Beurteilung eines Gebrauchten

  • Hallo zusammen, ich bin neu hier.

    Erstmal sorry, falls ich hier im falschen Unterforum gelandet bin.

    ich bin im Moment, zusammen mit meiner Freundin, auf der Suche nach einem gebrauchten Touareg, als Zugmaschine für den Pferdehänger.

    Dabei bin ich auf folgendes Angebot gestoßen: http://suchen.mobile.de/auto-inserat/vw-touareg-3-0-v6-tdi-dpf-automatik-exclusive-editi-jülich/186753605.html?origin=PARK

    Im Verhältnis zu anderen T-Regs gesehen ist der argh günstig, zumal er als wir ihn angucken waren noch für 12,5k.- im Netz stand und nachträglich teurer eingestellt wurde.
    Die geringe Laufleistung würde generell zum Zustand des Fahrzeugs passen, aber ich bin mit meinen jungen 21 Jahren auch kein wirklich versierter Gebrauchtwagenkäufer - wenn dann eher Motorräder als Autos - und weiß nicht wirklich worauf ich besonders achten muss.

    Meine Idee wäre jetzt gewesen die Karre zur Probefahrt zu holen damit zum ADAC oder TÜV zu gurken und dort durchchecken zu lassen. Spricht da was gegen oder wäre das die beste Möglichkeit was heraus zu finden über das Auto?

    Nächste frage - der Händler verkauft den Wagen und schreibt "MwSt. nicht ausweisbar" würde jedoch 1 Jahr Garantie auf das Auto anbieten - wie kann er das machen? Wenn er ihn als Händler verkauft - was er ja tut weil er Garantie leistet - muss er ihn doch auch hier versteuern da ich nicht exportieren möchte.

    Das ist für mich wichtig, da ich gewerbetreibend bin und mein altes Auto natürlich auch mit ausgewiesener MwSt. verkaufen muss.

    Liege ich da richtig oder irre ich mich da?


    Ansonsten wäre ich für eurer Meinung nach gute Angebote bei Mobile.de oder Autoscout oder wo auch immer offen - dürfen bis 15.000€ kosten und sollten in 200km Umkreis von Aachen sein.


    Danke im Voraus

    Pascal

  • Wenn Du Selbständig bist, dann solltest Du schon wissen wann bei einem Fahrzeug die Mehrwertsteuer ausweissbar ist und wann nicht. Und vor allem das Garantie und MwSt. nichts miteinander zu tun haben.

  • Wenn Du Selbständig bist, dann solltest Du schon wissen wann bei einem Fahrzeug die Mehrwertsteuer ausweissbar ist und wann nicht. Und vor allem das Garantie und MwSt. nichts miteinander zu tun haben.

    Hi, danke für deine Antwort, auch wenn sie mir nicht wirklich was bringt.

    Ich weiß, dass ich die MwSt. ausweisen MUSS da ich den Firmenwagen über die 1% Regelung abgesetzt habe.

    Aber ich verstehe nicht wie der Händler dies verweigern kann, er verkauft als Händler und gibt auch Garantie, wie kann er da verweigern die MwSt. auszuweisen?

    Grüße

  • ...Meine Idee wäre jetzt gewesen die Karre zur Probefahrt zu holen damit zum ADAC oder TÜV zu gurken und dort durchchecken zu lassen. Spricht da was gegen oder wäre das die beste Möglichkeit was heraus zu finden über das Auto? ...

    in den diversen Autosendungen machen sie das ja auch immer gerne, mit dem Gebrauchtwagen vor dem Kauf zum TÜV fahren. Ich glaube aber, die weisen auch immer drauf hin, dass dafür die Zustimmung des Verkäufers notwendig ist.

    zum Thema MWSt kann ich leider nichts sagen

    Gruß

    frank

  • Wenn der Händler den Wagen von Privat gekauft hat, dann hat er für diesen Ankauf ja indirekt bereits MwSt gezahlt. Also könnte er theoretisch nur noch den Differenzbetrag AnkaufsVerkauf versteuern. Das wir er aber wnicht machen, denn dazu müsste er Dir ja seine Marge darlegen. Deshalb wird er den Wagen im Kundenauftrag verkaufen und keine Steuer ausweisen.

