Platz für Felge Radkasten

  • Hallo zusammen,

    ich habe aktuell die 19-Zoll Atheo-Felge mit 275ern drauf. Soweit ich weiß ist es ein 9x19 mit ET 60.
    Nach einigen Messungen mit dem Zollstock, sehe ich nach außen noch ca. 2 cm Platz im Radkasten (auf die maßgebliche Radlauffläche bezogen), um eine andere Felge mit 275ern zu montieren, ohne Umbaumaßnahmen.

    Ich wollte also eine Felge mit 10,5x21 und ET 50, auch mit 275ern, montieren.

    Die Frage: da die Felge, durch die ET, um 1 cm nach außen kommt, sollte es doch passen, oder?!
    Denn die um 1,5 Zoll mehr Breite spielen für die Radlauffläche und deren Abdeckung durch den Radkasten eher keine Rolle ...

    Oder habe ich da einen Denkfehler?! :confused:

  • Ich wollte also eine Felge mit 10,5x21 und ET 50, auch mit 275ern, montieren.

    Die Frage: da die Felge, durch die ET, um 1 cm nach außen kommt, sollte es doch passen, oder?!
    Denn die um 1,5 Zoll mehr Breite spielen für die Radlauffläche und deren Abdeckung durch den Radkasten eher keine Rolle ...

    Oder habe ich da einen Denkfehler?! :confused:

    Ja, du hast einen Denkfehler, da musst du noch die halbe Felgenbreitendifferenz, als in dem Fall 0,75 Zoll dazurechnen, d.h. effektiv sind die Felgen gut 2,9cm weiter draußen, und das geht sich dann nicht mehr im Radkasten aus, ohne, dass du dabei was machst.

    MfG

    Hannes

  • Das mit der halben Felgenbreite dachte ich ja auch, aber auf der Seite von Schmidt Felgen ist eine Erklärung, in der steht: "Die Radabdeckung muß gewährleistet sein. Der TÜV achtet besonders darauf, daß die Radlauffläche (siehe Definition) im Bereich der Linie A abgedeckt ist (siehe Zeichnung).
    Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein."

    Damit dachte ich, daß halt die Stellung der Felge im Radkasten durch die um 10 mm kleinere ET wichtig ist, weil die ja Position des gesamten Rades bestimmt. Die Felgenbreite wäre ja demnach nicht so wichtig, da eben "nur" die Radlauffläche abgedeckt sein muss.

    Sie wie hier (als extremes Beispiel):
    freigang.jpg

  • Damit dachte ich, daß halt die Stellung der Felge im Radkasten durch die um 10 mm kleinere ET wichtig ist, weil die ja Position des gesamten Rades bestimmt. Die Felgenbreite wäre ja demnach nicht so wichtig, da eben "nur" die Radlauffläche abgedeckt sein muss.

    Du liegst wieder falsch: Eine 10mm kleinere ET bedeutet, dass der Reifen um 10mm weiter draußen steht, das hat mit der gezeigten Tiefbettfelge nichts zu tun.

    Als Abschluss im Radhaus dient jetzt nicht dein Tiefbett, sondern der äußere Rand der Felge, damit darf da natürlich nichts rausstehen, so ein laufendes Rad könnte ja Fußgänger verletzen.

    MfG

    Hannes

  • Als Abschluss im Radhaus dient jetzt nicht dein Tiefbett, sondern der äußere Rand der Felge, damit darf da natürlich nichts rausstehen, so ein laufendes Rad könnte ja Fußgänger verletzen.

    Genau das meine ich ja. :)
    Warum steht auf der Homepage bei Schmidt-Felgen (klick) die Aussage: "Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein"?!
    Habe diese Aussage wie auf diesem Bild verstanden (Radlauffläche ist abgedeckt, der Felgerand aber nicht):
    Bild.jpg

    Sowas habe ich schön öfter bei Autos gesehen, wobei ich jetzt mal davon ausgehe, daß die damit also den gesetzlichen Vorgaben entsprechen ... :D

    Edit: habe noch ein zweites Bild gefunden:
    Bild 2.jpg