EU-Führerschein

  • Hallo,
    habt ihr überhaupt mitbekommen dass die alten Führerscheine ungültig werden?
    Wer jetzt allerdings noch schnell einen neuen Führerschein, im Scheckkartenformat, haben möchte, begrenzt die Gültigkeitsdauer auf max. 15 Jahre.
    Nach dieser Web-Side gilt der PKW-Führerschein nur noch 10 Jahre.
    Wie lange dann nun?

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von dreyer-bande (4. Januar 2013 um 18:37)

  • Hallo Hannes,

    das mit den 10 Jahren gilt nur für neue Führerscheine, die alten gelten noch 20 Jahre und das sollte uns beiden reichen :biggrin:

    Grüße von Stephan :winken:

  • .... na da werden dann auch wieder Gebühren für deie Verlängerung fällig.
    Warum auch nicht, das schafft Arbeitsplätze die keiner wirklich braucht.

    Der nächste Schritt währe dann die Wiederholung der Führerscheinprüfung alle 2 Jahre.
    Natürlich verbunden mit den entsprechenden Gebühren, die dann noch durch eine behördliche Einrichtung (welches natürlich auch erst noch gegründet wird) in der Höhe festgekegt werden müßte.
    Über den Umfang der Wiederholungsprüfung, Eignung und Zulassung zur Fahrprüfung entscheidet dann der Fahrlehrer.... denn der will ja schließlich auch etwas daran verdienen.

    Es lebe die Marktwirtschaft...

    (Ironiemodusaus)

  • Hallo Ihr Jungspunde,
    in 20 Jahren muss ich dann im Rollator vom T -Parkplatz zur Amtsstube!Die Beurteilung des "reicht schon" ist doch sehr subjektiv!

    Gruss bis zum nächsten Bösen Wolf ....
    Harald


  • in 20 Jahren muss ich dann im Rollator vom T -Parkplatz zur Amtsstube!Die Beurteilung des "reicht schon" ist doch sehr subjektiv!

    Warscheinlich bekommen wir dann keinen Lappen mehr, wegen des Rollators :biggrin:

  • Warscheinlich bekommen wir dann keinen Lappen mehr, wegen des Rollators :biggrin:

    .........oder du muß einen Eignungstest, zum Befähigungsnachweis, für die Führung des Rollators absovieren.
    Fahrzeugklasse "R"
    Selbstverständlich ist die Führung nur mit entsprechender Schutzkleidung, wie Helm etc., erlaubt.

    Gruß

  • .........oder du muß einen Eignungstest, zum Befähigungsnachweis, für die Führung des Rollators absovieren.
    Fahrzeugklasse "R"
    Selbstverständlich ist die Führung nur mit entsprechender Schutzkleidung, wie Helm etc., erlaubt.

    Gruß

    Vorher braucht man aber den Passierschein A38 :gy: