Abgasskandal betrifft auch Touareg

  • Hallo Hannes,

    Ich weiß zwar nicht wo Du arbeitest, aber du kommst mir mannchmal vor wie ein VW-Beauftragter. Deine Argumentation ist rechtlich leider falsch.
    Da wissentlicht fehlerhaft gelieferte Ware Betrug ist (Prospekthaftung), und bei den Summen bei diesen Fahrzeugen hört der Spass auf. Ehrlich gesagt, finde ich es zum Kotzen dass VW von einigen immer noch verteidigt wird, da ja wohl genügend Urteile gefallen sind die Belegen das VW betrogen hat. Jeder kleine Händler würde nicht so mit Samthandschuhen angefasst werden.

    mit bestem Gruß
    Realist

  • Hallo Hannes,

    Ich weiß zwar nicht wo Du arbeitest, aber du kommst mir mannchmal vor wie ein VW-Beauftragter. Deine Argumentation ist rechtlich leider falsch.
    Da wissentlicht fehlerhaft gelieferte Ware Betrug ist (Prospekthaftung), und bei den Summen bei diesen Fahrzeugen hört der Spass auf.

    Ich bin kein VW-Beauftragter, noch arbeite ich bei VW, aber sehe die Situation so:

    Du kannst ja ein Prospekt, aus dem 2. Halbjahr 2017 suchen und dir die Unterschiede zu deinem Wagen raus suchen. Wenn sich da wirklich was verändert hat, dann hast du gute Chancen, das auch einzuklagen. Sonst sehe ich da wenig Möglichkeiten.

    Entweder du lässt die Software aufspielen und hast dann einen lt. Norm "sauberen" Wagen, oder du lässt es bleiben und wartest ab ob das KBA den Wagen nun stilllegt oder nicht.

    Sonst würde mich mal interessieren welche wirklicher Schaden dir nun entstanden ist? Die Lage mit den aktuellen Dieselmodellen ist leider nicht wirklich rationell, sondern wird von den Medien hochgespielt. Es gibt jeden Tag neue Meldungen über Rückrufe von allen möglichen Modellen (aktuell gibt es bei BMW eine ähnlichen Rückruf). Als der Motor 2014 zertifiziert wurde, waren die Möglichkeiten, die ja in der Norm auch nicht ganz klar gelistet sind, der Abschaltung von Abgasreinigungssysteme zum Schutz des Motors und der Komponenten noch großzügiger möglich als heute.

    MfG

    Hannes

  • Hallo,

    Ich wollte einfach einen sauberen EU6 haben. Ohne Trickserei oder sonstigen Sachen. Das geht wohl nicht und warum soll ich einen Wagen fahren der nicht der Zulassungsbestimmungen entspriecht. Würde er es könnte ihn man ja nicht stilllegen. Temparaturerhöhung erfolgt durch einspritzen zusätzlichen Kraftstoffes. Durch früheres arbeiten des Kats erhöht sich auch der ADBlue Verbrauch.

    mfg
    Realist

  • Temparaturerhöhung erfolgt durch einspritzen zusätzlichen Kraftstoffes. Durch früheres arbeiten des Kats erhöht sich auch der ADBlue Verbrauch.

    Dieses zusätzliche Einspritzen kommt aber in dem Fall nur im Warmlaufzyklus zu Stande. Die Frage ist halt ob sich das wirklich auf den Kraftstoffverbrauch auswirkt (oder ob der auch gleich bleibt, da der Motor ja auch insgesamt schneller warm wird und dann wieder weniger Kraftstoff verbraucht). Ebenso wird dadurch auch der Adblue-Verbrauch leicht steigen, wobei der Adblue-Verbrauch nirgendwo angegeben wurde und auch nicht wird. In dem Sinne bekommst du mit dem Update nun das, das auch alle aktuellen Diesel haben, wenn du das nicht haben willst, dann musst du eben auf einen Benziner bzw. ein Hybrid/Elektrofahrzeug umsteigen.

    MfG

    Hannes

  • Ich habe in zwei Wochen einen Termin für das Update.
    Laut Service Meister bekommt man einen Gutschein für sechs mal AdBlue auffüllen. Das sagt dann schon alles.
    Wenn ich das hier so lese werde ich doch noch warten wie sich das entwickelt.


