Mutter ... bis auf Weiteres. Was ich mir neu zulege, ist noch offen ... evtl. A 6 Avant TDI ... ??

    Danke für alle Tipps!!! Ihr seid 'ne tolle Runde.

    Bis die Tage,


    Hallo,

    prima dass alles geklappt hat!!

    Tipps zu neuen Wagen sind sicher ein wenig OT, aber in aller Kürze vielleicht:

    Der A6 Avant gefällt mir sehr gut, auch der neue Allroad ist sicher eine Alternative. Hätte mir auch gefallen, ich war nur nach dem ganzen Ärger nicht mehr bereit so viel Geld auf den Tisch zu legen. Deswegen fahre ich nun Passat 4motion und bin sehr zufrieden. Billig ist der zwar auch nicht gerade, aber wenigstens sein Geld wert ;)

  • Hallo,

    also bei hat nun VW auch einer Wandlung zugestimmt (siehe: "Zieht nach rechts" - Beiträge).

    Zusätzlich zu den 0,5% Nutzungsgebühr, soll ich nun auch für einen winzigen Steinschlag (den Carglas für 30 € repariert) ca. 500 € zahlen, für eine optische Aufbereitung (obwohl wirklich im Topzustand übergeben!) 80 € zahlen und jetzt kommt der grösste Witz (!), für ungleichmässig abgefahrene Vorderreifen nochmal 500 € drauf.

    Was meinen die eigentlich warum die Reifen ungleich abgefahren sind und ich eine Wandlung wegen irreparablen Rechtsdrang wollte?!?

    Kann mir jemand sagen, ob die anderen o. g. Mängel nicht automatisch über die Nutzungsgebühr abgegolten ist?

    VW zahlt mir ja auch nicht die im letzten Monat gemachte Inspektionen, oder die nun unbrauchbaren (gerade mal 3000 km gefahrenen) Winterreifen, oder die 3 % höhere Mwst. die jetzt bei einer Neubestellung fällig ist.

    Was sind denn eure Erfahrungen?

  • der Wagen muss in einem altersgemässen Zustand sein.....
    Da es kein Auto ohne Steinschläge gibt, gehört das in gewissem Masse einfach mit dazu.

    Meiner Meinung nach sind aber ungleichmässig abgefahrene Reifen kein Mangel, so lange alle noch ausreichend Profil haben. Der Mangel wäre maximal die verstellte Spur.
    Eine reine optische Aufbereitung ist mit Sicherheit kein Mangel sondern eine verkaufsfördernde Massnahme.... Deine Inspektion gehört zum normalen Wartungszyklus , da wirst du wohl nix von wiederbekommen, genauso wenig können die aber neue Reifen verlangen, solange die alten noch fahrbar sind.

    Normalerweise musst du so gestellt werden, als ob der Kauf nie stattgefunden hat, dazu gehört auch der Ersatz von weiteren gelieferten Leistungen (Reifen ./. Nutzung !!! ).

    Du solltest mal mit deinem Händler "verhandeln", alle diese Punkte will der nämlich erledigt haben, VW ist das garantiert völlig wurscht, der Händler bekommt den Wagen von VW auf den Hof gestellt !

    Lass dich nicht ins Boxhorn jagen bzw. schalte einen Juristen ein, das hilft.........

  • Danke dummytest,

    das Problem mit den Händlern ist folgendes. Ich bin ein ungelieber Direktkunde (Wagen direkt bei Zentrale gekauft und in Wolfsburg abgeholt) und mit denen will ein Händler irgendwie nie was zu tun haben.

    :(




  • Ich denke das ist nicht der Punkt und ich hatte darüber auch schon mit VW diskutiert. Ich möchte und ich habe ein Recht darauf, ein Fahrzeug das nicht ok ist zu wandeln (in 4 Werkstattbesuchen wurde der Fehler nicht gefunden!). Das ist erstmal Fakt und wurde ja auch von VW angeboten und nicht von mir verlangt.

    Jetzt habe ich grade mit meinem Anwalt gesprochen und der hat bestätigt, das ein Steinschlag heute mit der Nutzungsgebühr abgegolten ist und sagt ich könnte es ruhig drauf ankommen lassen.

