Abgasskandal betrifft auch Touareg


  • Ich dachte hier gibt es konstruktive Hilfe und Tipps

    Welche Tipps erwartest Du denn hier?

    Läuft Dein Auto? Ja!
    Droht eine Stilllegung Deines Autos? Nein!
    Wird bald mal ein Softwareupdate fällig? Wahrscheinlich ja!
    Bist Du angepisst, weil Du über den Leisten gezogen wurdest? - Musst Du für Dich selbst entscheiden.


  • Läuft Dein Auto? Ja!
    Droht eine Stilllegung Deines Autos? Nein!
    Wird bald mal ein Softwareupdate fällig? Wahrscheinlich ja!

    Die Frage ist ob das Auto in Spanien überhaupt stillgelegt wird, wenn du kein Update machen lässt. Das ist länderspezifisch, hier in Österreich kenne ich einige die kein Update beim EA189 machen haben lassen, aber da kam bis dato noch nichts von der Zulassungsstelle.

    MfG

    Hannes

    P.S.: Ich kann mich nur wiederholen, dass bei einem Mangel jeder Lieferant zuerst eine Frist zur Behebung erhält und das ist in dem Fall das Softwareupdate.

  • [QUOTE=

    MfG

    Hannes

    P.S.: Ich kann mich nur wiederholen, dass bei einem Mangel jeder Lieferant zuerst eine Frist zur Behebung erhält und das ist in dem Fall das Softwareupdate.[/QUOTE]


    ...Frist zur Behebung bei Mangel = ja. Frist zur Behebung bei arglistiger Täuschung = nein.

    LG aus Berlin, Touareg 7P, V6 TDI, Bj. 2015, weiß

  • Tja, irgendwie komme ich mit der Customercare Hotline auch nicht weiter!
    Nur Standardantworten und sie fühlen sich natürlich nicht zuständig, weil ich den Wagen in Spanien gekauft habe und ich müsse mich dort an meinen Händler wenden, der wäre verantwortlich!
    Rechtlich absolut korrekt, nur ist der leider der Letzte in der Kette, der irgendwelche Informationen von VW bekommt!
    Ich hatte schon 3-4 Wochen vorher die Information aus Deutschland, dass mein Fahrzeug ein Software-Update der Motorsteuerung bekommen soll (23Y3).
    Die Spanier wussten davon zunächst nichts!
    So viel zur Informationspolitik! Es war einfach nicht in deren System was von VW in Deutschland gepflegt wird.
    Ich warte nun auf eine schriftliche Bestätigung, dass es an der Software meines Fahrzeuges keinerlei Beanstandungen gibt, die evt. in den Musterprozessen ab November aufgedeckt werden könnte.
    Das somit das aktuelle Software-Update wie auch evt. noch folgende Updates für mein Fahrzeug in keinerlei Weise mit einer Korrektur, bzw. Rücknahme der speziell für den Prüfstand erstellten Motorprogrammierung, um die ermittelten Abgaswerte positiv zu manipulieren zu tun hat.
    Wenn ich das schriftlich habe, schauen wir mal weiter...
    Aber ich glaube nicht wirklich daran, so etwas zu bekommen, oder was meint ihr ?
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  • ...Frist zur Behebung bei Mangel = ja. Frist zur Behebung bei arglistiger Täuschung = nein.

    Hier der Wortlaut des Rückrufs (Quelle KBA):

    "Im Prüfzyklus NEFZ springt bei diesem Fahrzeugen zum eine eine sogenannte schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die ÜBERWIEGEND im realen Verkehr nicht aktiviert wird, zum anderen sei bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung von Adblue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränkt"

    Ich darf nochmals erinnern, dass die Abgasnorm Euro6 die Abschaltung der Abgassysteme zum Schutz des Motors erlaubt.... damit wäre nun die Frage der Auslegung der Norm zu klären, und mich würde jetzt interessieren, welche arglistige Täuschung da nun vorliegen könnte? Welchen Vorteil hat denn VW durch diese Software gehabt?

    MfG

    Hannes

  • In meinem Schreiben zum geforderten Update steht halt das:
    "... sind Dieselmotoren mit einer Motorsteuergeräte-Software verbaut worden, durch welche die Stickoxidwerte (NOx) im Vergleich zwischen Prüfstandlauf (NEFZ) und realem Fahrbetrieb verschlechtert werden..."

    Und das klingt doch nach Täuschung oder nicht? Wobei ich bei genauem Lesen dieses Passus jetzt nicht ganz verstehe, warum die NOx-Werte durch die Software verschlechtert werden!??

    LG aus Berlin, Touareg 7P, V6 TDI, Bj. 2015, weiß

  • Und das klingt doch nach Täuschung oder nicht? Wobei ich bei genauem Lesen dieses Passus jetzt nicht ganz verstehe, warum die NOx-Werte durch die Software verschlechtert werden!??