  • Laut Service Meister bekommt man einen Gutschein für sechs mal AdBlue auffüllen. Das sagt dann schon alles.

    Wäre mal interessant, welchen Motor/Baujahr du hast. Es gibt ja scheinbar 2 Updates, eines für die Warmlaufphase und eines für (die wahrscheinlich älteren Modelle), die bekommen wohl auch noch einige Abschaltungen des Adblue-Systems raus, das sollte ja bereits ein wenig früher in der Serie umgestellt worden zu sein. Nicht alle, die ein Update machen lassen, bekommen nämlich diesen Adblue-Gutschein.

    MfG

    Hannes

  • Wäre mal interessant, welchen Motor/Baujahr du hast. Es gibt ja scheinbar 2 Updates, eines für die Warmlaufphase und eines für (die wahrscheinlich älteren Modelle), die bekommen wohl auch noch einige Abschaltungen des Adblue-Systems raus, das sollte ja bereits ein wenig früher in der Serie umgestellt worden zu sein. Nicht alle, die ein Update machen lassen, bekommen nämlich diesen Adblue-Gutschein.

    MfG

    Hannes


    07/2016 262 PS

    Gruß Thomas

  • Habe heute ein Anruf bekommen, Fahrzeug auch betroffen , Motorsteuergerätupdate fällig. Hatte mehrmals im Netz auf der VW Seite geprüft, mit negativem Ergebnis.

    Heute geprüft mit folgendem Ergebnis:
    Lieber Volkswagen-Kunde,

    für Ihr Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) WVGXXXXXXX ist ein Update der Motorsteuergerätesoftware erforderlich. Es handelt sich um eine Robustheitsmaßnahme, um beim Kaltstart die schnelle volle Funktionsfähigkeit des Abgasnachbehandlungssystems sicherzustellen.

    Wir versichern Ihnen jedoch, dass Ihr Fahrzeug technisch sicher und fahrbereit ist.

    Bitte vereinbaren Sie für Ihr Fahrzeug einen Termin zur Umsetzung der technischen Maßnahme. Einen Volkswagen Partner in Ihrer Nähe finden Sie über die folgende Suchfunktion.

    Selbstverständlich übernimmt Volkswagen die Kosten für die Überarbeitung.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Thomas Zahn
    Leiter Vertrieb und Marketing Deutschland
    Volkswagen Pkw

    Was sagt Ihr dazu? Gibt es rechtliche Tipps?

    Beste Grüße

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir vor einegen Wochen einen Traum erfüllt und einen Touareg 7p 3.0 tdi bj 2010 mit Adblue gekauft. Jetzt hat er wie man weiß Euro5. Wenn jetzt heute die Entscheidug kommen sollte, dass Euro5 in Städten verboten wird(Habe bis vor kurzem ehrlich gesagt nicht daran geglaubt), welche Möglichkeiten habe ich, den Schaden klein zu halten? Ich habe für den Wagen einen Kredit aufgenommen und mache mir dementsprechend sorgen... Ist von VW bereits irgendetwas geplannt?:confused:


    LG

  • Touareg 7p 3.0 tdi bj 2010 mit Adblue gekauft. Jetzt hat er wie man weiß Euro5.

    Bist du dir sicher, dass er Adblue hat? Dann wäre der Tank im Kofferraumboden. Diesen Wagen gab es ja 2010 nicht in Europa, wenn du einen hast, dann hast du einen Reimport aus den USA, der sollte auch nicht die Euro5 erfüllen. Ev. hast du die Möglichkeit den auf Euro6 umzuschlüsseln, da solltest du mal deine Abgaswerte im Datenblatt ansehen. Hast du die parat?

