Betriebserlaubnis von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen

  • Servus,


    Grundsätzlich sind die nicht nur bei Felgen so streng.
    Reifen, die dem Dicken viel besser zu Gesicht stünden im Gelände wie 265/70/17 sind leider nicht freigegeben bei uns, während das in der Schweiz kein Problem war.


    Wie ist da denn die rechtliche Situation bei einem Schweizer Besucher mit solchen Schlappen hier in DE?

    Ist so ein bereiftes Fahrzeug ohne Einschränkung für "unsere" Strassen zugelassen?

  • Servus,

    eine interessante Frage. Habe diese Frage mal entkoppelt und einen eigenen Faden daraus gesponnen.

    Also grundsätzlich sieht die Fahrzeugzulassungsverordnung im Abschnitt 4 (§§20-22) vor, dass Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, auch in Deutschland zugelassen sind, insofern sie nicht dauerhaft dort bewegt werden. Damit müssen im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge in diesem Fall nicht der StVZO entsprechen.

    Trotzdem unterliegen diese Fahrzeuge, wenn sie am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, ebenfalls der Pflicht zur Betriebssicherheit. Hierzu gibt es ein Urteil, das hier umschrieben dargestellt wird: KLICK. Genauere Urteilsbegründung hier: KLICK

    Zusammengefasst bedeutet dies -wie so oft- einen Ermessenspielraum für die Ordnungshüter. Wenn es offensichtlich ist, dass das Fahrzeug in Deutschland keine Betriebserlaubnis bekommen würde, wie in dem Beispiel mit den komplett abgedunkelten Scheiben vorne, dann ergibt sich aus der genehmigten Zulassung im Ausland noch keine auotmatische Betriebserlaubnis in Deutschland.
    Bei der besagten Rad-/Reifenkombination in der Ausgangsfragestellung wird es -nach meiner Einschätzung- zu keinen Problemen kommen, da die Reifen lediglich beim Einfedern kombiniert mit Volleinschlag an der Radhausschale innen reiben (wenn die Reifen neu sind). Und diese Testumgebung wiederum wird auch ein Ordnungshüter vermutlich weder herstellen noch annehmen. :zwinker:


    Nur zur Ergänzung noch die Sachlage beim "gemischten Doppel": KLICK

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

    Einmal editiert, zuletzt von juma (7. November 2012 um 09:48) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Hallo Wolf,

    grundsätzlich ist das Zulassungsverfahren Hoheitsrecht jedes einzelnen Staats, das dennoch im Rahmen des Wiener Übereinkommens für viele Staaten harmonisiert wurde.

    Deswegen werden Verstöße gegen die (vielleicht auch nur in D geltenden) Prüf/Zulassungsbestimmungen nur geahndet, wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist. Dies zieht dann allerdings auch eine Unterbindung der Weiterfahrt, 90€ Bußgeld und 3 Punkte nach sich.

    Gruss
    Marco

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    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)

  • ...wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist.

    ... und das ist bei einer mangelnden Rad-Reifen-Kombination am Touareg (ohne Veränderung des Fahrwerks - Stichwort: Systemtieferlegung "Rollo-Sport XXL") kaum begründbar, oder?
    Übrig würde dann die 25 Euro Verwarnung (BG-Kennz 123112) bleiben.

    Und diese Testumgebung wiederum wird auch ein Ordnungshüter vermutlich weder herstellen noch annehmen.

    Richtig. Herstellen nur dann, wenn das Fahrzeug diagonal verschrenkt wird (jeweils ein Auffahrkeil unter den diagonal zueinanderstehenden Reifen)... Gutes Mittel bei den tiefergelegten Asphaltkratzern. :zwinker:

    Grüße!

  • Servus,

    ... und das ist bei einer mangelnden Rad-Reifen-Kombination am Touareg (ohne Veränderung des Fahrwerks - Stichwort: Systemtieferlegung "Rollo-Sport XXL") kaum begründbar, oder?
    Übrig würde dann die 25 Euro Verwarnung (BG-Kennz 123112) bleiben. [...]

    nein, da würde gar kein Bußgeld fällig, davon ausgehend, dass der Wagen im Ausland seine Zulassung in diesem Zustand erreicht hat. Das ist ja die Annahme. Und die führt dazu, dass Dinge, die nicht "wesentlich" die Verkehrssicherheit einschränken (da ist er wieder, unser unbestimmter Rechtsbegriff) gar nicht verfolgt werden können.

    Grüße,

    Uli
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  • Servus,

    jetzt ist die Schweiz und auch Österreich ein Unterzeichner des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr. Die USA hingegen nicht. Wie ist das mit denen geregelt, zumal ja bekannt ist, dass die noch viel weniger Regeln unterliegen, was das Bewegen von Kraftfahrzeugen betrifft und hier eher die eigene Verantwortlichkeit des Handelns im Vordergrund steht?