    Wie ich unten geschrieben habe, wird die Abgasreinigung unter gewissen Bedingungen nicht aktiviert, das ist prinzipiell erlaubt um den Motor zu schützen. Nun ist aber das KBA der Meinung, dass dieser Passus zu oft angwendet wurde. Von daher werden nun die Abgasreinigungssysteme öfters aktiviert.

    MfG

    Hannes

  • Mein Touareg 3,0 TDI BlueMotion ist jetzt 20 Monate alt, mich würden die Erfahrungen der Touareg-Besitzer interessieren, die schon das Motor Update aufgespielt haben.
    Also nur bei dem o.a. Touareg Typ.
    Hat es Auswirkungen auf Diesel- und AdBlue-Verbrauch ?
    Danke
    Kohlenbissen

  • ...ja, dann vergleich auch mal den möglichen Verkaufserlös Deines jetzt ca. 3 jahre alten Touareg heute, mit dem, den Du erhalten hättest, wenn VW keine Manipulationen begangen hätte.

    LG aus Berlin, Touareg 7P, V6 TDI, Bj. 2015, weiß

  • ...ja, dann vergleich auch mal den möglichen Verkaufserlös Deines jetzt ca. 3 jahre alten Touareg heute, mit dem, den Du erhalten hättest, wenn VW keine Manipulationen begangen hätte.

    Ich haben meinen Touareg knapp vor der Bekanntgabe durch das KBA gekauft (Jahreswagen VW), und die Preise waren damals schon im Keller. Seither hat sich nicht wirklich viel getan, ein ähnlicher Touareg wird im Netz noch immer um das gleiche Geld angeboten, als ich damals bezahlt hatte. Und das obwohl in der Zwischenzeit der neue T3 rausgekommen ist....

    MfG

    Hannes


  • der Touareg III erfüllt die neueste Abgasnorm Euro 6d-TEMP und wäre (wie im Bericht auch erwähnt) selbst von diesen Überlegungen daher nicht betroffen ;).

    Wenn jetzt tatsächlich über Fahrzeuge die die Euro 6c erfüllen gesprochen wird, dann kommt wohl auch bald Euro6d-Temp daran, da ist der Ausstoß ja noch immer in der Praxis viel höher als die Norm am Prüfstand vorschreibt. Langsam aber sicher verstehe ich die Diskussion gar nicht mehr, will man wirklich den Diesel umbringen bzw. damit auch einen Kern der deutschen Wirtschaft? :wand:

    Aus meiner Sicht sind diese Fahrverbote nur PUblicitiy von irgendwelchen weltfremden Umweltorganisationen, sie werden die Luft in den Städten auch nicht verbessern, vor allem treffen die die armen Bürger, die es sich nicht leisten können immer ein neues Auto zu kuafen!

    MfG

    Hannes

  • Erst war mein 7P aus 11/2016 nicht betroffen, jetzt auf einmal doch. Was denn nun :confused:?

    Irgendwie bin ich froh, daß ich ihn nächstes Jahr im November nach Ablauf der Leasingzeit einfach beim Händler hinstelle.

    Schade um das schöne Auto, diese Skandale hat er nicht verdient.

  • Warum hast Du Dir das nicht schriftlich geben lassen und ein Rücktrittsrecht im Vertrag eintragen lassen?

    Was erwartest Du von dem Händler? Aus meiner Sicht reagiert er erst einmal richtig. Die Leasingrate für ein solches Auto liegt bei 900€/Monat, also wird auch der monatliche Wertverlust in dieser Größenordnung liegen. Soll der Händler alleine das Risiko dafür tragen?

    Ich vermute das Du Dein damiges Unterlassen jetzt gerne dem Händler aufbürden möchtest.

    Weisst du was, das habe ich,
    Was ist das Wert? NICHTS, da nur innerhalb der Gewährleistung gültig

  • Geschafft, auch als Privatmann kann man einiges erreichen wenn man denn einen langen Atem, ein wenig Geschick und einen guten VW-Partner an seiner Seite hat: mein Händler nimmt mit Unterstützung von VW meinen 7P, EZ 1.11.2016, 34.000km, zurück, und ich bekomme einen nagelneuen Touareg, Auslieferung im März. Bis dahin kann ich meinen noch fahren, werde dann wohl 40.000km auf dem Tacho haben.
    Mehrere teils sehr harte und deutliche Mails direkt an VW und die Klageandrohung über die sehr erfolgreiche Kanzlei Dr. Stoll und Partner (das Mandat habe ich tatsächlich erteilt) hat VW wohl beeindruckt. Meine Klage habe ich jetzt zurückgezogen.
    Meiner alter Touareg hat 82.000 EUR gekostet, für exakt den gleichen Preis bekomme ich nun das neue Modell.
    Für meine dann 40.000 gefahrene km muss ich 12.000 EUR zahlen.
    Man liest ständig in den Zeitungen, dass bisher nur ganz wenige Klagen gegen VW erfolgreich waren - das ist aber nur die halbe Wahrheit. Von einem Insider habe ich gehört, dass VW in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle Fahrzeuge zurückgenommen hat. Sturheit und ein nicht Aufgeben zahlt sich doch manchmal aus.