Wohnwagen Gewichte und 100erRegel

  • Hallo Mitglieder,
    Ich habe mich gerade frisch angemeldet.
    Ich hab mir nen Touareg 3.0 263PS zugelegt um meinen Wohni 1700kg elegant in den Urlaub zu ziehen.
    Leider habe ich erst nachher die Stessenverkehrsordnung studiert.
    Gewicht Touareg ca. 2300 KG Wohnwagen 1700 zusammen also über 3, 5t deshalb darf ich auf Autobahnen keine 100 fahren. Ausserdem gilt für mich LKW überholverbot!
    Siet das jemand anders?
    Gruss Fischer

  • Pass auf, da gibt es in jedem Land, trotz EU, andere Regeln. Wenn du z.B. durch Österreich fährst, gilt immer Tempo 80, egal was in Deutschland gilt. Überholverbot für LKW gilt meist auch für schwere Anhänger bei PKW (das sind die über 750kg, da fällst du def. rein), aber dann ist das extra beschildert.

    MfG

    Hannes


  • Ja ich!!


    Es sei denn du hast den Dicken als LKW Zugelassen dann dürftest du auch am Sonntag nicht auf die BAB(mit Anhänger) ansonsten ist das eben nur ein schwerer PKW

  • Servus Fischer,

    in Deinem Beitrag schlägst Du mit drei verschiedenen Themen um Dich, nämlich hinsichtlich Fahrerlaubnisrecht, 100er Zulassung und Lkw Überholverbot.

    Ob Du über 3,5 Tonnen kommst, ist 100er Zulassungstechnisch völlig egal. Hier zählt das zGG des Hängers und die Leermasse des Zugfahrzeugs.
    Fahrerlaubnisrechtlich dagegen nicht, außer Du hast (vermutlich) den alten 3er.
    Lkw Überholverbot Z.277 gilt nicht für Pkw mit Anhänger, egal wie hoch das Zuggewicht ist.

    Lese bitte mal den Thread hier, KLICK (vorallem Beitrag #9), wenn Du noch Fragen hast, melde Dich. ;)

    Gruss
    Marco

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    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)

    Einmal editiert, zuletzt von macko (21. April 2016 um 18:57)

  • Na ja, so dachte ich auch mal! Es heißt bei diesem VZ "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3, 5 t , einschliesslich ihrer Anhänger unf für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Pkw und Omnibusse" ich betone eischl. Anhãnger.
    Das selbe steht bei der 100 er Regelung. So verstehe ich das.
    Ich bitte um Rücksicht für alle Neulinge, alles muss gelernt sein!,
    Gruss Hermann Fischer

  • Na ja, so dachte ich auch mal! Es heißt bei diesem VZ "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3, 5 t , einschliesslich ihrer Anhänger unf für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Pkw und Omnibusse" ich betone eischl. Anhãnger...

    Du kannst aber genau so gut 'ausgenommen sind PKW' betonen, ausgenommen von der im ersten Satz beschriebenen Regelung. Ein PKW bleibt auch dann ein PKW wenn hinten ein Anhänger dranhängt.

    Gruss


    Frank

  • Manchmal passt die Straßenverkehrsordnung überhaupt nicht

    Servus,

    sie passt schon.

    Zum Überholverbot: PKW einschließlich ihrer Anhänger sind von der Regelung ausgenommen!! D.h. man darf überholen!
    Ggf. wird das Schild Z. 277 noch durch Z. 1048-11 (Pkw mit Anhänger) ergänzt, dann darf auch der Pkw mit Hänger nicht überholen.

    Zur 100 km/h Regelung: Die von dir angesprochenen 3,5t beziehen sich nicht auf das Zuggewicht, sondern ausschließlich auf das zGG des Zugfahrzeugs. D.h. hat das Zugfahrzeug (z.b. Wohnmobil) mehr als 3,5t zGG, kann man niemals in den
    Genuss der 100 km/h Regelung kommen.

    Fahrerlaubnisrechtlich ist für Dein Gespann mind. Klasse BE oder die alte Klasse 3 erforderlich.

    Gruss
    Marco

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  • Na denn werde ich mit 100 überholen!!
    Danke . Gilt das für Austria auch so.
    Hab den Touareg erst zwei Monate kann noch nicht viel berichten.
    Aber manchmal denk ich mir wo da70 Riesen drinstecken sollen in dem Auto
    Grüße Hermann

  • So, Urlaub rum, heul. Mit Wohnwagen 1700kg fãhrt er im 8. Gang mit 1400 u/min undleicht bergauf im7. Gang im vergleich zu meinem Vorigem Tiguan 140 PS sehr entspannend!!. Verbrauch 11, 5 bis 13, 5 Liter das habe ich auch erwartet. Tiguan 10 bis 11. Solo hab ich sparsameres erwartet, 10 -11 auch kurzstrecke dabei. Auf langen Strecken find ich die Vordersitze nicht gemütlich genug. Aber sonst bereue ich den kauf noch nicht. Mehr serienaustattung wäre bei den Preisen angemessen.
    Rechtschreibfehler sind bei Handy tastatur nicht zu vermeiden (Wurstfinger) Gruesse ein Neuer.

  • war jetzt in Frankreich und wurde fotografiert.

    Touareg + Woni mit 1500 kg

    100 erlaubt
    zusätzliches Schild 80 bei 3,5 To.

    Kann auch der Kollege auf der anderen Spur event. gewesen sein, denn der war noch schneller als ich, jedoch ohne Woni.

  • in Frankreich nur max. 90 fahren, woher hast du die 100?

    Lt ADAC dürfen in Frankreich Wohnwagengespanne außerorts 90, auf Schnellstraßen 110 und auf Autobahnen 130 :biggrin: fahren, wobei ein Deutscher bei Unfällen ab 100 auf "eigenes Risiko" fährt, weil die Wohnwägen in D nur bis 100 zugelassen sind.

    Quelle: https://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/files…opa_2013_04.pdf

    LG
    james

  • Lt ADAC dürfen in Frankreich Wohnwagengespanne außerorts 90, auf Schnellstraßen 110 und auf Autobahnen 130 :biggrin: fahren, wobei ein Deutscher bei Unfällen ab 100 auf "eigenes Risiko" fährt, weil die Wohnwägen in D nur bis 100 zugelassen sind.

    Servus James,

    habe mich vor 3 Jahren beim ÖAMTC erkundigt, die haben mir gesagt, dass man mit Gespannen über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht in Frankreich nur 90 fahren dürfen, die angegebenen Limits gelten nur darunter...

    MfG

    Hannes

  • mit Gespannen über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht in Frankreich nur 90 fahren dürfen, die angegebenen Limits gelten nur darunter...


    Hallo,

    das sind teilweise schwierig zu recherchierende Regeln .... ich mache mich gerade für Wohnmobiltouren in Europa kundig. Für jedes Land gelten andere Gewichts- oder TempoLimits und selbst Verkehrszeichen haben andere Bedeutungen

    Für Frankreich gibt es auch "Quellen", dass die Angabe zul. Gesamtgewicht bei Gespannen, wie in Deutschland, nur für das Zugfahrzeug gilt.

    Andererseits .... fährt man mit dem Strom und rast nicht mit Gespannen oder Wohnmobilen .... dann geht schon alles gut.

    LG
    james