    Was anscheinend viele nicht vermuten, ist dass ich meinen T-Reg schon sehr gerne weiter gefahren wäre und ich ihn nicht aus heiterem Himmel los werden will...

    Frank

  • ............... und jetzt kommt der grösste Witz (!), für ungleichmässig abgefahrene Vorderreifen nochmal 500 € drauf.

    Was meinen die eigentlich warum die Reifen ungleich abgefahren sind und ich eine Wandlung wegen irreparablen Rechtsdrang wollte?!?

    Unglaublich ......... ein T. wird mit einem Fehler gewandelt, der ungleich abgefahrene Reifen nach sich zieht und dafür will man dann auch noch Geld.
    Schreib doch das mal auf und schicke es an den VW-Vorstand mit der bitte um Klärung.

    LG
    james

  • Danke dummytest,

    das Problem mit den Händlern ist folgendes. Ich bin ein ungelieber Direktkunde (Wagen direkt bei Zentrale gekauft und in Wolfsburg abgeholt) und mit denen will ein Händler irgendwie nie was zu tun haben.

    :(

    Dann gehe dem Streit nicht aus dem Wege.......

    Ich (ebenfalls Direktkunde) habe meinen ersten direkt nach WOB zurückgebracht in die Kundendienstwerkstatt. Lag aber daran, dass mein eingentlicher "Vermittler" mitlerweise insolvent war. Vielleicht ist das eine Lösung für dich.....

    Dort haben die sich im Prinzip gar nicht für den Fahrzeugzustand interessiert, er war aber auch im Prinzip oK , also im Vertragsgemässen Zustand.
    Die VW Leasing hat neuerdings sogar diesen "vertragsgemässen" Zustand bei Rückgabe als Anlage zu den Leasingverträge beigefügt, dort sind auch zulässige "Mängel" aufgeführt.

  • vielleicht hilft dieses ja, ist die Anlage aus meinem Leasing Vertrag

    nicht schön, aber wohl noch lesbar.....
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    vielleicht kann mir mal jemand verraten, warum meine Dateien beim Hochladen immer verkleinert werden (aus 118KB werden 29KB bzw. aus 600X800 werden 436PX600P).
    Das sieht dann nicht mehr gut aus..... :(
    Wahrscheinlich bin ich zu blöd, ´ne Grafik hochzuladen :stern:

  • So ein Beiblatt liegt meinem leasin Vertrag nicht bei.
    Warscheinlich muss ich ihn nach 4 Jahren in einem neuwertigen Zustand zurück geben.:(

  • So ein Beiblatt liegt meinem leasin Vertrag nicht bei.
    Warscheinlich muss ich ihn nach 4 Jahren in einem neuwertigen Zustand zurück geben.:(



    Hallo Burkhard,

    vielen Dank für die Aufstellung. Sie ist m.E. sehr aufschlussreich. Allerdings steht dort auch drin, dass der oben beschriebene Steinschlag zu reparieren ist.

    Thomas




  • Keine Frage Frank!
    Ich kann Deine Gefühle bestätigen.
    Es hat mir schon leid getan den Dicken zurück zu geben.
    Allerdings gibt es in bei solchen Aktionen m.E. keine andere Wahl und vermutlich auch keine doppel Win-Situation?

    Gruß

  • Hallo Burkhard,

    vielen Dank für die Aufstellung. Sie ist m.E. sehr aufschlussreich. Allerdings steht dort auch drin, dass der oben beschriebene Steinschlag zu reparieren ist.

    Thomas

    stimmt...

    ich hatte überlesen, dass der Schaden ja im Glass ist...
    Obwohl... wenn es nicht sicherheitsrelevant ist, dann dürfte die Car Glass Reparatur normalerweise ja ausreichen....

    Es bleibt sicherlich trotz der definierten Liste immer noch einiges an Diskussionsbedarf übrig.

  • So ein Beiblatt liegt meinem leasin Vertrag nicht bei.
    Warscheinlich muss ich ihn nach 4 Jahren in einem neuwertigen Zustand zurück geben.:(


    bei meinem ersten Leasing Vertrag ca. 02/2004, Lieferung 9/2004, gab es diese Liste auch noch nicht, im aktuellen Vertrag ca. 06/2005, Lieferung 12/2005 lag dann diese Liste bei..