    Garantie hat nichts mit einer Versteuerung des Fahrzeuges zu tun. Die kannst Du theoretisch auch sonstwo abschliessen. Meistens taugen die Garantien von solchen Händlern nichts. Geh zu einem VW Händler und kaufe Dir da ein Auto kit Garantie. Da weisst du dann was Du hast.

  • Wenn Du Selbständig bist, dann solltest Du schon wissen wann bei einem Fahrzeug die Mehrwertsteuer ausweissbar ist und wann nicht. Und vor allem das Garantie und MwSt. nichts miteinander zu tun haben.


    Hallo Arndt,
    er ist erst 2?
    ............und selbständig.:D


    Gruß

  • Hi, danke für deine Antwort, auch wenn sie mir nicht wirklich was bringt.

    Ich weiß, dass ich die MwSt. ausweisen MUSS da ich den Firmenwagen über die 1% Regelung abgesetzt habe.

    Aber ich verstehe nicht wie der Händler dies verweigern kann, er verkauft als Händler und gibt auch Garantie, wie kann er da verweigern die MwSt. auszuweisen?

    Grüße

    Hallo,
    du sprichst hier mit der 1% Regelung die Einkommensteuer für Eigennutzung an.
    Das auf die 1%-Regelung noch die steuerbare Leistung aus der Umsatzsteuer anfällt ist der Effekt der steuerbaren Leistung.
    Die Mehrwertsteuer auf den Anteil der Selbstnutzung mußt du ggf als Traglast abführen (bzw. dein Unternehmen).
    Falls dir der Verkäufer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, kannst du von der Kaufsumme auch keine Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
    Bei einer Vermittlung von Privat gilt die Differenzbesteuerung. Vereinfacht, die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird lediglich auf den Unterschiedsbetrag von Ankaufspreis (privat) und Verkaufspreis gerechnet. Fast könnet man sagen auf den Gewinn? Schließlich wurde dem Händler beim Ankauf oder Vermittlungsauftrag auch keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Händler darf also im Umkehrschluß auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

    Die Garantie darf der Händler dann als freiwillige Leistung selbst geben oder in From eines Versicherungsvertrages vermitteln.

    Dies Erläuterung helfen vermutlich auch nicht weiter, da sie vom Ergebnis die Aussagen von Arndt wiedergeben.

    Frag mal deinen Steuerberater, der kann dir das besser erklären. Ich darf da gar keine Ahnung von haben.:D


    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von dreyer-bande (27. November 2013 um 16:01)

  • ... Ihr seid ja ein lustiges Trüppchen. ...

    Hallo Schumi1992,

    Gott sei Dank, denn das reale Leben ist schon schwer genug :D

    Spass beiseite, es gibt durchaus auch Selbständige/Freiberufler, die keine Mehrwertsteuer ausweisen bzw. zum Abzug bringen können, ich "kann da ein Lied von singen". Für dich sollte sich die Frage stellen, ob du einen Gebrauchtwagen überhaupt mit in deine Betriebsvermögen nimmst. Die 1% werden nämlich nicht auf deinen Kaufpreis, sondern auf den ehemaligen Neupreis angerechnet und das sind beim Dicken schnell mal € 800,- pro Monat, die du dann als zusätzliches Einkommen zu versteuern hast :eek:

    Grüße von Stephan :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von Sittingbull (28. November 2013 um 09:07)

  • Hallo Schumi1992,

    Gott sei Dank, denn das reale Leben ist schon schwer genug :D

    Spass beiseite, es gibt durchaus auch Selbständige/..........................
    schnell mal € 800,- pro Monat, die du dann als zusätzliches Einkommen zu versteuern hast :eek:

    Grüße von Stephan :winken:


    Hallo,
    ein völlig neuer Gesichtspunkt.
    Selbständige haben ein zu versteuerndes Einkommen?:biggrin:

    Gruß