    MfG

    Hannes

  • [h=1]Kaufvertrag (Nachbesserung, Reparatur)
    [/h] [h=2]Einleitung[/h] Der Verkäufer ist zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet (§ 433 Abs. 1 BGB@). Liefert der Verkäufer eine mangelhafte Sache (z.B. Sache mit Sachmangel), hat der Käufer einen Nacherfüllungsanspruch (§ 439 Abs. 1 BGB@). Der Nacherfüllungsanspruch besteht unabhängig eines Verschuldens des Verkäufers (siehe Nacherfüllung). Der Käufer hat das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung. Bei dem Anspruch auf Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl (§ 439 Abs. 1 BGB@http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html) verlangen:

    • die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
    • die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzsache, Nachlieferung)


    Die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) kann die Reparatur der Sache sein (siehe Inhaltsübersicht, 2. Reparatur). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB@). Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte (§ 439 Abs. 4 BGB@).

    Es ist zu berücksichtigen das Fahrzeuge mit Motor Update einen Wertverlust erleiden, da Käufer dies in Regel nicht akzeptieren und den Preis drücken.

    m f G
    Realist

  • Das Auto war doch vorher schon soweit in Ordnung daß es den KBA-Test problemlos geschafft hat. Es waren halt noch die beiden illegalen Module drin die wohl in allen 3,0 tdi in irgendeiner Form programmiert wurden. Das ist jetzt herausgenommen worden weil es nicht sein darf. Große Änderungen in den Verbrauchswerten erwarte ich nicht, es ist halt schwierig zu beurteilen weil die Außentemperaturen auch immer unterschiedlich sind.
    Wozu soll man da Klagen, das Auto war ja immer in Ordnung.
    AdBlue-Gutscheine gab es jetzt nicht, auch ein Indiz daß da nicht viel passiert.
    Fiat schaltet die ganze Diesel-Abgasreinigung nach 22 min ab, wenn man da einen 2. Test fährt sind die Werte erheblich höher. Das ist ein Problem, aber sie kommen damit durch...
    Das Auto ist jetzt noch besser, hartte aber wohl vorher schon kein großes Problem.

  • Sorry, da war ich gestern nacht nicht mehr ganz da. Ich meinte blue motion. 195g/km

    Die 195g sind die CO2-Emissionen, die haben mit einem Fahrverbot nichts zu tun. Das Problem des Euro5-Diesel sind die NOx-Emissionen, von daher kann ev. ein Fahrverbot kommen. Nun ist mal die Frage ob das wirklich kommt bzw. wenn es kommt ob es für den Touareg auch eine Nachrüstmöglichkeit mit Adblue geben wird. Das steht aber in den Sternen.

    MfG

    Hannes


  • Es ist zu berücksichtigen das Fahrzeuge mit Motor Update einen Wertverlust erleiden, da Käufer dies in Regel nicht akzeptieren und den Preis drücken.

    Ich sehe bis dato keinen Wertverlust wegen der Nachrüstung. Der Wertverlust beim Diesel allgemein ist schon länger da, da einfach auf Grund von drohender Fahrverbote Verunsicherung herrscht. Das trifft aber alle Dieselmodelle sämtlicher Hersteller, ob diese Hysterie nun anhält oder nicht ist schwer zu beurteilen. Ich denke da wird auch ein Gerichtsprozess nichts ändern.

    Das sogenannte Update ist ja mittlerweile schon seit einiger Zeit in allen ausgelieferten Touareg-Modellen installiert, von daher bekommst du nun ein "Gratis-Zuckerl", das dein Modell auf den aktuellen Stand bringt... :D Da kannst du nun guten Gewissen sagen, dass dein Wagen nun von VW auf den aktuellen Stand gebracht wurde.

    Die Ursache dieser Verunsicherung ist auch die etwas unklare Auslegung der Norm, das ja die Abgasreinigungssysteme in gewissen Fällen abgeschaltet werden können. Da sollte der Gesetzgeber endlich klare Richtlinien finden, dann sollten solche Dinge auch nicht mehr passieren können.

    MfG

    Hannes

  • Hallo

    hier die offizielle Begründung vom KBA

    KBA-Referenznummer: 7257
    Hersteller/Marke: VW
    Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
    Betroffene Baugruppe: Motor mit Abgasanlage
    Baujahr von: 2014
    Baujahr bis: 2017
    Veröffentlichungsdatum: 09.02.2018
    Hotline: 08008655792436
    Beschreibung: Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung

    Gruß
    Realist