    Grüße,

    Uli
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    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Servus,

    jetzt ist die Schweiz und auch Österreich ein Unterzeichner des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr. Die USA hingegen nicht. Wie ist das mit denen geregelt, zumal ja bekannt ist, dass die noch viel weniger Regeln unterliegen, was das Bewegen von Kraftfahrzeugen betrifft und hier eher die eigene Verantwortlichkeit des Handelns im Vordergrund steht?

    Dort gibt es ja noch nicht mal eine Versicherungspflicht für Fahrzeuge, weshalb man die Leihwagen grundsätzlich auch gegen Beschädigungen durch Unter- oder Nichtversicherte absichern sollte.

    Ich habe bereits mehrfach Deutsche getroffen die mit ihren eigenen - in Deutschland zugelassenen - Fahrzeugen Rundreisen in den USA unternommen haben. Ab einem gewissen Fahrzeuglevel und einer bestimmten Mietdauer sind die Transportkosten deutlich geringer als die Mietkosten. Probleme mit deutschen Autos in den USA sind mir nicht bekannt.

    Im Rückkehrschluss würde Ulis Aussage aber bedeuten, dass "vom europäischen Serienzustand abweichende" Fahrzeuge von amerikanischen Militärangehörigen nicht in der EU bewegt werden dürften.

  • Es erstaunt mich immer wieder, wie viel Sachverstand hier im Forum vorhanden ist;
    nicht nur in technisch kniffligen Fragen. :top:

    Danke für die zahlreichen Antworten und eine gute Fahrt.

  • Servus,

    [...]Probleme mit deutschen Autos in den USA sind mir nicht bekannt.
    [...]

    klar, unsere Regeln sind ja auch deutlich strenger als deren :zwinker:

    [...]
    Im Rückkehrschluss würde Ulis Aussage aber bedeuten, dass "vom europäischen Serienzustand abweichende" Fahrzeuge von amerikanischen Militärangehörigen nicht in der EU bewegt werden dürften.

    Wenn Fahrzeuge der Streitkräfte der USA bewegt werden, dann haben die entweder ein "US ARMY/NAVI etc."-Kennzeichen (hierfür wird es bestimmt eine Ausnahmeregelung irgendwo im bürokratischen Verordnungsdschungel), oder aber sie haben ein normales Kennzeichen, und müssen sich damit auch den Regeln, die bei uns gelten, unterwerfen. Siehe auch KLICK

    Grüße,

    Uli
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  • ...oder aber sie haben ein normales Kennzeichen, und müssen sich damit auch den Regeln, die bei uns gelten, unterwerfen.

    Das trifft so nicht ganz zu... Die Fahrzeuge der Stationierungsstreitkräfte unterliegen nicht der StVZO, und daher nicht unseren Betriebsvorschriften.
    ABER: Sie unterliegen der StVO, d.b. die Verkehrssicherheit darf nicht wesentlich beeinträchtigt sein.
    Nach meinem Kenntnisstand haben die Amis eine eigene Prüfstelle (ähnl. TÜV), die man bei gravierenden Verstößen kontaktieren kann... Hab ich aber in der Praxis noch nie erlebt.

    Die Kennzeichen (wie in deinem Link erwähnt) sind weiterhin "lookalike", d.b. es besteht keine deutsche Zulassung - aber ein lokales amtliches Kennzeichen.

  • Servus,

    [...]

    Die Kennzeichen (wie in deinem Link erwähnt) sind weiterhin "lookalike", d.b. es besteht keine deutsche Zulassung - aber ein lokales amtliches Kennzeichen.

    moment...ich gehe mal vor die Tür...:D

    Grüße,

    Uli
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    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
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  • Servus,

    hat etwas länger gedauert, aber es war kein Brauchbarer da...:mad:

    Aber jetzt. Es fällt auf, dass der TÜV auf alle Fälle längere Laufzeiten hat als unserer (12/2014), da das Auto schon weit über drei Jahre alt ist.

    Aber ich werde mal versuchen, mich diesbezüglich schlau zu machen...

  • ... Es fällt auf, dass der TÜV auf alle Fälle längere Laufzeiten hat als unserer (12/2014), da das Auto schon weit über drei Jahre alt ist...

    Die "HU-Plakette" dient lediglich der Optik, sie hat mit keinerlei Prüfung des Fahrzeuges zu tun. Ich vermute, dass die bei der Ausgabe des Kennzeichens einfach "irgendwie" draufgepappt werden. :rolleyes:

    Achja. Bezüglich den beiden Kennzeichen: Soweit ich weiß, werden die IF-Kennzeichen nur für Behörden- bzw. Dienstfahrzeuge ausgegeben.

  • Servus,


    [OT]

    [OT]Also Uli, so geht das aber nicht!

    Das ist verbotene Werbung hier im Forum für die USA, Mercedes-Benz, das Autohaus Widmann und die U.S. Army :p [/OT]


    weiß gar nicht, was du hast...:cool: [/OT]

    Grüße,

    Uli
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